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Agriculture and rural development

Zuverlässigkeit und Audit

Die Kommission überwacht die Zuverlässigkeit der Ausgaben aus den Fonds für die Gemeinsame Agrarpolitik durch ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem.

Gewährleistung der korrekten Auszahlung von GAP-Mitteln

Die finanzielle Unterstützung aus der GAP stammt vor allem aus zwei Fonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Europäische Kommission sorgt für die Einrichtung eines Systems, das eine hinreichende Gewähr für die korrekte Verwendung dieser Fonds bieten kann und es ermöglicht, vorschriftswidrige Zahlungen aufzudecken und wiedereinzuziehen.

Zuverlässigkeitserklärung

Alle EU-Ausgaben im Rahmen der GAP unterliegen einer Zuverlässigkeitserklärung der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission. Diese Erklärung bescheinigt, dass

  • die GAP-Fonds für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden,
  • die Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet wurden,
  • die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr betreffend Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Transaktionen bieten.

Diese Erklärung wird jedes Jahr im jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion zusammen mit einer vollständigen Aufschlüsselung der Ausgaben im Rahmen der GAP veröffentlicht.

Ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Mit der Zuverlässigkeitserklärung bestätigt die Generaldirektion, dass für GAP-Ausgaben ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem besteht. Dieses System umfasst vier Ebenen:

  • ordnungsgemäße Finanzverwaltung und interne Kontrolle in den EU-Ländern,
  • umfassende Kontrollen im Vorfeld der Zahlungen zur Einhaltung grundlegender Anforderungen der Union,
  • Audits und Überprüfungen durch unabhängige bescheinigende Stellen,
  • Audits und Rechnungsabschlüsse durch die Europäische Kommission.

Ansatz der „Einzigen Prüfung“

Das Verwaltungs- und Kontrollsystem für GAP-Fonds funktioniert nach dem Ansatz der „Einzigen Prüfung“, bei dem sich jede Ebene auf die Zuverlässigkeit anderer Ebenen stützt. So kann die Kommission die Arbeit der Zahlstellen und bescheinigenden Stellen in dynamischer und kosteneffizienter Weise überprüfen und dabei Folgendes gewährleisten:

  • wirksame Aufdeckung von Fehlerquellen,
  • ordnungsgemäß funktionierende Verwaltungssysteme,
  • Umsetzung von Abhilfemaßnahmen/Aktionsplänen.

Gemeinsam bieten die auf diesen vier Ebenen erzielten Ergebnisse der Kommission eine hinreichende Gewähr dafür, dass Steuergelder ordnungsgemäß ausgegeben werden, wie es das EU-Recht vorschreibt.

Ordnungsgemäße Verwaltung und interne Kontrolle

Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sind die EU-Länder für die Umsetzung und Kontrolle der verschiedenen Regelungen gemäß den GAP-Rechtsvorschriften verantwortlich, während die Kommission dafür sorgt, dass sie ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen.

Die EU-Länder leisten Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte und andere Begünstige über die nationalen oder regionalen Zahlstellen. Die Zuverlässigkeit der ordnungsgemäßen Verwaltung von GAP-Mitteln wird gewährleistet durch:

  • Einhaltung genauer, auf EU-Ebene festgelegter Akkreditierungskriterien durch die Zahlstellen,
  • eine Verwaltungserklärung der Direktion der Zahlstelle, begleitet von den vollständigen Buchführungsunterlagen,
  • den Abgleich zwischen Ausgaben und erzielten Ergebnissen im Kontext der Ausgaben im Rahmen der GAP-Strategiepläne. 

Kontrollen

Für jede über den EGFL und den ELER finanzierte Förderregelung müssen die Zahlstellen ein strenges Kontrollsystem anwenden.

Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme für alle Förderregelungen haben einige Aspekte gemeinsam, doch ihre spezifischen Regeln sind auf die Besonderheiten der einzelnen Regelungen zugeschnitten. Im Allgemeinen sind systematische Kontrollen vorgesehen, die unter anderem auf die Bereiche abzielen, in denen häufig Fehler auftreten. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass Kontrollen in einem Umfang durchgeführt werden, der für ein wirksames Management der Risiken für die finanziellen Interessen der Union erforderlich ist. Die jeweilige Behörde zieht aus der Grundgesamtheit der Antragsteller eine Kontrollstichprobe; diese umfasst gegebenenfalls einen Zufallsanteil und einen risikobasierten Anteil.

Bei den meisten Zahlungen und Kontrollen verwenden die Zahlstellen das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), eine Gruppe vernetzter Datenbanken, die für eine Reihe von Förderregelungen verwendet werden können. Für Ausgaben im Rahmen des InVeKoS müssen die Zahlstellen Verwaltungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen durchführen.

Für Ausgaben, die nicht die GAP-Strategiepläne betreffen (z. B. Ausgaben nach Verordnung (EU) 2022/2117) und Ausgaben im Rahmen des ELER 2014–2022 müssen die Zahlstellen Folgendes durchführen:

  • umfassende Verwaltungskontrollen von 100 % der Beihilfeanträge,
  • Vor-Ort-Kontrollen anhand einer Stichprobe von Vorgängen zwischen 1 % und 100 %, je nach den mit der betreffenden Regelung verbundenen Risiken,
  • gegebenenfalls Gegenkontrollen mit anderen Datenbanken.

