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Agriculture and rural development

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik: 2023–2027

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik ist der Schlüssel für die Zukunft von Land- und Forstwirtschaft sowie für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals.

Eine neue Arbeitsweise

Bei der neuen GAP handelt es sich um eine modernisierte Strategie, die vor allem ergebnis- und leistungsorientiert ist.

Zehn spezifische Ziele

Die neue GAP konzentriert sich auf zehn spezifische Ziele, die mit den gemeinsamen EU-Zielen für soziale, umweltpolitische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und den ländlichen Gebieten zusammenhängen.

Nationale Strategiepläne

Die EU-Länder werden nationale GAP-Strategiepläne umsetzen und dabei Mittel für Einkommensstützung, ländliche Entwicklung und Marktmaßnahmen kombinieren. Bei der Formulierung ihrer strategischen Pläne tragen die EU-Länder mithilfe eines von der Kommission erstellten Instrumentariums allgemeiner politischer Maßnahmen, die ihren nationalen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen, zu den zehn spezifischen Zielen bei.

Fokus auf Leistung und Ergebnissen

In den GAP-Rechtsvorschriften wird ein gemeinsamer Satz von Indikatoren für einen neuen Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmen festgelegt. Diese Indikatoren werden durch jährliche Leistungsberichte und halbjährliche Überprüfung der Leistung der GAP-Strategiepläne überwacht, um die Fortschritte der EU-Länder bei der Verwirklichung ihrer Ziele und der Ziele der GAP zu bewerten.

Schlüsselbereiche der Reform

Die neue GAP umfasst eine Reihe politischer Reformen, um den Übergang zu einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in der EU zu unterstützen.

Eine umweltfreundlichere GAP

Die neue GAP unterstützt die Landwirtschaft durch deutlich umfangreichere Beiträge zu den Zielen des europäischen Grünen Deals:

  • Höhere grüne Ansprüche: Die GAP-Pläne richten sich an den Rechtsvorschriften zu Umwelt und Klima aus. In seinem GAP-Strategieplan wird jedes EU-Land dazu verpflichtet, mehr Ehrgeiz in Umweltfragen und Klimaschutz im Vergleich mit dem vorherigen Programmplanungszeitraum nachzuweisen (keine „Rückschritte“), außerdem muss es bei Änderungen der Klima-und Umweltgesetze die Planung aktualisieren.
  • Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals: die nationalen GAP-Strategiepläne werden zu den Zielen des Grünen Deals beitragen (In den GAP-Empfehlungen wird erläutert, wie dieser Beitrag aussehen soll.).
  • Verstärkte Konditionalität: Begünstigte der GAP werden strengere verbindliche Anforderungen erfüllen müssen, um ihre Zuschüsse zu erhalten. So werden beispielsweise in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 3 % der Ackerflächen der biologischen Vielfalt und nichtproduktiven Elementen gewidmet, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Satz mittels der Unterstützung aus Öko-Regelungen auf 7 % anzuheben. Auch Feuchtgebiete und Torfmoore werden geschützt.
  • Öko-Regelungen: mindestens 25 % des Haushalts für Direktzahlungen wird für Öko-Regelungen aufgewendet, was stärkere Anreize für klima- und umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden liefert (z. B. ökologischer/biologischer Landbau, Agrarökologie, klimaeffiziente Landwirtschaft usw.) und zu Verbesserungen beim Tierwohl anregt.
  • Entwicklung des ländlichen Raums: Mindestens 35 % der Finanzmittel werden für Maßnahmen zur Unterstützung des Klimaschutzes, der Biodiversität, der Umwelt und des Tierwohls bereitgestellt.
  • Operationelle Programme: Im Obst- und Gemüsesektor werden im Rahmen der operationellen Programme mindestens 15 % der Ausgaben dem Umweltschutz zugutekommen (zum Vergleich: Im laufenden Programmplanungszeitraum waren es nur 10 %).
  • Klima und biologische Vielfalt: 40 % des GAP-Haushalts muss klimarelevant werden und die Verpflichtung umsetzen, bis zum Ende der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 10 % des EU-Haushalts für Biodiversitätsziele bereitzustellen.

