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Agriculture and rural development

Geografische Angaben und Qualitätsregelungen erklärt

Ziele der EU-Qualitätsregelungen

Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen.

Produktbezeichnungen können eine „geografische Angabe“ (g. A.) tragen, wenn eine spezifische Verbindung zu dem Ort besteht, an dem die Erzeugnisse hergestellt wurden. Dadurch wird das Verbrauchervertrauen gestärkt, können Verbraucherinnen und Verbraucher Qualitätserzeugnisse erkennen und Erzeuger ihre Waren besser vermarkten.

Produkte, die in Betracht gezogen werden oder denen bereits eine geografische Angabe zuerkannt wurde, sind in den Registern der geschützten geografischen Angaben aufgeführt. Diese Register enthalten auch geografische und Produktionsspezifikationen für jedes Produkt.

Durch die Anerkennung als geistiges Eigentum spielen geografische Angaben eine immer wichtigere Rolle in Handelsverhandlungen zwischen der EU und anderen Staaten.

Andere Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten zum Beispiel in Berggebieten oder auf Inseln hergestellt werden.

Geografische Angaben

Geografische Angaben verleihen Rechte des geistigen Eigentums für bestimmte Erzeugnisse, deren Eigenschaften eng mit dem Erzeugungsgebiet verbunden sind.

Geografische Angaben umfassen:

Im Rahmen des EU-Systems geografischer Angaben werden die Namen bestimmter Erzeugnisse geschützt, die aus bestimmten Regionen stammen und bestimmte Eigenschaften aufweisen oder deren Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängt. Der Unterschied zwischen einer g. U. und einer g. g. A. besteht darin, in welchem Umfang die Ausgangsstoffe aus dem abgegrenzten Gebiet stammen müssen bzw. das Herstellungsverfahren in dem Gebiet stattfinden muss. G. A. ist spezifisch für Spirituosen.

Image: Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U)
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine.
  • Spezifikationen: Jeder Verarbeitungsschritt, also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung, muss in der jeweiligen Region erfolgen. Für Weine bedeutet dies, dass die Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.
  • Beispiel: Olivenöl „Kalamata“ (g. U.) wird vollständig in der Region von Kalamata in Griechenland und unter Verwendung von Oliven aus diesem Gebiet hergestellt.
  • Etikett: obligatorisch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, fakultativ für Wein.
Image: Logo der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.)
Geschützte geografische Angabe (g. g. A.)

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine.
  • Spezifikationen: Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte, also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, in besagter Region erfolgen. Für Wein bedeutet dies, dass mindestens 85 % der Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.
  • Beispiel: Westfälischer Knochenschinken (g. g. A.) wird in Nordrhein-Westfalen nach jahrhundertealten Verfahren hergestellt, aber das Fleisch braucht nicht ausschließlich von Tieren zu stammen, die dort geboren und aufgezogen wurden.
  • Etikett: obligatorisch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, fakultativ für Wein.
Image: Logo der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.)
Geografische Angabe für Spirituosen (g. A.)

Die geografische Angabe schützt den Namen einer Spirituose mit Ursprung in einem Land, einer Region oder einem Ort, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

  • Erzeugnisse: Spirituosen.
  • Spezifikationen: Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte der Destillation oder Verarbeitung in besagter Region erfolgen. Die Rohstoffe müssen jedoch nicht aus dieser Region stammen.
  • Beispiel: Seit dem 6. Jahrhundert wird in Irland Irish Whiskey g. A. gebrannt, destilliert und gereift, doch die Rohstoffe stammen nicht ausschließlich aus Irland.
  • Etikett: fakultativ für alle Erzeugnisse.

Garantiert traditionelle Spezialität

Image: Logo der garantierten traditionellen Spezialität (g. t. S.)

