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Agriculture and rural development

Fonds für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die Unterstützung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfolgt über zwei Fonds aus dem langfristigen Haushalt der EU, nämlich den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

GAP und EU-Haushalt

Der am 17. Dezember 2020 verabschiedete Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum 2021–2027 verfügt über eine Mittelausstattung von 1,21 Billionen Euro (zu jeweiligen Preisen) und weiteren 808 Milliarden Euro aus dem Aufbauinstrument NextGenerationEU. Für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sind 386,6 Milliarden Euro vorgesehen, aufgeteilt auf die zwei Fonds, die auch als „zwei Säulen“ der GAP bezeichnet werden:

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

Der EGFL („erste Säule“ der GAP) verfügt über Mittel in Höhe von 291,1 Milliarden Euro. Davon sind fast 270 Milliarden Euro für Regelungen zur Einkommensstützung vorgesehen; der Rest ist für die Unterstützung der Agrarmärkte bestimmt.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Für den ELER („zweite Säule“ der GAP) stehen insgesamt 95,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dazu gehören die 8,1 Milliarden Euro aus dem Aufbauinstrument NextGenerationEU, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie aufgefangen werden sollen. Im Jahr 2021 konnten etwa 30 % der Finanzmittel des Aufbaufonds abgerufen werden; die verbleibenden 70 % wurden 2022 freigegeben.

In den ersten beiden Jahren des MFR 2021–2027 wurden die GAP-Zuweisungen im Rahmen einer am 23. Dezember 2020 verabschiedeten Übergangsregelung umgesetzt. Dies ermöglichte eine reibungslose Überleitung zu den GAP-Strategieplänen, die am 1. Januar 2023 in Kraft traten.

In den GAP-Strategieplänen ist mehr Flexibilität zwischen den beiden Fonds vorgesehen; außerdem werden die Ziele des europäischen Grünen Deals einbezogen, darunter die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Insgesamt sind 40 % der GAP-Ausgaben für die Klimapolitik bestimmt.

Im Rahmen der GAP-Strategiepläne werden die Finanzierungsziele der GAP beibehalten, aber es werden auch spezifischere Ziele bestimmt, die auf aktuelle Probleme der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Europäischen Union eingehen. Die GAP-Strategiepläne bauen auf den nachstehenden neun spezifischen Zielen (specific objectives – SO) auf:

  • SO1: Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit in der gesamten Union zur Verbesserung der Ernährungssicherheit,
  • SO2: Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • SO3: Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette,
  • SO4: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie Förderung nachhaltiger Energie,
  • SO5: Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft,
  • SO6: Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften,
  • SO7: Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten,
  • SO8: Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft,
  • SO9: Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit – einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel – sowie Tierwohl gerecht wird.
  • Querschnittsziel: Im Rahmen eines Querschnittsziels sollen außerdem Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft gefördert werden.

Weiterführende Informationen

Unterstützung für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie während der COVID-19-Pandemie

Ein solider Haushalt für die GAP

Diagramme zu GAP-Ausgaben

Aktueller Haushalt und frühere Haushalte

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

Der EGFL finanziert vor allem Einkommensstützung für Landwirtinnen und Landwirte sowie Marktmaßnahmen. Im Jahr 2022 betrugen die Ausgaben in diesen Bereichen 40,95 Milliarden Euro.

Einkommensstützung

Im Rahmen der GAP-Strategiepläne unterstützt der EGFL die Landwirtinnen und Landwirte in der EU durch verschiedene Arten von Maßnahmen in Form entkoppelter und gekoppelter Direktzahlungen. Entkoppelte Zahlungen umfassen die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit, die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte und die Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl. Gekoppelte Zahlungen betreffen die gekoppelte Einkommensstützung und die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle.

Wie funktioniert die Einkommensstützung?

Marktmaßnahmen

Der EGFL finanziert überdies im Rahmen der GAP-Strategiepläne Interventionen in bestimmten Sektoren.  Vorgesehen sind Interventionen bei

  • Obst und Gemüse,
  • Bienenzucht,
  • Wein,
  • Hopfen sowie
  • Olivenöl und Tafeloliven.
  • Hinzu kommen andere Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/2115.

Marktmaßnahmen erklärt

Weiterführende Informationen

EGFL-Finanzberichte

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert den GAP-Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete im Rahmen von drei langfristigen Zielen:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
  • ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften.

