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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Die Europäische Union stärkt die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette und bekämpft unlautere Handelspraktiken.

Unlautere Handelspraktiken erklärt

Unlautere Handelspraktiken sind Transaktionen zwischen Unternehmen, die von der guten Handelspraxis abweichen und gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. Aufgrund der gewaltigen Ungleichgewichte zwischen kleinen und großen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette ist diese besonders anfällig für unlautere Handelspraktiken. Landwirtschaftliche Betriebe und kleine Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette verfügen oft nicht über genügend Verhandlungsmacht, sich dagegen zu wehren.

Daher hat die Europäische Union beschlossen, den Schutz der Landwirte – sowie kleiner Lieferanten – zu verbessern und verbindliche Vorschriften zu erlassen, durch die bestimmte unlautere Handelspraktiken verboten werden.

Die EU-Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wurde am 17. April 2019 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Die EU-Länder mussten die Richtlinie bis zum 1. Mai 2021 in nationales Recht umsetzen und sechs Monate später anwenden.

Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ist fester Bestandteil einer umfassenderen Agenda der Kommission, um unfairem und ineffektivem Wettbewerb entgegenzuwirken. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz.

Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

UTP

Um die Position der Landwirte und der kleinen und mittleren Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern, hat die EU Rechtsvorschriften erlassen, die 16 unlautere Handelspraktiken verbieten. In dieser Richtlinie wird zwischen „schwarzen“ und „grauen“ Praktiken unterschieden. Unlautere Handelspraktiken, die auf der Schwarzen Liste stehen, sind unter allen Umständen verboten, die Praktiken auf der Grauen Liste sind hingegen erlaubt, wenn Lieferant und Käufer dies im Vorfeld klar und unmissverständlich vereinbaren.

Die 10 unlauteren Handelspraktiken auf der Schwarzen Liste

  • Zahlung für verderbliche Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse erst nach mehr als 30 Tagen
  • Zahlung für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel erst nach mehr als 60 Tagen
  • Kurzfristige Stornierung der Bestellung verderblicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel
  • Einseitige Vertragsänderungen durch den Käufer
  • Zahlungen, die nicht mit einem konkreten Geschäftsvorgang im Zusammenhang stehen
  • Übertragung des Risikos von Verlust und Verderb auf den Lieferanten
  • Verweigerung einer schriftlichen Bestätigung einer Liefervereinbarung durch den Käufer trotz Aufforderung durch den Lieferanten
  • Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen durch den Käufer
  • Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art des Käufers
  • Abwälzung der Kosten für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden auf den Lieferanten

Die 6 unlauteren Handelspraktiken auf der Grauen Liste

Diese sind nur zulässig, wenn sie zuvor klar und eindeutig vereinbart wurden.

  • Rücksendung unverkaufter Waren
  • Zahlung des Lieferanten für Lagerung, Platzierung und Listung
  • Zahlung des Lieferanten für Absatzförderungsmaßnahmen
  • Zahlung des Lieferanten für Marketingmaßnahmen
  • Zahlung des Lieferanten für Werbemaßnahmen
  • Zahlung des Lieferanten für Personal des Käufers, Ausstattung von Räumlichkeiten

Die Richtlinie sieht eine Mindestharmonisierung betreffend unlautere Handelspraktiken in allen EU-Ländern vor. Dies wird für gleiche Bedingungen in Bezug auf diese Praktiken sorgen, die als am problematischsten eingestuft wurden.

Wichtigste Vorschriften der Richtlinie

Schutz schwächerer Lieferanten vor stärkeren Käufern

Die Richtlinie sieht vor, dass schwächere Lieferanten vor stärkeren Käufern geschützt werden, wozu auch alle Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. Euro gehören. Unterhalb dieses Schwellenwerts sind unterschiedliche Schutzniveaus vorgesehen. Dies gilt für landwirtschaftliche Betriebe, Erzeugerorganisationen und Vertriebsunternehmen unterhalb des Schwellenwerts. Sofern eine der Parteien ihren Sitz in der EU hat, gilt dies auch für Lieferanten und Käufer außerhalb der EU.

Umsetzung in nationales Recht

Die EU-Länder können bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht beschließen, strengere Vorschriften als in der Richtlinie zu erlassen. Sie dürfen jedoch nicht weniger Schutz bieten als in der Richtlinie vorgesehen ist.

Die Kommission hat einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie im Oktober 2021 veröffentlicht. Bis Dezember 2022 hatten alle Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ein aktualisierter Bericht und eine zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die im April 2024 veröffentlicht wurden, bieten nun Einblicke in die von allen 27 Mitgliedstaaten zur Umsetzung gewählten Maßnahmen.

Bewertung der Richtlinie

Um die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu bewerten, wird Ende 2025 eine Bewertung der EU-Richtlinie 2019/633 auf EU-Ebene vorgelegt werden. Zur Beschaffung von Informationen für diese Bewertung führen die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) und die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung jährliche Erhebungen in allen EU-Ländern durch.

