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Agriculture and rural development

Südliche ENP-Länder

Der Agrarhandel der EU mit den Ländern in der südlichen Region der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP).

Agrar- und Lebensmittelhandel mit den südlichen ENP-Ländern

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) regelt die Beziehungen der EU zu 16 ihrer unmittelbaren östlichen und südlichen Nachbarländer.

Die ENP-Länder sind in eine südliche und eine östliche Region unterteilt. Bei den Ländern der südlichen Nachbarschaft handelt es sich um Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien und Tunesien.

Die südlichen ENP-Länder unterliegen „Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen“, die sich vor allem mit dem Warenhandel befassen. Nach dem Arabischen Frühling verabschiedete der Rat im Jahr 2011 Richtlinien, um die Assoziationsabkommen für Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien in „vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen“ umzuwandeln, doch die Verhandlungen sind nicht wie erwartet vorangeschritten.

Insgesamt ist die EU Nettoausführer in diese Länder, vor allem für Rindfleisch, Schaffleisch, Getreide und Milcherzeugnisse. In der anderen Richtung führt die EU hauptsächlich Obst und Gemüse sowie Olivenöl ein.

Länder

Algerien

Die Beziehungen zwischen der EU und Algerien werden durch das seit 2005 geltende Assoziationsabkommen zwischen beiden Ländern geregelt.

Algerien ist Nettoeinführer von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU, vor allem von Weizen, Milcherzeugnissen und lebenden Tieren. Die EU hingegen führt vor allem Datteln aus Algerien ein (fast 50 %), außerdem Zucker und verschiedene Samen.

Weiterführende Informationen

Assoziationsabkommen

Handel zwischen der EU und Algerien

24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Algeria

Ägypten

Die Agrarhandelsbeziehungen zwischen der EU und Ägypten werden durch das am 1. Juni 2004 verabschiedete Assoziationsabkommen geregelt, dessen den Handel und Handelsfragen betreffende Bestimmungen bereits seit dem 1. Januar 2004 gelten. Im Oktober 2008 wurde ein Abkommen über weitere Liberalisierungen im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen sowie Fisch und Fischereierzeugnissen unterzeichnet, das am 1. Juni 2010 in Kraft trat. Auf dieser Grundlage genießen die EU-Ausfuhren für fast alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Ausnahme von Tabak, Wein und Spirituosen sowie Schweinefleisch zollfreien Zugang zum ägyptischen Markt. Ägyptens Ausfuhren in die EU profitieren ebenfalls von der vollständigen Liberalisierung, mit Ausnahme der sensibelsten Erzeugnisse: Tomaten, Gurken, Artischocken, Zucchini, Tafeltrauben, Knoblauch, Erdbeeren, Reis, Zucker und Verarbeitungserzeugnisse mit hohem Zuckergehalt.

Im Dezember 2011 nahm die EU das Mandat für die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Ägypten an, doch in den letzten Jahren wurden diesbezüglich keine Fortschritte erzielt.

Die EU ist Nettoausführer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Ägypten. Sie führt vor allem Weizen, Obst und Milchpulver aus; in der anderen Richtung führt sie aus Ägypten hauptsächlich Obst und Gemüse ein (fast 75 % der Gesamteinfuhren).

Weiterführende Informationen

Agrarhandelsabkommen

Handel zwischen der EU und Ägypten

25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Egypt

Israel

Die Agrarhandelsbeziehungen zwischen der EU und Israel werden durch das am 20. November 1995 unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen geregelt, das am 1. Juni 2000 in Kraft trat. Es enthält Konzessionen für den bilateralen Agrarhandel. Weitere Liberalisierungen wurden in Form eines am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Abkommens über die gegenseitige Liberalisierung der Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse sowie Fisch und Fischerei ausgehandelt.