Bescheinigende Stellen

Bescheinigende Stellen sind unabhängige Rechnungsprüfer, die nach EU-Spezifikationen auf nationaler Ebene ernannt werden. Sie überprüfen und bescheinigen die Tätigkeiten der Zahlstellen.

Jedes Jahr legen die bescheinigenden Stellen eine Stellungnahme vor, die gemäß international anerkannter Prüfstandards bescheinigt, ob

  • die Konten der Zahlstellen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln,
  • die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Verwaltungssysteme ordnungsgemäß funktionieren,
  • die Leistungsberichterstattung über die Outputindikatoren für die Zwecke des jährlichen Leistungsabschlusses gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) 2021/2116 und die Berichterstattung über die Ergebnisindikatoren für die mehrjährige Leistungsüberwachung gemäß Artikel 128 der Verordnung (EU) 2021/2115 korrekt ist,
  • die Ausgaben für die in den Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 sowie in der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 (d. h. Ausgaben, die nicht die GAP-Strategiepläne betreffen) festgelegten Maßnahmen, für die bei der Kommission eine Erstattung beantragt wurde, rechtmäßig und ordnungsgemäß vorgenommen worden sind.

Die bescheinigenden Stellen überprüfen außerdem die Einhaltung der Akkreditierungskriterien durch die Zahlstellen und die Verwaltungserklärungen.

Die Rechnungsprüfung der bescheinigenden Stellen ist entscheidend für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der GAP-Ausgaben und dient als Grundlage für weitere Audittätigkeiten der Kommission.

Audits und Rechnungsabschlüsse durch die Kommission

Nach dem Ansatz der „Einzigen Prüfung“ beruft sich die Kommission zunächst auf die Arbeit der bescheinigenden Stellen. Um festzustellen, ob die Arbeit zuverlässig ist, prüft die Kommission außerdem die Arbeit der bescheinigenden Stellen selbst.

Zur Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an Sicherheit führt die Kommission zuletzt ein Rechnungsabschlussverfahren durch, das folgende Elemente umfasst:

  • einen jährlichen Rechnungsabschluss zur Überprüfung der Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Konten der Zahlstellen,
  • einen jährlichen Leistungsabschluss, mit dem überprüft wird, ob die Ausgaben im Rahmen der GAP-Strategiepläne mit den im betreffenden Finanzjahr erzielten Ergebnissen im Einklang stehen,
  • ein mehrjähriges Konformitätsverfahren mit Konformitätsprüfungen der Verwaltungssysteme der EU-Länder und der Bewertung, wie wirksam diese Systeme den EU-Haushalt schützen.

Nach dem Ansatz der „Einzigen Prüfung“ beruft sich die Kommission zunächst auf die Arbeit der bescheinigenden Stellen. Außerdem prüft die Kommission die Arbeit der bescheinigenden Stellen selbst.

Werden Unregelmäßigkeiten bei den Ausgaben aufgedeckt, wendet die Kommission das Risiko finanzieller Verluste für den EU-Haushalt durch Finanzkorrekturen ab. Die Finanzkorrekturen werden anhand der Schwere des Verstoßes bestimmt; zudem wird die Art des Verstoßes und der dem EU-Haushalt entstandene Schaden berücksichtigt.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof hat die Aufgabe, die Ausgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu überprüfen. Er führt unter Berücksichtigung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit regelmäßige Prüfungen der EU-Finanzierungsmechanismen und der Ausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass die Finanzmittel ordnungsgemäß ausgegeben und die internen Kontrollsysteme der EU richtig konzipiert sind.

Schutz vor Betrug

Um den Haushalt der GAP besser gegen Betrug schützen zu können, hat die Europäische Kommission eine spezifische Strategie entwickelt.

Hauptziele dieser Betrugsbekämpfungspolitik sind:

  • Sensibilisierung in den Mitgliedstaaten und innerhalb der Kommission für Betrugsrisiken,
  • Verbesserung der Betrugsprävention,
  • Verstärkung der Betrugsrisikobewertung,
  • Entwicklung von Kapazitäten zur Betrugsaufdeckung,
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihrer Betrugsbekämpfung und -aufdeckung,
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Die Betrugsbekämpfungsstrategie untermauert die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der guten Verwaltungspraxis für den GAP-Haushalt durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission.

OLAF

OLAF ist das Amt für Betrugsbekämpfung der EU. Es hat die Aufgabe, sowohl innerhalb der EU-Organe als auch bei den Begünstigten von EU-Finanzhilfen alle Verdachtsfälle von Betrug, Korruption oder schwerwiegendem Fehlverhalten zu untersuchen. Meldungen von Verdachtsfällen an das OLAF können anonym und in allen EU-Amtssprachen verfasst werden.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz

Delegierte Verordnung (EU) 2022/127 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die Finanzverwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro

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