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Agriculture and rural development

Wie funktioniert die Einkommensstützung?

Überblick über Direktzahlungen für Landwirte

Ziele der Einkommensstützung für Landwirte

Die Europäische Union (EU) stellt den Landwirten eine Einkommensstützung bzw. „Direktzahlungen“ zur Verfügung, um 

  • ihnen ein Sicherheitsnetz zu bieten und landwirtschaftliche Tätigkeiten rentabler zu machen
  • Ernährungssicherheit in Europa zu gewährleisten
  • sie bei der Herstellung sicherer, gesunder und erschwinglicher Lebensmittel zu unterstützen
  • sie für die Bereitstellung öffentlicher Güter zu entlohnen, die normalerweise nicht in den Marktpreisen enthalten sind, wie z. B. die Pflege von Land und Umwelt.

Die Landwirte erhalten in der Regel Einkommensbeihilfen auf der Grundlage der Größe ihres Betriebs (in Hektar). Alle EU-Länder müssen eine Basisprämie und eine Zahlung für Klima, Umwelt und Tierschutz anbieten, um nachhaltige landwirtschaftliche Methoden zu fördern (Öko-Regelungen). Da die EU-Länder dazu verpflichtet sind, diese Zahlungen zu leisten, werden sie häufig als obligatorische Zahlungen bezeichnet. Die EU-Länder sind verpflichtet, den Landwirtinnen und Landwirten Zahlungen im Rahmen der Öko-Regelungen anzubieten, die für Landwirte selbst jedoch fakultativ sind. 

Darüber hinaus können die EU-Länder beschließen, andere Zahlungen anzubieten, die auf bestimmte Sektoren oder Formen der Landwirtschaft ausgerichtet sind. Es gibt spezielle Regelungen, die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben, Junglandwirten sowie Landwirten, die in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen bzw. in mit Schwierigkeiten konfrontierten Sektoren tätig sind, helfen sollen. 

Die neue GAP: 2023–2027

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2023–2027 wurde am 2. Dezember 2021 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommen.

Die EU-Länder setzen die GAP 2023–2027 mit einem GAP-Strategieplan auf nationaler Ebene um. Jeder Strategieplan umfasst zahlreiche, auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen EU-Landes ausgerichtete Maßnahmen und liefert messbare Ergebnisse hinsichtlich der Ziele auf EU-Ebene.

Weiterführende Informationen

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS)

Öko-Regelungen

Junglandwirte

Weitere Förderungen

Unterstützung mit der Einhaltung von Regeln verknüpfen

Die EU knüpft die meisten Einkommensbeihilfen für Landwirte an zwei Hauptkriterien:

  • die bewirtschafteten Hektare, und nicht an die erzeugten Mengen. Die Landwirte müssen auf die Marktnachfrage reagieren, um den Gewinn zu steigern. Durch die Entkopplung der Zahlungen von der erzeugten Menge wird eine Überproduktion vermieden.
  • die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz: Dadurch wird zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beigetragen. Dies wurde bis 2022 als „Cross-Compliance“ bezeichnet; in der GAP 2023–2027 heißt es „verstärkte Konditionalität“. Zahlungen für Landwirte, die die EU-Vorschriften nicht einhalten, können gekürzt oder ganz eingestellt werden. 

Weiterführende Informationen

Konditionalität

Nachhaltige Landwirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023–2027

Warum brauchen Landwirte Unterstützung?

Die Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa ist von wesentlicher Bedeutung, und eines der Ziele der GAP, wie in Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt, besteht darin, der landwirtschaftlichen Bevölkerung durch Erhöhung des individuellen Einkommens von Landwirtinnen und Landwirten eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten. Das durchschnittliche Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe liegt nach wie vor deutlich unter dem Durchschnittseinkommen in der übrigen Wirtschaft der EU. 

Landwirtschaft ist ein riskantes und häufig kostenintensives Geschäft. Landwirtschaft ist stärker von Witterung und Klima abhängig als andere Sektoren. Landwirte können einer stärkeren Verbrauchernachfrage naturgemäß nicht sofort nachkommen, da der Anbau von mehr Weizen oder die Produktion von mehr Milch Zeit und Investitionen erfordern.  

Die Landwirte in der EU sind durch den zunehmenden weltweiten Handel mit Nahrungsmitteln und die gleichzeitige Liberalisierung des Handels unter Druck geraten. Die Entwicklungen auf den Weltmärkten verstärken den Wettbewerb, schaffen aber auch neue Chancen für den europäischen Agrar- und Lebensmittelsektor. Darüber hinaus haben die Globalisierung und die Schwankungen bei Angebot und Nachfrage in den letzten Jahren zu einer verstärkten Volatilität der Preise auf den Agrarmärkten geführt, was die Landwirte weiter verunsichert. 

Diese wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Landwirtschaft und die Bedeutung einer Nahrungsmittelerzeugung in der EU rechtfertigen die wichtige Rolle des öffentlichen Sektors bei der Gewährleistung eines Sicherheitsnetzes für die Einkommen der Landwirte.

Einkommensstützung in der Praxis

Jedes Jahr müssen die Landwirte einen Beihilfeantrag stellen, in dem sie alle landwirtschaftlichen Parzellen in ihrem Betrieb angeben.  