Das Abkommen beruht auf dem Konzept der Negativliste, das heißt, der gesamte Handel mit Agrarlebensmitteln wird beiderseitig mit Ausnahme einer begrenzten Anzahl sensibler Positionen liberalisiert. Auf beiden Seiten wurde eine erhebliche Zahl von Zolltarifpositionen von der vollständigen Liberalisierung ausgenommen. Die EU nahm z. B. Honig, Knoblauch, Zucker, natives Olivenöl usw. von jeglicher Liberalisierung aus. Doch für die meisten sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnisse wurden Zollkontingente eingerichtet, und obwohl die EU ihr Einfuhrpreissystem beibehielt, wurde der Wertzollanteil auf 0 % festgesetzt. Für Israel unterliegen die ausgeschlossenen Positionen entweder einem Zollkontingent oder gebundenen Zollsätzen in einer festgelegten Höhe.

Die EU verfügt über einen großen Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel mit Israel, vor allem bei lebenden Tieren, Süßwaren, Nudeln und Weizen. In der anderen Richtung führt die EU hauptsächlich Obst und Gemüse aus Israel ein.

Weiterführende Informationen

Agrarhandelsabkommen

Handel zwischen der EU und Israel

25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Israel

Jordanien

Die Agrarhandelsbeziehungen zwischen der EU und Jordanien werden durch das am 24. November 1997 unterzeichnete Assoziationsabkommen geregelt, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat. Im Jahr 2005 wurde das Assoziationsabkommen erneut abgeändert, um weitere bilaterale Liberalisierungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zu ermöglichen. Diese Änderungen traten am 1. Januar 2006 in Kraft. Das Abkommen sieht ein hohes Maß an Liberalisierung mit nur wenigen Ausnahmen vor und hat asymmetrischen Charakter. Seit der letzten Stufe der Umsetzung der Liberalisierungsbestimmungen im Jahr 2010 können alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Ursprung in Jordanien zoll- und kontingentfrei in die EU eingeführt werden – mit Ausnahme von Schnittblumen und nativem Olivenöl. Hinsichtlich der Ausfuhren der EU nach Jordanien wurden einige Erzeugnisse noch nicht vollständig liberalisiert, profitieren jedoch von einer Reduzierung des Basiszollsatzes um 40 % (z. B. Weine, Traubenmost und andere gegorene Getränke).

Im Dezember 2011 nahm die EU das Mandat für die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Ägypten an, doch in den letzten Jahren wurden diesbezüglich keine Fortschritte erzielt.

Die EU verfügt über einen großen Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel mit Jordanien, vor allem bei Weizen, lebenden Tieren sowie Obst- und Gemüsezubereitungen. In der anderen Richtung führt die EU hauptsächlich Zigarren und Zigaretten, Gemüse sowie Obst- und Gemüsezubereitungen und Geflügel aus Jordanien ein.

Weiterführende Informationen

Assoziationsabkommen

Handel zwischen der EU und Jordanien

25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Jordan

Libanon

Die Beziehungen zwischen der EU und dem Libanon werden durch das am 17. Juni 2002 unterzeichnete Assoziationsabkommen zwischen beiden Ländern geregelt. Die entsprechenden Handelsbestimmungen traten am 1. März 2003 in Kraft. Die Handelszugeständnisse für libanesische Erzeugnisse, die zur Einfuhr in die EU bestimmt sind, werden als „Negativliste“ aufgeführt: Das heißt, alle nicht gelisteten Erzeugnisse sind liberalisiert. Die Einfuhrbedingungen für Erzeugnisse aus der EU, die für den libanesischen Markt bestimmt sind, werden hingegen ausdrücklich im Protokoll zum Abkommen festgelegt.

Die EU verfügt über einen großen Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel mit dem Libanon, vor allem bei lebenden Tieren, Getreide und Käse. In der anderen Richtung führt der Libanon hauptsächlich Obst- und Gemüsezubereitungen, Rohtabak und Schlachtnebenerzeugnisse in die EU aus.

