Ziele der landwirtschaftlichen Betriebsberatung
Alle Länder der Europäischen Union (EU) verfügen über ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung (Farm Advisory System, FAS). Das FAS hilft den Landwirten, die EU-Bestimmungen zum Umweltschutz, zur öffentlichen Gesundheit, zur Tiergesundheit und zum Tierschutz sowie zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) der Flächen besser zu verstehen und einzuhalten.
Durch das System bereitgestellte Informationen
Das FAS stellt Informationen zu folgenden Themen bereit:
- die Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung und den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ergeben („Cross-Compliance“);
- die dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Fläche („Ökologisierung“);
- die in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen auf betrieblicher Ebene, die auf die Modernisierung der Betriebe, das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit, die Integration des Sektors, Innovation, die Ausrichtung auf den Markt und die Förderung des Unternehmertums ausgerichtet sind;
- die Anforderungen an den Wasserschutz sowie die effiziente und nachhaltige Wassernutzung;
- den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln;
- den integrierten Pflanzenschutz.
Das FAS kann außerdem Informationen zu folgenden Themen liefern:
- die Förderung der Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben und der Diversifizierung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit;
- das Risikomanagement und geeignete Maßnahmen, die Naturkatastrophen, Katastrophenereignissen sowie Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten vorbeugen;
- die Mindestanforderungen für Agrarumwelt- und Klimazahlungen über die obligatorischen Grundanforderungen hinaus und Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, auch in Bezug auf den ökologischen/biologischen Landbau;
- Informationen über die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen, die biologische Vielfalt und den Wasserschutz.
Die EU-Länder gewährleisten eine klare Trennung zwischen der Beratung für Landwirte und der Überprüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung der Einkommensstützung.
Die neue GAP: 2023–2027
Im Juni 2021 wurde nach ausführlichen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission eine Einigung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Die neue GAP beginnt am 1. Januar 2023.
Im Rahmen der neuen GAP werden die bestehenden Konditionalitäts- und Ökologisierungssysteme überarbeitet, um die höheren ökologischen Ambitionen zu wiederspiegeln und zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beizutragen. Dazu gehört auch die Einführung von Öko-Regelungen, mit denen höhere Anreize für klima- und umweltfreundliche landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren geschaffen werden. Bis 2023 gelten gemäß den Bestimmungen der GAP-Übergangsverordnung die derzeitigen Maßnahmen.
Weiterführende Informationen
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (IVKS)
Rechtsgrundlage
Die Durchführung des FAS wird durch folgenden Rechtsakt geregelt:
- Vorschriften für die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Verordnung (EU) Nr. 1306/2013)
Links zum Thema
CAP and the environment
The common agricultural policy (CAP) upholds environmental rules and encourages green farming.