Während die Regeln für die Einkommensstützung auf EU-Ebene festgelegt werden, erfolgt die Umsetzung in jedem Land vor Ort. Die nationalen Behörden sind für die Verwaltung und Kontrolle der Einkommensstützung für Landwirte in ihrem Land zuständig („geteilte Mittelverwaltung“). 

Innerhalb des EU-Rechtsrahmens verfügt jedes Land außerdem über einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Art der Verteilung dieser Zahlungen, um die sehr unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bedingungen innerhalb der Europäischen Union zu berücksichtigen. 

Weiterführende Informationen

Verwaltung der GAP

Förderbedingungen

Um Einkommensbeihilfen erhalten zu können, müssen die Landwirte mehrere Fördervoraussetzungen erfüllen. 

Generell gilt, dass Landwirte eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen müssen. 

  • Ihr landwirtschaftlicher Betrieb muss sich in der EU befinden.
  • Die Mindestanforderungen für den Erhalt von Einkommensstützung müssen erfüllt sein. Nicht gewährt werden Einkommensbeihilfen für Beträge unter 100 Euro bis unter 500 Euro (je nach EU-Land) bzw. wenn die beihilfefähige Fläche weniger als 0,3 bis 5 ha beträgt.
  • Die Landwirte müssen eine landwirtschaftliche Tätigkeit (Erzeugung, Aufzucht oder Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen usw. oder Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen Zustand) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (darunter Ackerland, Dauerkulturen und Dauergrünland) ausüben, die ihnen zur Verfügung stehen. 
  • Sie müssen die Definition eines „aktiven Landwirts“ erfüllen. Die genauen Bedingungen werden von den EU-Ländern festgelegt und beziehen sich auf das Mindestniveau einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, eine Liste nicht förderfähiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, auf Betriebsinhaber mit mehrfacher Tätigkeit und Teilzeitlandwirte sowie auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands. 

Weiterführende Informationen

EU-Vorschriften zur Einkommensstützung für Landwirte

  • 25. JANUAR 2024
Eligibility for direct payments of the common agricultural policy 2023-27
  • 27. SEPTEMBER 2018
Active Farmer - Decisions taken by Member States following the entry into force of the omnibus regulation - April 2018

Höhe der verfügbaren Fördermittel

Die Einkommensstützung kommt EU-weit fast 6 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben zugute und stellt häufig einen bedeutenden Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens dar. Im Durchschnitt machte die Einkommensstützung in den letzten zehn Jahren fast die Hälfte des Einkommens der Landwirte aus. 

Die Höhe der Einkommensbeihilfen kann von Betrieb zu Betrieb, von EU-Land zu EU-Land oder von Region zu Region sehr unterschiedlich sein. 

Die EU hat einen Mechanismus der „externen Konvergenz“ eingeführt, mit dem die Einkommensbeihilfen je Hektar in den einzelnen Ländern nach oben oder nach unten angepasst werden, um sie dem EU-Durchschnitt anzunähern. 

EU-Länder, deren Durchschnittszahlungen unter 90 % des EU-Durchschnitts liegen, erfahren eine Aufstockung ihres derzeitigen Satzes um bis zur Hälfte der Differenz zwischen ihrem aktuellen Satz und 90 % des EU-Satzes. Im Jahr 2023 beträgt die Auszahlung pro Hektar mindestens 200 Euro, und bis 2027 wird sie auf 215 Euro/ha ansteigen. 

Die Kosten der Einkommensstützung

Für den Zeitraum 2023–2027 beläuft sich der geplante EU-Haushalt für die Einkommensstützung auf fast 188 Mrd. Euro.

Weiterführende Informationen

Die Gemeinsame Agrarpolitik auf einen Blick: Finanzierung der GAP

Rechtsgrundlage

Die EU-Einkommensbeihilfen in der Landwirtschaft werden durch folgende Rechtsakte geregelt:

Dokumente

  • 13. MAI 2024
Summary report on the implementation of direct payments (except greening) in claim year 2022
  • 29. JUNI 2023
Summary report on the implementation of direct payments (except greening) in claim year 2021
  • 17. MAI 2023
Decisions taken by Member States for direct payments 2017-22 – December 2022
  • 17. MAI 2023
Decisions taken by Member States for direct payments 2015-21 – June 2021
  • 6. JANUAR 2023
Summary report on the implementation of direct payments (except greening) in claim year 2020
  • 23. JULI 2021
Summary report on the implementation of direct payments (except greening) in claim year 2019
  • 2. JULI 2020
Summary report on the implementation of direct payments (except greening) in claim year 2018
  • 16. SEPTEMBER 2019
Summary report on the implementation of direct payments (except greening) in claim year 2017
  • 15. MAI 2019
Decisions taken by Member States for direct payments 2015-20 – December 2018
  • 27. SEPTEMBER 2018
Direct payments: Financial mechanisms in the new system – 2013 CAP reform (June 2016)
  • 27. SEPTEMBER 2018
Decisions taken by Member States for direct payments 2015-20 – June 2016
  • 27. SEPTEMBER 2018
Summary report on the implementation of direct payments in claim year 2016
  • 27. SEPTEMBER 2018
Summary report on the implementation of direct payments for claim year 2015
  • 24. OKTOBER 2018
Direct payments post 2014 – decisions taken by Member States by 1 August 2014

Arrangementer

  • Konferenzen und Gipfeltreffen
  • Dienstag, 10. Dezember 2024, 09:00 - Donnerstag, 12. Dezember 2024, 16:15 (CET)
  • Livestream verfügbar