Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): 2023–2027

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik ist der Schlüssel für die Zukunft von Land- und Forstwirtschaft sowie für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals.

Eine neue Arbeitsweise

Bei der GAP 2023–2027 handelt es sich um eine modernisierte Strategie, die vor allem ergebnis- und leistungsorientiert ist.

Am 2. Dezember 2021 wurde die Vereinbarung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formell verabschiedet. Die neue Rechtsvorschrift, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, ebnet den Weg für eine fairere, grünere und leistungsbezogenere GAP.

Sie soll eine nachhaltige Zukunft für Europas Landwirtinnen und Landwirte gewährleisten und dabei vor allem die kleineren Betriebe unterstützen und den EU-Ländern mehr Flexibilität bei der Anpassung an lokale Gegebenheiten ermöglichen.

Die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete sind unerlässlich für den europäischen Grünen Deal, und die GAP 2023–2027 wird ein Schlüsselinstrument bei der Umsetzung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie sein.

 

Zehn spezifische Ziele

Die neue GAP konzentriert sich auf zehn spezifische Ziele, die mit den gemeinsamen EU-Zielen für soziale, umweltpolitische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und den ländlichen Gebieten zusammenhängen.

Nationale Strategiepläne

Die EU-Länder haben nationale GAP-Strategiepläne aufgestellt und dabei Mittel für Einkommensstützung, Entwicklung des ländlichen Raums und Marktmaßnahmen kombiniert. Bei der Formulierung ihrer strategischen Pläne tragen die EU-Länder mithilfe eines von der Kommission erstellten Instrumentariums allgemeiner politischer Maßnahmen, die an ihre nationalen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden können, zu den zehn spezifischen Zielen bei.

Fokus auf Leistung und Ergebnissen

In den GAP-Rechtsvorschriften wird ein gemeinsamer Satz von Indikatoren für einen neuen Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmen festgelegt. Diese Indikatoren werden durch jährliche Leistungsberichte und halbjährliche Überprüfung der Leistung der GAP-Strategiepläne überwacht, um die Fortschritte der EU-Länder bei der Verwirklichung ihrer Ziele und der Ziele der GAP zu bewerten.

Schlüsselbereiche der Reform

Die GAP 2023–2027 umfasst eine Reihe politischer Reformen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in der EU zu unterstützen.

Eine umweltfreundlichere GAP

Die GAP 2023–2027 unterstützt die Landwirtschaft durch deutlich umfangreichere Beiträge zu den Zielen des europäischen Grünen Deals:

  • Höhere grüne Ansprüche: Die GAP-Pläne richten sich an den Rechtsvorschriften zu Umwelt und Klima aus. In seinem GAP-Strategieplan ist jedes EU-Land dazu verpflichtet, mehr Ehrgeiz in Umweltfragen und Klimaschutz im Vergleich mit dem vorherigen Programmplanungszeitraum nachzuweisen (keine „Rückschritte“), außerdem muss es bei Änderungen der Klima- und Umweltgesetze die Planung aktualisieren.
  • Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals: Die nationalen GAP-Strategiepläne tragen zu den Zielen des Grünen Deals bei. (In den GAP-Empfehlungen wird erläutert, wie dieser Beitrag aussehen soll.)
  • Verstärkte Konditionalität: Begünstigte der GAP müssen strengere verbindliche Anforderungen erfüllen, um ihre Zuschüsse zu erhalten. So werden beispielsweise in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 3 % der Ackerflächen der biologischen Vielfalt und nichtproduktiven Elementen gewidmet, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Satz mittels der Unterstützung aus Öko-Regelungen auf 7 % anzuheben. Auch Feuchtgebiete und Torfmoore werden geschützt.
  • Öko-Regelungen: Mindestens 25 % des Haushalts für Direktzahlungen wird für Öko-Regelungen aufgewendet, was stärkere Anreize für klima- und umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden liefert (z. B. ökologischer/biologischer Landbau, Agrarökologie, klimaeffiziente Landwirtschaft usw.) und zu Verbesserungen beim Tierwohl anregt.
  • Entwicklung des ländlichen Raums: Mindestens 35 % der Finanzmittel werden für Maßnahmen zur Unterstützung des Klimaschutzes, der Biodiversität, der Umwelt und des Tierwohls bereitgestellt.
  • Operationelle Programme: Im Sektor Obst und Gemüse sind im Rahmen der operationellen Programme mindestens 15 % der Ausgaben für die Umwelt vorgesehen.
  • Klima und biologische Vielfalt: 40 % des GAP-Haushalts muss klimarelevant werden, außerdem ist die Verpflichtung umzusetzen, bis zum Ende der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 10 % des EU-Haushalts für Biodiversitätsziele bereitzustellen.