Diese Ziele werden gemäß den GAP-Strategieplänen mithilfe von Interventionen umgesetzt, die aus dem ELER und den nationalen Haushalten der EU-Länder finanziert werden.

Der ELER kann Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Projekte auch in Form von Krediten, Garantien oder Kapitalbeteiligungen anbieten. Einzelheiten zu den im Rahmen des ELER verfügbaren Finanzierungsinstrumenten sind auf der Online-Beratungsplattform Fi-Compass zusammengefasst.

Entwicklung des ländlichen Raums erklärt

Weiterführende Informationen

ELER-Finanzberichte

Verwaltung der GAP-Finanzmittel

Die Europäische Kommission ist zwar insgesamt für die Finanzverwaltung der GAP zuständig, sie zahlt jedoch normalerweise nicht direkt Geld an die Empfänger aus. Für den größten Teil des GAP-Haushalts gilt das System der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ zwischen der Kommission und den EU-Ländern. Nur ein kleiner Teil des GAP-Haushalts wird im Rahmen der „direkten Mittelverwaltung“ von der Kommission alleine verwaltet.

Geteilte Mittelverwaltung

99,3 % des GAP-Haushalts, betreffend Mittelzuweisungen für Einkommensstützung, Marktmaßnahmen und die Entwicklung des ländlichen Raums, werden gemäß der geteilten Mittelverwaltung zwischen der Kommission und den EU-Ländern ausgezahlt.

Rolle der EU-Länder

Bei der geteilten Mittelverwaltung werden die mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Aufgaben an die EU-Länder delegiert, die alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU ergreifen müssen. Die EU-Länder sind für die Einrichtung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems für Zahlungen verantwortlich, das den EU-Rechtsvorschriften entspricht. Sie müssen gewährleisten, dass dieses System effizient funktioniert und Unregelmäßigkeiten vorbeugen, ermitteln und beseitigen kann. Außerdem müssen die Länder über IT-Systeme verfügen, die Leistungsdaten betreffend die Ausgaben im Rahmen der GAP-Strategiepläne erfassen und melden.

Rolle der Europäischen Kommission

Die Kommission hat eine Aufsichtsfunktion: Sie vergewissert sich, dass das Verwaltungs- und Kontrollsystem den Anforderungen entspricht. Dazu überprüft sie, ob die Systeme tatsächlich funktionieren, und nimmt erforderlichenfalls Finanzkorrekturen vor.

Die EU-Länder leisten die Zahlungen an GAP-Begünstigte über amtliche Stellen, die sogenannten Zahlstellen. Diese Zahlstellen werden anhand genauer, von der Kommission festgelegter Kriterien akkreditiert: Sie müssen die Förderfähigkeit aller Anträge auf Finanzhilfe aus den Fonds und die korrekte Ausführung der Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte und andere GAP-Begünstigte gewährleisten.

Alle Ausgaben sind in den Jahresrechnungen der Zahlstellen verzeichnet und werden im Verfahren der Ausgabenkontrolle weiteren Prüfungen und Audits unterzogen.

Direkte Mittelverwaltung

Etwa 0,5 % des GAP-Haushalts werden direkt von der Kommission verwaltet, darunter die Mittel für die EU-Delegationen und die EU-Exekutivagenturen. Diese Mittel sind bestimmt für:

  • Verwaltung und technische Unterstützung für die Umsetzung der GAP, darunter Erhebungen und Monitoring, Audits und Prüfungen sowie die Verwaltung der IT-Systeme zur landwirtschaftlichen Buchführung,
  • Absatzförderung für Agrarerzeugnisse aus der EU durch internationale Organisationen, Exekutivagenturen und die Kommission selbst.

Die Kommission bietet auch Zuschüsse für Informationskampagnen zur GAP an und schließt Dienstleistungsverträge mit Dritten zur Durchführung von Evaluierungen und Studien, technischer Hilfe und Schulung, Beratung, Konferenzorganisation und Werbung. Dienstleistungsverträge werden über Ausschreibungen vergeben.

Ausschreibungen

Finanzhilfen für Informationsmaßnahmen

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Verordnung (EU) 2021/2115 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne)

Verordnung (EU) 2021/2117 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

Haushaltsordnung

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates

Arrangementer

  • Info-Tage
  • Samstag, 4. Mai 2024, 10:00 - 18:00 (CEST)
  • Bruxelles / Brussel, Belgium