Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Ziele der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Alle Länder der Europäischen Union (EU) verfügen über ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung (Farm Advisory System, FAS). Das FAS hilft den Landwirten, die EU-Bestimmungen zum Umweltschutz, zur öffentlichen Gesundheit, zur Tiergesundheit und zum Tierschutz sowie zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) der Flächen besser zu verstehen und einzuhalten.

Durch das System bereitgestellte Informationen

Das FAS stellt Informationen zu folgenden Themen bereit:

  • die Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung und den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ergeben („Cross-Compliance“),
  • die dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Fläche („Ökologisierung“),
  • die in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen auf betrieblicher Ebene, die auf die Modernisierung der Betriebe, das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit, die Integration des Sektors, Innovation, die Ausrichtung auf den Markt und die Förderung des Unternehmertums ausgerichtet sind,
  • die Anforderungen an den Wasserschutz sowie die effiziente und nachhaltige Wassernutzung,
  • den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
  • den integrierten Pflanzenschutz.

Das FAS kann außerdem Informationen zu folgenden Themen liefern:

  • die Förderung der Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben und der Diversifizierung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit,
  • das Risikomanagement und geeignete Maßnahmen, die Naturkatastrophen, Katastrophenereignissen sowie Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten vorbeugen,
  • die Mindestanforderungen für Agrarumwelt- und Klimazahlungen über die obligatorischen Grundanforderungen hinaus und Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, auch in Bezug auf den ökologischen/biologischen Landbau,
  • Informationen über die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen, die biologische Vielfalt und den Wasserschutz.

Die EU-Länder gewährleisten eine klare Trennung zwischen der Beratung für Landwirte und der Überprüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung der Einkommensstützung.

GAP 2023–2027

Im Juni 2021 wurde nach ausführlichen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission eine Vereinbarung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Diese Vereinbarung wurde am 2. Dezember 2021 förmlich angenommen, und die GAP 2023–2027 trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Im Rahmen der GAP 2023–2027 zeichnen sich die Konditionalitäts- und Ökologisierungssysteme durch höhere Ambitionen aus und tragen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals bei. Dazu gehört auch die Einführung von Öko-Regelungen, mit denen höhere Anreize für klima- und umweltfreundliche landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren geschaffen werden.

Weiterführende Informationen

Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (IVKS)

Rechtsgrundlage

Die Durchführung des Systems der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wird durch folgenden Rechtsakt geregelt:

Arrangementer

  • Konferenzen und Gipfeltreffen
  • Dienstag, 10. Dezember 2024, 09:00 - Donnerstag, 12. Dezember 2024, 16:15 (CET)
  • Livestream verfügbar

Nachrichten