Ziele der landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste
Landwirtschaftliche Betriebsberatungsdienste sind unerlässlich, um Landwirtinnen und Landwirte, Forstwirtinnen und Forstwirte sowie ländliche Gemeinschaften bei der Anpassung an die sich wandelnde Agrarlandschaft und beim Übergang zu wettbewerbsfähigeren, nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Bewirtschaftungsmethoden zu unterstützen.
Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Akteure in Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum einfachen Zugang zu unabhängiger, umfassender Beratung haben, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dazu gehören auch Leitlinien für Innovation und Digitalisierung.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2023-2027 sind die landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste integraler Bestandteil des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (Agricultural Knowledge and Innovation System, AKIS) der EU-Länder und decken die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimension der GAP ab.
Rolle der landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste
- Umfassende Beratung, die sich mit allen spezifischen Zielen der GAP befasst und aktuelle technologische und wissenschaftliche Informationen aus Forschung und Innovation liefert.
- Verbesserung der Umsetzung der GAP durch Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte dabei, die GAP-Verpflichtungen, darunter Konditionalität und Öko-Regelungen, besser zu verstehen und einzuhalten.
- Unterstützung von Entwicklung und Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe durch maßgeschneiderte Beratung in den Bereichen Modernisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Marktorientierung, Unternehmertum, Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten und Risikomanagement.
- Förderung von Innovation und Modernisierung, zum Beispiel für Vorbereitung und Durchführung von Projekten operationeller Gruppen der EIP-AGRI.
- Erleichterung des Wissensaustauschs und der Kompetenzentwicklung, wozu der Zugang zu Weiterbildung und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen für alle Akteure im ländlichen Raum gehören.
Integration landwirtschaftlicher Betriebsberatungsdienste in das AKIS
Im Rahmen der GAP 2023-2027 müssen die EU-Länder umfassende AKIS-Strategien entwickeln, um Wissensaustausch und Innovation zu verbessern. Die EU-Länder sollten alle öffentlichen und privaten Berater und Beratungsnetzwerke in das AKIS integrieren, um den Wissensaustausch zwischen den einschlägigen Akteuren zu fördern.
Die Berater ihrerseits sollten sich an Beratungsnetzwerken beteiligen, Erfahrungen austauschen und voneinander lernen. Beratungsnetzwerke auf EU-Ebene, die im Rahmen von Horizont Europa unterstützt werden, vernetzen Berater aus allen EU-Ländern zu bestimmten Themen und stärken so das gesamte Wissens- und Innovationsökosystem.
Rechtsgrundlage
Die Umsetzung der landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste im Rahmen der GAP 2023-2027 beruht auf dieser Rechtsgrundlage:
- Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/2115 mit Vorschriften für die Unterstützung der GAP-Strategiepläne.