Eine fairere GAP

Die GAP 2023–2027 unterstützt diejenigen, die dies am meisten nötig haben:

  • Umverteilung der Einkommensstützung: Die EU-Länder müssen mindestens 10 % ihrer Direktzahlungen für das Umverteilungsinstrument zur Einkommensstützung aufwenden, um die Einkommen kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe besser zu unterstützen.
  • Aktive Betriebsinhaber/innen: Die neuen Rechtsvorschriften umfassen eine vorgeschriebene, jedoch flexible Definition eines/einer „aktiven Betriebsinhabers/aktiver Betriebsinhaberin“ für die EU-Länder, mit Aufzählung der durchzuführenden Tätigkeiten. Nur aktive Betriebsinhaber*innen erhalten bestimmte Arten von EU-Unterstützung:
  • Soziale Konditionalität: Die GAP-Zahlungen sind an die Einhaltung bestimmter EU-Arbeitsnormen geknüpft, außerdem werden die Begünstigten angeregt, die Arbeitsbedingungen auf den Höfen zu verbessern.
  • Konvergenz der Zahlungen: In der GAP 2023–2027 sind die Niveaus der Einkommensstützung sowohl innerhalb der einzelnen EU-Länder als auch zwischen den EU-Ländern stärker angeglichen.
  • Unterstützung von Junglandwirten: Die EU-Länder müssen mindestens 3 % ihres Haushalts für Direktzahlungen für junge Landwirtinnen und Landwirte bereitstellen, entweder als Einkommens- oder Investitionsbeihilfe, oder als Hilfe bei der Unternehmensgründung.
  • Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern: Zum ersten Mal gehören die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft zu den Zielen der GAP-Strategiepläne. Die EU-Länder müssen sich diesen Fragen stellen.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die GAP 2023–2027 unterstützt die Position der Landwirte in der Lieferkette und fördert die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors:

  • Verbesserte Verhandlungsposition: Neue Vorschriften stärken die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern, indem die Landwirte zur Zusammenarbeit ermutigt und in die Lage versetzt werden, eine gegengewichtige Marktmacht zu schaffen.
  • Marktorientierung: Die GAP 2023–2027 behält eine allgemeine Ausrichtung auf den Markt bei und liefert den Betrieben Anreize, in Europa und darüber hinaus das Angebot an die Nachfrage anzupassen.
  • Krisenreserve: Um mit künftigen Krisen fertig zu werden, ist in der neuen GAP eine finanzielle Reserve von mindestens 450 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
  • Unterstützung für den Weinsektor: Zur Verbesserung der Unterstützung für den Weinsektor wurden spezifische Vorschriften vereinbart.

Ein starker Haushalt

Die GAP wird auch weiterhin über einen soliden, langfristigen Haushalt verfügen.

GAP-Finanzierung

Für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 wurden für die GAP 387 Mrd. Euro bereitgestellt. Diese Mittel stammen aus zwei Fonds: dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der für 291,1 Mrd. Euro in aktuellen Preisen festgelegt wurde, und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit einer Ausstattung von 95,5 Mrd. Euro.

NextGenerationEU

Der Haushalt für den EGFL enthält 8 Mrd. Euro für NextGenerationEU, um ländlichen Gebieten bei den für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels erforderlichen strukturellen Änderungen zu helfen.