Bei der garantiert traditionellen Spezialität stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Durch die Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität wird ein Erzeugnis vor Fälschung und sein Name vor widerrechtlicher Aneignung geschützt.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • Beispiel: Gueuze (g. t. S.) ist ein durch spontane Vergärung erhaltenes traditionelles Bier. Es wird im Allgemeinen in Brüssel (Belgien) und Umgebung hergestellt. Als g. t. S. ist zwar seine Herstellungsmethode geschützt, es könnte jedoch auch anderswo hergestellt werden.
  • Etikett: obligatorisch für alle Erzeugnisse.

Sonstige Regelungen

Bergerzeugnis

Mit der Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ werden die Besonderheiten eines Erzeugnisses aus Bergregionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen hervorgehoben.

Dies ist sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch für die Verbraucher von Vorteil. Sie ermöglicht es den Landwirten, das Produkt besser zu vermarkten, gewährleistet jedoch auch, dass bestimmte Eigenschaften für die Verbraucher klar erkennbar sind.

Image: panoramic view of rural alpine landscape with cows grazing in fresh green meadows
  • Erzeugnisse: Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.
  • Spezifikationen: Rohstoffe und Futtermittel stammen aus Berggebieten. Bei Verarbeitungserzeugnissen sollte die Herstellung ebenfalls in solchen Gebieten erfolgen.

Bericht: Kennzeichnung von Erzeugnissen und Lebensmitteln aus der Landwirtschaft in Berggebieten

Erzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU

In den Gebieten in äußerster Randlage der EU findet Landwirtschaft aufgrund der Abgelegenheit und Insellage unter erschwerten geografischen und meteorologischen Bedingungen statt. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus diesen Gebieten wurde ein eigenes Logo geschaffen – so erhält die Landwirtschaft der französischen überseeischen Departements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion und Martinique sowie der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln mehr Aufmerksamkeit.

Outermost regions logo
  • Erzeugnisse: Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.
  • Spezifikationen: In Gebieten in äußerster Randlage erzeugt.
  • Etikett: Beispiel für ein Logo für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU.

Freiwillige Zertifizierungsregelungen

Auch freiwillige Zertifizierungsregelungen auf nationaler Ebene oder von privaten Anbietern können dazu beitragen, dass sich die Verbraucher auf die Qualität der ausgewählten Erzeugnisse verlassen können.

Neben den EU-Regelungen gibt es eine Vielzahl privater und einzelstaatlicher Regelungen und Logos zur Lebensmittelqualität, die ein breites Spektrum an Initiativen abdecken und auf den Handel zwischen Unternehmen oder den Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern abzielen.

In Konsultation mit den Interessengruppen hat die Europäische Kommission Leitlinien entwickelt, in denen empfehlenswerte Verfahren für die Funktionsweise solcher Systeme vorgestellt werden.

Mitteilung der Kommission: EU-Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

Verordnungen zu den Qualitätsregelungen

Die Kommission hat für die Anwendung von Qualitätsregelungen eine Reihe von Verordnungen erlassen:

Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Verordnungen zu Wein

Verordnungen zu Spirituosen

Verordnungen zu Bergerzeugnissen

Verordnung zu Erzeugnissen aus Regionen in äußerster Randlage

Neue Verordnung über geografische Angaben tritt in Kraft

Am 13. Mai 2024 trat die neue Verordnung über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Kraft.

Die neue Verordnung stärkt und verbessert das bestehende System der geografischen Angaben, und zwar durch:

  • Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens und eines verkürzten und vereinfachten Eintragungsverfahrens: Die unterschiedlichen Vorschriften betreffend die Verfahren und den Schutz geografischer Angaben für die drei Sektoren (Lebensmittel, Wein und Spirituosen) werden zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben zusammengeführt.
  • verstärkten Schutz geografischer Angaben als Zutaten und im Internet: Die neuen Vorschriften verbessern den Schutz geografischer Angaben, die als Zutat in Verarbeitungserzeugnissen verwendet werden, und von Erzeugnissen mit geografischer Angabe, die im Internet verkauft werden. Die neue Verordnung schützt außerdem Namen mit geografischen Angaben im System für Domänennamen.
  • Anerkennung nachhaltiger Verfahren: Die Erzeuger können jetzt dadurch ihre Maßnahmen für mehr ökologische, wirtschaftliche oder soziale Nachhaltigkeit in Werte umsetzen. Eine Erzeugervereinigung kann beschließen, bestimmte nachhaltige Verfahren für ihre Erzeugnisse verbindlich vorzuschreiben. In diesem Fall sollten sie in die Produktspezifikationen aufgenommen werden. Auf freiwilliger Basis können die Erzeuger auch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.
  • Stärkung der Erzeugervereinigungen: Mit den neuen Maßnahmen wird ein auf freiwilliger Basis bestehendes System anerkannter Erzeugergemeinschaften geografischer Angaben eingeführt, das von den EU-Ländern eingerichtet werden soll. Um die Attraktivität des Systems zu erhöhen, können diese Gruppen ihre geografischen Angaben selbst verwalten, durchsetzen und weiterentwickeln, um ihre Position in der Wertschöpfungskette zu stärken.

Hintergrund

  1. Oktober 2020

    Eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase wird veröffentlicht.

  2. Januar – April 2021

    Es werden öffentliche Konsultationen durchgeführt.

  3. 31. März 2022

    Die Kommission legt einen Vorschlag zur Verstärkung der geografischen Angaben der EU vor.

  4. 24. Oktober 2023

    Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag erzielt.

  5. 28. Februar 2024

    Das Europäische Parlament nimmt den Text an.

  6. 6. März 2024

    Der Rat nimmt den Text an.

  7. 11. April 2024

    Der endgültige Rechtsakt (Verordnung (EU) 2024/1143) wird unterzeichnet.

Wie werden die Erzeugnisse geschützt?

Im Rahmen des EU-Systems der Rechte des geistigen Eigentums sind Namen von Erzeugnissen, die als geografische Angaben eingetragen sind, von Rechts wegen gegen Nachahmung und Missbrauch in der EU und in denjenigen Nicht-EU-Ländern geschützt, mit denen ein besonderes Schutzabkommen unterzeichnet wurde.

Für alle Qualitätsregelungen ergreifen die zuständigen Behörden der einzelnen EU-Länder die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eingetragenen Namen in ihren Hoheitsgebieten. Außerdem sollten sie die unrechtmäßige Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen unterbinden, die einen solchen eingetragenen Namen verwenden.

Auch nichteuropäische Produktnamen können als geografische Angaben eingetragen werden, wenn ihr Ursprungsland ein bilaterales oder regionales Abkommen mit der EU abgeschlossen hat, das den gegenseitigen Schutz solcher Namen umfasst.

So wurden die Namen verschiedener Erzeugnisse (Wein, Lebensmittel und Spirituosen) geschützt, die in verschiedenen Ländern außerhalb der EU hergestellt werden, darunter Kolumbien oder Südafrika.

Auf der offiziellen Datenbank der EU-Register für geografische Angaben, eAmbrosia, sind die beantragten und die bereits in Unionsregister eingetragenen geografischen Angaben verzeichnet. Auf dem GIview-Portal können geografische Angaben sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, die im Rahmen von Abkommen geschützt sind, eingesehen werden.

Logos herunterladen

26. APRIL 2018
Geschützte Ursprungsbezeichnung
26. APRIL 2018
Geschützte geografische Angabe
26. APRIL 2018
Garantiert traditionelle Spezialität

Dokumente

Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

13. APRIL 2022
Administrative agreement between the Directorate-General for Agriculture and Rural Development and the European Union Intellectual Property Office

Vorschlag für eine Verordnung über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

31. MÄRZ 2022
Annex to the proposal for a regulation on EU geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes for agricultural products

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Bericht über die Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

18. MAI 2022
Regulatory Scrutiny Board opinion – impact assessment report on proposal for a Regulation on geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes