Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Wozu dient Markttransparenz?

Fehlende Markttransparenz und Informationsasymmetrien können ineffiziente Märkte zur Folge haben und denjenigen, die Zugang zu den genauesten Daten haben, eine unverhältnismäßige Machtposition verschaffen. Aus diesem Grund stellt die EU aktuelle Informationen zu Preisen und Märkten für zahlreiche landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Verfügung.

Zwar stellt die EU umfassende Informationen über die landwirtschaftlichen Erzeuger- und Verbraucherpreise bereit, doch zu den Preisen in den Zwischenstufen der Lebensmittelversorgungskette liegen weniger Informationen vor.

Wenn derartige Informationen nunmehr zugänglich gemacht werden, wird durch informiertere Geschäftsentscheidungen und erhöhtes Vertrauen zwischen den Interessenträgern auf allen Stufen der Lebensmittelversorgungskette die Markteffizienz gesteigert. Der Zugang zu aktuellen und leicht zugänglichen Informationen über Marktentwicklungen ist auch für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelhersteller auf den Weltmärkten von zentraler Bedeutung. Vor allem kleinere Wirtschaftsteilnehmer, die solche Informationen nicht über private Wege erhalten, werden davon profitieren.

Am 1. Oktober 2019 hat die Kommission neue Regulierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vorgeschlagen.

Markttransparenz in der Praxis

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die Sektoren Fleisch, Eier, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Ackerkulturen, Zucker und Olivenöl.

Sie vergrößern die Reichweite von bestehenden Datenerhebungssystemen und -verfahren und liefern neue Informationen über die nachgelagerten Stufen der Lebensmittelversorgungskette.

Mit Hilfe der Daten können alle Wirtschaftsbeteiligten, auch Landwirte und ihre Erzeugerorganisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Entwicklungen nachvollziehen, Markttrends in den verschiedenen Stufen beobachten und ihre Wirkung abschätzen.

Jeder Mitgliedstaat ist für die Erhebung von Preis- und Marktdaten zuständig. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, empfiehlt die Kommission, kleine und mittlere Unternehmen bei dieser Datenerfassung nicht zu berücksichtigen. Die EU-Länder übermitteln die Daten an die Kommission, die ihrerseits die Informationen auf ihrem Agrar- und Lebensmitteldatenportal und über die EU-Marktbeobachtungsstellen bereitstellt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die von den EU-Ländern übermittelten Informationen korrekt sind und rechtzeitig vorliegen. In dem von der Kommission veröffentlichten Dokument zu häufig gestellten Fragen werden einige Aspekte der Markttransparenz erläutert.

 

Task Force „Agrarmärkte“

Die Markttransparenzverordnung war eine Reaktion auf die Empfehlungen der Task Force „Agrarmärkte“, einer unabhängigen Expertengruppe, die eingerichtet wurde, um die Position der Erzeuger in den Agrar- und Lebensmittelmärkten zu stärken. Laut der Task Force würde eine Verringerung der Informationsasymmetrie in der Versorgungskette positive Auswirkungen auf den Wettbewerb und insbesondere auf kleinere Erzeuger haben.

Zusammenarbeit und Fachberatung

Im Rahmen der neuen Verordnung wird die EU-Kommission die EU-Länder, Interessenträger und unabhängige Experten konsultieren, um die Anwendung der Verordnung, empfehlenswerte Verfahren und neue Entwicklungen im Bereich der Markttransparenz zu beobachten. Die Verordnung ist außerdem Gegenstand der regulären Arbeit des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte.

Wirtschaftsanalyse und öffentliche Konsultation

Zeitlicher Ablauf der Konsultation

  1. Februar 2019
    Konferenz mit Interessenträgern zum Thema Markttransparenz in der Lebensmittelversorgungskette

    Die Kommission stellte den Interessenträgern die Ergebnisse ihrer wirtschaftlichen Analyse und die Optionen für eine Verbesserung der Markttransparenz in der Lebensmittelversorgungskette vor. Auf der Konferenz sollten Rückmeldungen von Interessenträgern eingeholt werden, bevor weitere Schritte unternommen wurden.

  2. September 2018
    Workshop der Sachverständigengruppe für horizontale Fragen im Rahmen der GAP und der Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft

    Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung versammelte Vertreter von EU-Ländern (Sachverständigengruppe für horizontale Fragen im Rahmen der GAP) und Interessenverbänden (Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft über die gemeinsame Agrarpolitik), um die Stärken und Schwächen des aktuellen Markttransparenzsystems und die Notwendigkeit von Verbesserungen entlang der sektoralen Lebensmittelversorgungsketten zu erörtern.

  3. Mai 2018
    Workshop der Gemeinsamen Forschungsstelle mit Sachverständigen der GD Landwirtschaft

    Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) und die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission organisierten einen Workshop mit Wissenschaftlern, Agrarexperten und Vertretern nationaler und internationaler Organisationen. Im Rahmen dieses Workshops sollten Art und Umfang etwaiger EU-Maßnahmen zur Verbesserung der sektoralen Lebensmittelketten durch erhöhte Markttransparenz bewertet werden.

  4. August 2017

    Öffentliche Konsultation

    Die Konsultation zu der Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette umfasste drei EU-Erhebungen. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen und Verbände konnten an dieser Konsultation teilnehmen.

  5. Juli 2017

    Folgenabschätzung in der Anfangsphase

    Gegenstand der Folgenabschätzung in der Anfangsphase waren die möglichen Reaktionen der Kommission zur Erhöhung der Markttransparenz. Darüber hinaus wurde auf die etwaigen wirtschaftlichen, sozialen und bereichsübergreifenden Folgen dieser möglichen Reaktionen eingegangen.

Task Force „Agrarmärkte“

Die Markttransparenzverordnung war eine Reaktion auf die Empfehlungen der Task Force „Agrarmärkte“, einer unabhängigen Expertengruppe, die eingerichtet wurde, um die Position der Erzeuger in den Agrar- und Lebensmittelmärkten zu stärken. Laut der Task Force würde eine Verringerung der Informationsasymmetrie in der Versorgungskette positive Auswirkungen auf den Wettbewerb und insbesondere auf kleinere Erzeuger haben.

Zusammenarbeit und Fachberatung

Im Rahmen der neuen Verordnung wird die EU-Kommission die EU-Länder, Interessenträger und unabhängige Experten konsultieren, um die Anwendung der Verordnung, empfehlenswerte Verfahren und neue Entwicklungen im Bereich der Markttransparenz zu beobachten. Die Verordnung ist außerdem Gegenstand der regulären Arbeit des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte.

Documents

 

 

19. NOVEMBER 2020
Implementation – technical specifications: animal products

 

19. NOVEMBER 2020
Implementation – technical specifications: arable crops

 

19. NOVEMBER 2020
Implementation – technical specifications: fat filled powder

 

19. NOVEMBER 2020
Implementation – technical specifications: fruit and vegetables

Arrangementer