Übertragungen zwischen den Mittelzuweisungen

Damit EU-Länder ihre politischen Strategien besser an den Prioritäten ihres jeweiligen Agrarsektors ausrichten können, haben sie die Möglichkeit, bis zu 25 % ihrer GAP-Zuweisungen zwischen Einkommensstützung und ländlicher Entwicklung zu übertragen. EU-Länder können für bestimmte Zwecke – wie die Unterstützung von Umwelt- und Klimazielen und Junglandwirten – und bei Ländern, deren Direktzahlungen unter dem Durchschnitt liegen, zusätzliche Flexibilität gewähren.

Wissen, Forschung und Innovation

Für einen intelligenten und nachhaltigen Agrarsektor sind Spitzenforschung, Wissensaustausch und Innovation unerlässlich.

Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Unterstützung von Forschung und Innovation in der Landwirtschaft hat die Kommission vorgeschlagen, 10 Mrd. Euro aus dem Programm Horizont Europa für Projekte betreffend Nahrungsmittel, Ackerbau, Entwicklung des ländlichen Raums und die Bioökonomie bereitzustellen.

Die reformierte GAP profitiert von diesen Investitionen und bezieht leistungsfähigere Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) ein, um die Entwicklung von Innovationsprojekten voranzutreiben und deren Ergebnisse weitmöglichst zu verbreiten und zum Einsatz zu bringen. Beim Austausch von neuen Erkenntnissen und Ideen sind die landwirtschaftlichen Beratungsdienste ein wichtiges Hilfsmittel.

Zeitleiste der GAP-Reform

  1. 2027

    Die Kommission wird eine zweite Leistungsüberprüfung aller GAP-Strategiepläne durchführen.

  2. 2026

    In einer Zwischenbewertung wird im Jahr 2026 die Leistung der GAP 2023–2027 bewertet.

  3. 2025

    Die Kommission wird eine erste Leistungsüberprüfung jedes GAP-Strategieplans vornehmen und den EU-Ländern gegebenenfalls spezifische Folgemaßnahmen vorschreiben. 

  4. 2024

    Ab 2024 wird jedes EU-Land einen jährlichen Leistungsbericht vorlegen und eine jährliche Überprüfungssitzung mit der Kommission veranstalten.

  5. Dezember 2023

    Ende 2023 wird die Europäische Kommission einen Bericht zur Bewertung der gemeinsamen Arbeit aller GAP-Strategiepläne mit dem Schwerpunkt auf gemeinsamen Zielen im Rahmen des Grünen Deals vorlegen.

  6. Januar 2023

    Umsetzung der GAP-Strategiepläne beginnt

  7. Dezember 2021

    Am 2. Dezember 2021 wurde die Vereinbarung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formell verabschiedet. Bis zum 31. Dezember 2021 musste jedes EU-Land seinen GAP-Strategieplan vorlegen. Die Kommission hatte sechs Monate Zeit, die Pläne zu bewerten und anzunehmen.

  8. Juni 2021

    Nach einer Reihe von Trilogen wurde am 25. Juni 2021 ein vorläufiges politisches Abkommen über die GAP-Reform erreicht.

  9. November 2020

    Das Europäische Parlament und der Rat der EU einigten sich auf ihre jeweiligen Verhandlungspositionen im Oktober 2020 und ermöglichten den ersten „Trilog“ zwischen den drei Organen am 10. November.

  10. Juni 2018

    Am 1. Juni 2018 legte die Europäische Kommission Legislativvorschläge für die GAP-Reform vor.

Rechtsgrundlage

Die Reform umfasst drei Verordnungen, die im Allgemeinen seit dem 1. Januar 2023 gelten:

Für die Jahre 2021 und 2022 galt eine Übergangsverordnung zwischen der geltenden und der neuen Rechtsetzung.

Dokumente

14. DEZEMBER 2022
CAP 2023-27 – 28 CAP Strategic Plans at a glance
10. FEBRUAR 2022
Factsheet: Green Deal targets for 2030 and agricultural production studies
24. FEBRUAR 2022
Factsheet – a greener and fairer CAP
7. MAI 2020
How the CAP 2023-27 will contribute to the European Green Deal
16. APRIL 2019
Building stronger agricultural knowledge and innovation systems
26. SEPTEMBER 2019
Report: preparing for future AKIS in Europe
24. JANUAR 2019
Brochure on the environmental benefits and simplification of the post-2020 CAP

Arrangementer