Die Ergebnisse der Erhebungen der Vorjahre finden Sie hier: Ergebnisse der Erhebungen über unlautere Handelspraktiken.

Der Bewertungsbericht und die im Dezember 2025 veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bieten Einblicke in die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung.

Durchsetzungsbehörden

Jedes EU-Land hat eine für die Durchsetzung dieser Vorschriften zuständige Behörde benannt. Diese Behörden müssen sowohl befugt sein, Untersuchungen einzuleiten als auch gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, Geldbußen zu verhängen.

Österreich

Durchsetzungsbehörde: Das Fairness-Büro

Kontaktdaten:

  • E-Mail: officeatfairness-buero [dot] gv [dot] at (office[at]fairness-buero[dot]gv[dot]at)
  • Telefonnummer: +43 1928 1654

Durchsetzungsbehörde: Bundeswettbewerbsbehörde

Kontaktdaten:

  • E-Mail: wettbewerbatbwb [dot] gv [dot] at (wettbewerb[at]bwb[dot]gv[dot]at)
  • Telefonnummer: +43 1 245 08-0

Nationaler Jahresbericht (DE)

Belgien

Durchsetzungsbehörde: GD Wirtschaftsinspektion der FÖD-Wirtschaft – FR/NL

Kontakt: utp [dot] agrifoodchainateconomie [dot] fgov [dot] be (utp[dot]agrifoodchain[at]economie[dot]fgov[dot]be)

Nationaler Jahresbericht (FR, NL)

Bulgarien

Durchsetzungsbehörde: Kommission für den Schutz des Wettbewerbs

Kontakt: delovodstvoatcpc [dot] bg (delovodstvo[at]cpc[dot]bg)

Nationaler Jahresbericht (EN, BG)

Kroatien

Durchsetzungsbehörde: Kroatische Wettbewerbsbehörde

Kontaktdaten:

  • E-Mail: agencija [dot] ztnataztn [dot] gov [dot] hr (agencija[dot]ztn[at]aztn[dot]gov[dot]hr)
  • Telefonnummer: +385 1 617 64 48
  • Fax: +385 1 617 64 50

Nationaler Jahresbericht

Zypern

Durchsetzungsbehörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt, Abteilung Landwirtschaft

Kontaktdaten:

  • E-Mail: directoratda [dot] moa [dot] gov [dot] cy (director[at]da[dot]moa[dot]gov[dot]cy)
  • Telefonnummer: +357 22 408 519
  • Fax: +357 22 781 425

Nationaler Jahresbericht (EL in PDF)

Tschechien

Durchsetzungsbehörde: Büro für den Schutz des Wettbewerbs

Kontaktdaten:

  • E-Mail: postaatuohs [dot] cz (posta[at]uohs[dot]cz)
  • Telefonnummer: +420542167111

Nationaler Jahresbericht (CZ)

Dänemark

Durchsetzungsbehörde: Dänische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde

Kontaktdaten:

  • E-Mail: utpatkfst [dot] dk (utp[at]kfst[dot]dk)
  • Telefonnummer: +45 4171 5000

Nationaler Jahresbericht (PDF)

Estland

Durchsetzungsbehörde: Nationale Wettbewerbsbehörde Estlands

Kontaktdaten:

  • E-Mail: infoatkonkurentsiamet [dot] ee (info[at]konkurentsiamet[dot]ee)
  • Telefonnummer: +372 667 2400

Nationaler Jahresbericht (ET)

Finnland

Durchsetzungsbehörde: Finnischer Ombudsmann für den Lebensmittelmarkt

Kontakt: etmvatetmv [dot] fi (etmv[at]etmv[dot]fi)

Nationaler Jahresbericht (FI)

Frankreich

Durchsetzungsbehörde: Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF)

Kontaktdaten:

Deutschland

Durchsetzungsbehörde: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLE

Kontaktdaten:

  • E-Mail: utpatble [dot] de (utp[at]ble[dot]de)
  • Telefonnummer: +49 228 6845-0

Nationaler Jahresbericht (DE)

Griechenland

Durchsetzungsbehörde: Ausschuss zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken – Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung Griechenlands

Kontaktdaten:

  • E-Mail: apetropoulouatminagric [dot] gr (apetropoulou[at]minagric[dot]gr)
  • Telefonnummer: +0302102124289
Ungarn

Durchsetzungsbehörde: NKFH (Nationale Behörde für Handel und Verbraucherschutz)

Kontaktdaten:

  • E-Mail: kereskedelematnkfh [dot] gov [dot] hu (kereskedelem[at]nkfh[dot]gov[dot]hu)
  • Telefonnummer: +36-80-310-020
Irland

Durchsetzungsbehörde: Regulierungsbehörde für Agrarlebensmittel

Kontaktdaten:

  • E-Mail: complianceatagrifoodregulator [dot] ie (compliance[at]agrifoodregulator[dot]ie)
  • Telefonnummer: +353 1601 9900

Nationaler Jahresbericht (2023 Teil 1, 2023 Teil 2) (PDF)

Italien

Durchsetzungsbehörde: Italienisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft – Abteilung ICQRF

