Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Diese Rechtsakte umfassen sämtliche Qualitätsregelungen im Agrar- und Lebensmittelsektor, darunter geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten, sowie Vorschriften zur Verwendung der Logos für jede der Regelungen, eine Beschreibung ihrer Anwendung und Leitlinien für die Kennzeichnung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die Zutaten mit g.U. und g.g.A. enthalten.
- Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1143 in Bezug auf Eintragungen, Änderungen, Löschungen, die Durchsetzung des Schutzes, die Kennzeichnung und Mitteilungen im Zusammenhang mit geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 in Bezug auf geografische Angaben im Weinsektor und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 668/2014 und (EU) 2021/1236
- Mitteilung der Kommission: Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit g.U. und g.g.A. enthalten
Verordnungen zu Wein
Als Teil der gemeinsamen Marktorganisation gelten für den Weinsektor besondere Verordnungen, in denen auch die Anwendung der EU-Qualitätsregelungen festgelegt ist. In anderen Rechtsakten werden die Umsetzung der Vorschriften für die Qualitätsregelungen, die damit verbundenen vorgeschriebenen Prüfungen, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Erzeugnisse des Weinsektors festgelegt.
- Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1143 in Bezug auf Eintragungen, Änderungen, Löschungen, die Durchsetzung des Schutzes, die Kennzeichnung und Mitteilungen im Zusammenhang mit geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 in Bezug auf geografische Angaben im Weinsektor und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 668/2014 und (EU) 2021/1236
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Anbauflächen, auf denen der Alkoholgehalt der Weine erhöht werden darf, der zugelassenen önologischen Verfahren und der Einschränkungen für die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission betreffend Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister und der obligatorischen Meldungen
Verordnungen zu Spirituosen
Mit diesen Verordnungen werden Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen festgelegt.
- Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1143 in Bezug auf Eintragungen, Änderungen, Löschungen, die Durchsetzung des Schutzes, die Kennzeichnung und Mitteilungen im Zusammenhang mit geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 in Bezug auf geografische Angaben im Weinsektor und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 668/2014 und (EU) 2021/1236
- Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1465 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/787 hinsichtlich der Begriffsbestimmung von Anspielungen auf rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen von Spirituosen oder geografische Angaben für Spirituosen und deren Verwendung in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung anderer Spirituosen als der, auf die angespielt wird
Verordnungen zu Bergerzeugnissen
Die fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ wurde eingeführt, um die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher über den Mehrwert landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die unter schwierigen Bedingungen, also etwa in Berggebieten hergestellt werden, zu informieren.
- Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2014 der Kommission über die Bedingungen für die Verwendung der fakultativen Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“
- Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung zu Erzeugnissen aus Regionen in äußerster Randlage
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Gebiete in äußerster Randlage der EU zu unterstützen, die mit besonders schwierigen natürlichen Bedingungen wie extremer Abgelegenheit konfrontiert sind. Um ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse bekannter zu machen, wurde ein spezielles Logo entworfen, das als fakultative Qualitätsangabe verwendet werden kann. In der Verordnung werden die Vorschriften für die Verwendung des Logos festgelegt.
- Verordnung (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

