Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS)

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit erklärt  

Der Mechanismus der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS) ersetzt die Basisprämienregelung und die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Programmplanungszeitraum 2023–2027.  

Der BISS-Mechanismus ist: 

  • eine obligatorische Interventionskategorie für alle EU-Länder,

  • eine jährliche flächenbezogene, entkoppelte Zahlung für alle förderfähigen Hektarflächen, 

  • eine Zahlung, die für jede von den Betriebsinhabern angemeldete förderfähige Hektarfläche gewährt wird. 

Alle Landwirtinnen und Landwirte in der EU haben Zugang zu dieser Kategorie der Einkommensstützung.

GAP 2023–2027

Die EU-Länder setzen die GAP 2023–2027 mit einem GAP-Strategieplan auf nationaler Ebene um. Jedes EU-Land legt anhand der zentralen politischen Ziele der EU quantifizierte Zielvorgaben fest und gestaltet anhand einer auf EU-Ebene festgelegten Auswahl „Interventionen“ (Arten von Maßnahmen), um diese zu erreichen.  

Durch die GAP-Strategiepläne wird die Widerstandsfähigkeit des Sektors unterstützt, indem durch Direktzahlungen an aktive Landwirte angemessene Betriebseinkommen erreicht werden. Bei der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit handelt es sich um eine jährliche, flächenbezogene, entkoppelte Zahlung, die ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert wird und nach wie vor das wichtigste GAP-Instrument zur Stützung des Einkommens von Landwirten in der EU darstellt.

Entkopplung, Schutz der Umwelt und Tierschutz

Da der BISS-Mechanismus von der Erzeugung entkoppelt ist, sind die Zahlungen nicht von der tatsächlichen Erzeugung in diesem Gebiet abhängig. Die Entkoppelung der Einkommensstützung wurde allmählich durch verschiedene Reformen eingeführt, um die Unterstützung für Landwirte von der Art und dem Ertrag ihrer Erzeugnisse zu trennen. Durch die Entkopplung konnte sich der EU-Agrarsektor stärker auf den Markt ausrichten: Landwirtinnen und Landwirte haben nunmehr die Möglichkeit, entsprechend der Marktnachfrage zu produzieren. Gleichzeitig wurde die Gewährung der vollen Einkommensstützung zunehmend von der Einhaltung spezifischer Anforderungen abhängig gemacht, die sich hauptsächlich auf Umwelt- und Tierschutzaspekte beziehen.

Zahlungen im Rahmen der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

In der Regel wird diese Einkommensgrundstützung als einheitlicher Betrag je beihilfefähige Hektarfläche gezahlt, die von einem aktiven Betriebsinhaber angemeldet wird. EU-Länder, die im Rahmen der früheren Basisprämienregelung Zahlungsansprüche anerkannt haben, können jedoch beschließen, diese Ansprüche für die Gewährung der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu nutzen. 

In einem System auf der Grundlage von Zahlungsansprüchen werden Zahlungen nur für förderfähige Hektarflächen gewährt, für die ein Zahlungsanspruch aktiviert wurde. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Wert des Zahlungsanspruchs.  

In allen Fällen können die Zahlungen für die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit nach Gruppen von Gebieten mit ähnlichen sozioökonomischen oder agronomischen Merkmalen differenziert werden. Darüber hinaus kann der Betrag je Hektar in den EU-Ländern, die Ansprüche nutzen, auch je nach Wert der Ansprüche und vorbehaltlich der Vorschriften über die interne Konvergenz unterschiedlich ausfallen.

Ziele der Einkommensstützung für Nachhaltigkeit

Im Durchschnitt liegt das landwirtschaftliche Einkommen in Europa nach wie vor deutlich unter demjenigen in den anderen Wirtschaftszweigen, und es unterliegt starken Schwankungen. In den EU-27-Ländern belief sich das Bruttoeinkommen der Landwirte im Jahr 2020 im Durchschnitt auf 53 % des EU-Durchschnittslohns. Im Zeitraum 2023–2027 ist die entkoppelte Einkommensstützung ein Schlüsselelement der GAP-Strategie: Fast 78 % der Einkommensstützung (in Form von Direktzahlungen) sollen über eine entkoppelte Zahlung gezahlt werden. 

Die Einkommensgrundstützung dient als Sicherheitsnetz, indem allen aktiven Landwirten ein Mindesteinkommen in der Landwirtschaft garantiert wird. Sie trägt zum Ziel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern. Folglich spielt die Einkommensgrundstützung eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa. 

Darüber hinaus ist es eine der Hauptprioritäten der GAP 2023–2027, die Direktzahlungen fairer, wirksamer und effizienter zu machen.

Field with wild flower verge

Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, die natürlichen Ressourcen zu schützen und dem Verlust an biologischer Vielfalt in der EU entgegenzuwirken.

a female farmer standing in a cowshed

Land- und Forstwirtschaft können Land- und Forstwirten sowie der EU als Ganzem nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen bringen.

Sonstige Stützungsregelungen

Für Betriebsinhaber ist die Förderfähigkeit im Rahmen des BISS-Mechanismus eine Voraussetzung, um Unterstützung im Rahmen der nachstehenden Direktzahlungsregelungen zu erhalten:

Im Falle von Ausgleichszahlungen für zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste ist die Förderfähigkeit für die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit nicht als Voraussetzung für Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 Absatz 7 festgelegt. In jedem Fall muss der Begünstigte jedoch ein aktiver Landwirt sein, und die betreffende Fläche muss für Direktzahlungen in Betracht kommen. 

Dokumente

21. DEZEMBER 2023
Factsheet on BISS: Basic income support for sustainability (BISS)

Arrangementer

  • Info-Tage
  • Samstag, 4. Mai 2024, 10:00 - 18:00 (CEST)
  • Bruxelles / Brussel, Belgium