Kontaktdaten:

  • E-Mail: icqrf [dot] capodipartimentoatpoliticheagricole [dot] it (icqrf[dot]capodipartimento[at]politicheagricole[dot]it)
  • Telefonnummer: +39 06 4824047 / +39 06 4884467

Nationaler Jahresbericht (IT)

Lettland

Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbsrat Lettlands

Kontaktdaten:

  • E-Mail: pastsatkp [dot] gov [dot] lv (pasts[at]kp[dot]gov[dot]lv)
  • Telefonnummer: +371 6728 2865

Nationaler Jahresbericht (PDF)

Litauen

Durchsetzungsbehörde: Agentur für die Entwicklung von Unternehmen und Märkten im ländlichen Raum

Kontaktdaten:

  • E-Mail: infoatlitfood [dot] lt (info[at]litfood[dot]lt)
  • Telefonnummer: +370 52 649035

Nationaler Jahresbericht (LT)

Luxemburg

Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbsrat

Kontaktdaten:

  • E-Mail: infoatconcurrence [dot] public [dot] lu (info[at]concurrence[dot]public[dot]lu)
  • Telefonnummer: +352 2478 4174

Nationaler Jahresbericht (FR)

Malta

Durchsetzungsbehörde: Ausschuss für unlautere Handelspraktiken

Kontakt: utpboard [dot] mafaatgov [dot] mt (utpboard[dot]mafa[at]gov[dot]mt)

Niederlande

Durchsetzungsbehörde: Behörde für Verbraucher und Märkte – ACM

Kontaktdaten:

  • E-Mail-Adresse: ACM-Postatacm [dot] nl (ACM-Post[at]acm[dot]nl)
  • Telefonnummer: +31 70 7222 000
  • Fax: +31 70 7222 355

Nationaler Jahresbericht

Polen

Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Polens

Kontaktdaten:

  • E-Mail: uokikatuokik [dot] gov [dot] pl (uokik[at]uokik[dot]gov[dot]pl)
  • Telefonnummer: + 48 22 55 60 800

Nationaler Jahresbericht (PL)

Portugal

Durchsetzungsbehörde: Behörde für Lebensmittelsicherheit und Wirtschaft

Kontaktdaten:

  • E-Mail: correio [dot] asaeatasae [dot] pt (correio[dot]asae[at]asae[dot]pt)
  • Telefonnummer: +351 217 983 600
  • Fax: +351 217 983 654

Nationaler Jahresbericht (PDF)

Rumänien

Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbsrat

Kontakt: officeatconsiliulconcurentei [dot] ro (office[at]consiliulconcurentei[dot]ro)

Nationaler Jahresbericht (RO)

Slowakei

Durchsetzungsbehörde: Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakischen Republik

Kontakt: utps [dot] agrifoodatland [dot] gov [dot] sk (utps[dot]agrifood[at]land[dot]gov[dot]sk)

Nationaler Jahresbericht (SK)

Slowenien

Durchsetzungsbehörde: Slowenisches Amt für Wettbewerbsschutz

Kontaktdaten:

  • E-Mail: gp [dot] avkatgov [dot] si (gp[dot]avk[at]gov[dot]si)
  • Telefonnummer: +386 1478 3597

Nationaler Jahresbericht (SL in PDF)

Spanien

Durchsetzungsbehörde: Informations- und Kontrollstelle für Lebensmittel – AICA

Kontaktdaten:

  • E-Mail: aicaataica [dot] es (aica[at]aica[dot]es)
  • Telefonnummer: +34 913478374

Nationaler Jahresbericht (ES)

Jährlicher Bericht der 17 regionalen Durchsetzungsbehörden (ES)

Schweden

Durchsetzungsbehörde: Schwedische Wettbewerbsbehörde

Kontaktdaten:

  • E-Mail: konkurrensverketatkkv [dot] se (konkurrensverket[at]kkv[dot]se)
  • Telefonnummer: +46 8700 1600

Nationaler Jahresbericht (SE)

Beschwerden

Die Richtlinie schreibt unter anderem Maßnahmen zum Schutz der Beschwerdeführer vor, um schwächeren Lieferanten bei der Ausübung ihrer Rechte zu helfen. Sie können wählen, bei welcher Durchsetzungsbehörde sie eine Beschwerde einreichen möchten: bei ihrer nationalen Behörde oder bei der Behörde des EU-Landes, in dem der Käufer ansässig ist.

Dokumente

  • 6. AUGUST 2026
Summary of the Reality check on the implementation of Directive (EU) 2019/633 on unfair trading practices in the agricultural and food supply chain
  • 13. SEPTEMBER 2023
Compliance assessment: explanatory documents, transposition and conformity checks
  • 30. APRIL 2021
Brochure: Directive on unfair trading practices in the agriculture and food supply chain
  • 30. APRIL 2021
Factsheet: Directive on unfair trading practices in the agriculture and food supply chain

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  • Dienstag, 8. Dezember 2026, 09:00 - Mittwoch, 9. Dezember 2026, 16:15 (CET)
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