Weiterführende Informationen

Assoziationsabkommen

Handel zwischen der EU und Libanon

25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Lebanon

Marokko

Die Beziehungen zwischen der EU und Marokko werden durch das Assoziationsabkommen zwischen beiden Ländern geregelt, das im Jahr 2000 in Kraft trat. Am 1. Oktober 2012 trat ein Abkommen über weitere Liberalisierungen im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen sowie Fisch und Fischereierzeugnissen in Kraft. Die Handelszugeständnisse für marokkanische Erzeugnisse, die zur Einfuhr in die EU bestimmt sind, werden als „Negativliste“ aufgeführt: Das heißt, alle nicht gelisteten Erzeugnisse sind liberalisiert. Die Einfuhrbedingungen für Erzeugnisse aus der EU, die für den marokkanischen Markt bestimmt sind, werden hingegen ausdrücklich im Protokoll zum Abkommen festgelegt. Seit diesem Abkommen hat der Agrarhandel in beide Richtungen zugenommen. Die EU ist Nettoausführer von hochwertigen landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, während Marokko hauptsächlich nichtverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse ausführt, vor allem Tomaten und anderes Obst und Gemüse.

Im Dezember 2011 nahm die EU das Mandat für die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Marokko an, doch in den letzten Jahren wurden diesbezüglich keine Fortschritte erzielt.

Weiterführende Informationen

Agrarhandelsabkommen

Handel zwischen der EU und Marokko

25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Morocco

Palästina*

Die Agrarhandelsbeziehungen zwischen der EU und Palästina werden durch das am 24. Februar 1997 im Namen der Palästinensischen Behörde unterzeichnete Interimsassoziationsabkommen mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation geregelt. Das Interimsassoziationsabkommen sieht einen hohen Grad an Liberalisierung für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vor. Für die sensibelsten Erzeugnisse wurden jedoch Zollkontingente eingerichtet. Am 1. Januar 2012 traten weitere Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung und die Ersetzung der Protokolle 1 und 2 des Interimsassoziationsabkommens EU-Palästina in Kraft. Für einen Zeitraum von 10 Jahren erhält Palästina zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt, wobei für einige Einfuhren von Obst und Gemüse ein EU-Einfuhrpreissystem gilt.

Die EU verfügt über einen großen Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel mit Palästina, vor allem bei Babynahrung, Süßwaren und lebenden Tieren. In der anderen Richtung führt die EU aus Palästina hauptsächlich Datteln und Olivenöl ein.

*Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

Weiterführende Informationen

Agrarhandelsabkommen

Handel zwischen der EU und Palästina

25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Palestine

Tunesien

Die Agrarhandelsbeziehungen zwischen der EU und Tunesien werden durch das am 1. März 1998 in Kraft getretene Assoziationsabkommen geregelt, mit dem eine Freihandelszone eingerichtet und eine begrenzte Liberalisierung für die Landwirtschaft festgelegt wird.

Im Jahr 2009 wurden Verhandlungen über weitere gegenseitige Zugeständnisse in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgenommen, die jedoch im November 2010 aufgrund der politischen Ereignisse in Tunesien unterbrochen wurden.

Im Dezember 2011 nahm die EU das Mandat für die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Tunesien an, das auch geografische Angaben abdecken sollte. Vom 19. bis 22. Oktober 2015 fand die erste Verhandlungsrunde („Nullrunde“) statt. Seither gab es vier vollständige Verhandlungsrunden, doch die Verhandlungen kommen nur sehr langsam voran.

Die wichtigsten landwirtschaftlichen Exportgüter Tunesiens in die EU sind Datteln und Olivenöl. Tunesien ist einer der weltweit größten Erzeuger und Ausführer von Olivenöl. In der anderen Richtung führt die EU hauptsächlich Getreide, Tiernahrung und Milchpulver nach Tunesien aus.

Weiterführende Informationen

Assoziationsabkommen

Handel zwischen der EU und Tunesien

13. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Tunisia

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