Eine fairere GAP

Die neue GAP unterstützt diejenigen, die dies am meisten nötig haben:

  • Umverteilung der Einkommensstützung: Die EU-Länder müssen mindestens 10 % ihrer Direktzahlungen für das Umverteilungsinstrument zur Einkommensstützung aufwenden, um die Einkommen kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe besser zu unterstützen.
  • Aktive Betriebsinhaber/innen: Die neuen Rechtsvorschriften umfassen eine vorgeschriebene, jedoch flexible Definition eines/einer „aktiven Betriebsinhabers/aktiver Betriebsinhaberin“ für die EU-Länder, mit Aufzählung der durchzuführenden Tätigkeiten. Nur aktive Betriebsinhaber/innen erhalten bestimmte Arten von EU-Unterstützung:
  • Soziale Konditionalität: Die GAP-Zahlungen werden an die Einhaltung bestimmter EU-Arbeitsnormen geknüpft, und die Begünstigten werden angeregt, die Arbeitsbedingungen auf den Höfen zu verbessern.
  • Konvergenz der Zahlungen: In der neuen GAP werden sich die Niveaus der Einkommensstützung sowohl innerhalb der einzelnen EU-Länder als auch zwischen den EU-Ländern einander annähern.
  • Unterstützung von Junglandwirten: Die EU-Länder müssen mindestens 3 % ihres Haushalts für Direktzahlungen für junge Landwirtinnen und Landwirte bereitstellen, entweder als Einkommens- oder Investitionsbeihilfe, oder als Hilfe bei der Unternehmensgründung.
  • Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern: Zum ersten Mal gehören die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft zu den Zielen der GAP-Strategiepläne. Die EU-Länder müssen sich diesen Fragen stellen.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die neue GAP unterstützt die Position der Landwirte in der Lieferkette und fördert die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors:

  • Verbesserte Verhandlungsposition: Neue Vorschriften werden die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern stärken, indem die Landwirte zur Zusammenarbeit ermutigt und in die Lage versetzt werden, eine gegengewichtige Marktmacht zu schaffen.
  • Marktorientierung: Die neue GAP behält eine allgemeine Ausrichtung auf den Markt bei und liefert den Betrieben Anreize, in Europa und darüber hinaus das Angebot an die Nachfrage anzupassen.
  • Krisenreserve: Um mit künftigen Krisen fertig zu werden, ist in der neuen GAP eine finanzielle Reserve von mindestens 450 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen.
  • Unterstützung für den Weinsektor: Zur Verbesserung der Unterstützung für den Weinsektor wurden spezifische Vorschriften vereinbart.

Ein starker Haushalt

Die GAP wird auch weiterhin über einen soliden, langfristigen Haushalt verfügen.

GAP-Finanzierung

Für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 wurden für die GAP 387 Mrd. Euro bereitgestellt. Diese Mittel kommen aus zwei Fonds: dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der für 291,1 Mrd. Euro in aktuellen Preisen festgelegt wurde, und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit einer Ausstattung von 95,5 Mrd. Euro.

NextGenerationEU

Der Haushalt für den EGFL enthält 8 Mrd. Euro für NextGenerationEU, um ländlichen Gebieten bei den für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels erforderlichen strukturellen Änderungen zu helfen.

Übertragungen zwischen den Mittelzuweisungen

Damit EU-Länder ihre politischen Strategien besser an den Prioritäten ihres jeweiligen Agrarsektors ausrichten können, haben sie die Möglichkeit, bis zu 25 % ihrer GAP-Zuweisungen zwischen Einkommensstützung und ländlicher Entwicklung zu übertragen. EU-Länder können für bestimmte Zwecke – wie die Unterstützung von Umwelt- und Klimazielen und Junglandwirten – und bei Ländern, deren Direktzahlungen unter dem Durchschnitt liegen, zusätzliche Flexibilität gewähren.

Wissen, Forschung und Innovation

Für einen intelligenten und nachhaltigen Agrarsektor sind Spitzenforschung, Wissensaustausch und Innovation unerlässlich.

Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Unterstützung von Forschung und Innovation in der Landwirtschaft hat die Kommission vorgeschlagen, 10 Mrd. Euro aus dem Programm Horizont Europa für Projekte betreffend Nahrungsmittel, Ackerbau, Entwicklung des ländlichen Raums und die Bioökonomie bereitzustellen.

Die reformierte GAP wird von diesen Investitionen profitieren und leistungsfähigere Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) einbeziehen, um die Entwicklung von Innovationsprojekten voranzutreiben und deren Ergebnisse weitmöglichst zu verbreiten und zum Einsatz zu bringen. Beim Austausch von neuen Erkenntnissen und Ideen sind die landwirtschaftlichen Beratungsdienste ein wichtiges Hilfsmittel.

Zeitleiste der GAP-Reform

  1. 2027

    Die Kommission wird eine zweite Leistungsüberprüfung aller GAP-Strategiepläne durchführen.

  2. 2026

    In einer Zwischenbewertung wird im Jahr 2026 die Leistung der neuen GAP bewertet.

  3. 2025

    Die Kommission wird eine erste Leistungsüberprüfung jedes GAP-Strategieplans vornehmen und den EU-Ländern gegebenenfalls spezifische Folgemaßnahmen vorschreiben. 

  4. 2024

    Ab 2024 wird jedes EU-Land einen jährlichen Leistungsbericht vorlegen und eine jährliche Überprüfungssitzung mit der Kommission veranstalten.

  5. Dezember 2023

    Ende 2023 wird die Europäische Kommission einen Bericht zur Bewertung der gemeinsamen Arbeit aller GAP-Strategiepläne mit dem Schwerpunkt auf gemeinsamen Zielen im Rahmen des Grünen Deals vorlegen.

  6. Januar 2023

    Umsetzung der GAP-Strategiepläne beginnt

  7. Dezember 2021

    Am 2. Dezember 2021 wurde die Vereinbarung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formell verabschiedet. Bis zum 31. Dezember 2021 hatte jedes EU-Land seinen GAP-Strategieplan vorgelegt. Die Kommission hatte sechs Monate Zeit, die Pläne zu bewerten und anzunehmen,

  8. Juni 2021

    Nach einer Reihe von Trilogen wurde am 25. Juni 2021 ein vorläufiges politisches Abkommen über die GAP-Reform erreicht.

  9. November 2020

    Das Europäische Parlament und der Rat der EU einigten sich auf ihre jeweiligen Verhandlungspositionen im Oktober 2020 und ermöglichten den ersten „Trilog“ zwischen den drei Organen am 10. November.

  10. Juni 2018

    Am 1. Juni 2018 legte die Europäische Kommission Legislativvorschläge für die GAP-Reform vor.

Rechtsgrundlage

Die Reform umfasst drei Verordnungen, die im Allgemeinen ab dem 1. Januar 2023 gelten werden:

Für die Jahre 2021 und 2022 gilt eine Übergangsverordnung zwischen der geltenden und der neuen Rechtsetzung.

Dokumente

10 FEBRUAR 2022
Factsheet: Green Deal targets for 2030 and agricultural production studies
English
(1.36 MB - PDF)
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24 FEBRUAR 2022
Factsheet – a greener and fairer CAP
English
(1.95 MB - PDF)
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14 JANUAR 2021
List of potential agricultural practices that eco-schemes could support
English
(2.41 MB - PDF)
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7 MAI 2020
How the CAP 2023-27 will contribute to the European Green Deal
English
(3.02 MB - PDF)
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16 APRIL 2019
Building stronger agricultural knowledge and innovation systems
English
(770.57 KB - PDF)
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26 SEPTEMBER 2019
Report: preparing for future AKIS in Europe
English
(13.42 MB - PDF)
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24 JANUAR 2019
Brochure on the environmental benefits and simplification of the post-2020 CAP
Deutsch
(2.86 MB - PDF)
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