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Agriculture and rural development

Östliche ENP-Länder

Der Agrarhandel der EU mit den Ländern der östlichen Region der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP).

Agrar- und Lebensmittelhandel mit den östlichen ENP-Ländern

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) regelt die Beziehungen der EU zu 16 ihrer unmittelbaren östlichen und südlichen Nachbarländer.

Die ENP-Länder sind in eine südliche und eine östliche Region unterteilt. Zu den östlichen ENP-Ländern gehören Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine. Russland beteiligt sich an Maßnahmen zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der ENP, ist jedoch selbst nicht in die ENP eingebunden.

Insgesamt ist die EU für eine Vielfalt von Erzeugnissen Nettoausführer in diese Länder (außer Ukraine und Republik Moldau), zum Beispiel für Heimtierfutter, Spirituosen, Käse, Ölsaaten, Zucker usw.). In der anderen Richtung führt die EU vor allem Getreide und Pflanzenöle aus der Ukraine und der Republik Moldau, Obst aus der Republik Moldau, Georgien und Aserbaidschan sowie Spirituosen aus Armenien ein.

Abkommen mit östlichen ENP-Ländern

Mit den östlichen ENP-Ländern wurden entweder Assoziierungsabkommen oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgeschlossen.

ASSOZIIERUNGSABKOMMEN

Mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine wurden Assoziierungsabkommen abgeschlossen. Sie umfassen sowohl eine Handelskomponente als auch Bestimmungen, mit denen eine weitere Annährung der sechs Länder an EU-Standards gefördert werden soll. Dies gilt vor allem für die Ukraine hinsichtlich verschiedener Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen.

Die am 27. Juni 2014 mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine unterzeichneten Abkommen, mit denen auch vertiefte und umfassende Freihandelszonen eingerichtet wurden, sind mittlerweile alle in Kraft getreten. Die drei Abkommen enthalten umfassende Schutzbestimmungen für alle mit geografischen Angaben versehenen EU-Erzeugnisse in diesen Ländern.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Mit Armenien und Aserbaidschan wurden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Da Belarus sich nicht zu Demokratie und politischen und bürgerlichen Rechten bekannte, wurde das 1995 mit diesem Land geschlossene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nicht ratifiziert.

Länder

Armenien

Die bilateralen Beziehungen werden durch das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft geregelt, dessen Bestimmungen seit Juni 2018 provisorisch angewandt werden. Es handelt sich um ein nichtpräferenzielles Abkommen, d. h. es gibt keine Zollzugeständnisse, doch beide Parteien gewährleisten die Anerkennung und den Schutz der vollständigen Liste der geografischen Angaben in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet.

Am 24. November 2017 unterzeichnete die EU mit Armenien ein „Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft“ ohne den Aspekt des Marktzugangs. Das Abkommen sieht jedoch den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben und die schrittweise Abschaffung der Bezeichnungen „Cognac“ und „Champagne“ durch Armenien vor.

Die EU ist Nettoausführer von Agrarlebensmitteln nach Armenien. Die wichtigsten EU-Ausfuhren nach Armenien sind Heimtierfutter, Süßwaren und lebende Pflanzen. Mehr als 50 % der Einfuhren aus Armenien in die EU bestehen aus Spirituosen (Weinbrand), gefolgt von Wein, Zigarren und Zigaretten.

Weitere Informationen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Handel der EU mit Armenien

24. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Armenia

Aserbaidschan

Die Handelsbeziehungen der EU mit Aserbaidschan beruhen auf einem 1999 in Kraft getretenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Im Jahr 2017 leiteten die EU und Aserbaidschan Verhandlungen über ein neues und umfassenderes Abkommen ein. Diese Verhandlungen haben bereits gute Fortschritte erzielt. In diesem Abkommen soll in einem besonderen Kapitel die gegenseitige Anerkennung und der Schutz der geografischen Angaben für beide Länder festgelegt werden.

Im Jahr 2017 leitete die EU mit Aserbaidschan Verhandlungen über ein überarbeitetes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ein (das geltende wurde 1990 abgeschlossen), in dem der Aspekt des Marktzugangs nicht behandelt wird, jedoch ein Kapitel über geografische Angaben eingefügt wird.

Die EU ist Nettoausführer von Agrarlebensmitteln nach Aserbaidschan. Aserbaidschan führt nahezu ausschließlich Nüsse aus (mehr als 90 % der Ausfuhren), während die EU vor allem Lebensmittelzubereitungen, Käse und Spirituosen nach Aserbaidschan ausführt.

Weitere Informationen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Handel der EU mit Aserbaidschan

24. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Azerbaijan

Belarus

Es gibt aus jüngerer Zeit kein Abkommen über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. Sie werden auch weiterhin durch das von der Europäischen Gemeinschaft mit der Sowjetunion im Jahr 1989 abgeschlossene und anschließend von Belarus gebilligte Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit geregelt. Außerdem tritt die Koordinierungsgruppe EU-Belarus zweimal jährlich zusammen, und es findet ein EU-Belarus-Handelsdialog statt.

Die EU ist Nettoausführer von Agrarlebensmitteln nach Belarus. Die wichtigsten EU-Ausfuhren sind Obst und Gemüse, lebende Pflanzen und Heimtierfutter. Die aus Belarus in die EU eingeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind vor allem Pflanzenöle, Gemüse (Pilze) und Obst (Beeren).

Weitere Informationen

Handel der EU mit Belarus

24. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Belarus

Georgien

Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Georgien werden im Landwirtschaftsbereich durch ein am 27. Juni 2014 unterzeichnetes und seit dem 1. Juli 2016 gültiges Assoziierungsabkommen geregelt, zu dem auch eine vertiefte und umfassende Freihandelszone gehört. Das Abkommen ermöglicht – mit Ausnahme von Knoblauch – einen vollständig liberalisierten Marktzugang für Agrarlebensmittel aus der EU in Georgien für Ausfuhren Georgiens in die EU.

Die EU ist Nettoausführer von Agrarlebensmitteln nach Georgien. Die wichtigsten EU-Ausfuhren nach Georgien sind Spirituosen, Zucker und Lebensmittelzubereitungen. Bei den Einfuhren georgischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die EU handelt es sich vor allem um Spirituosen, Haselnüsse und Wein.

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens gewährleisten beide Parteien die Anerkennung und den Schutz der vollständigen Liste der geschützten geografischen Angaben in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet.

Weitere Informationen

Assoziierungsabkommen

Handel der EU mit Georgien

25. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Georgia

Republik Moldau

Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau werden durch ein am 27. Juni 2014 unterzeichnetes und seit dem 1. Juli 2016 vollumfänglich gültiges Assoziierungsabkommen geregelt, zu dem auch eine vertiefte und umfassende Freihandelszone gehört. Die Republik Moldau hat mit dem Inkrafttreten des Abkommens den Marktzugang liberalisiert; einige Zolltarife müssen jedoch während eines Übergangszeitraums noch abgeschafft werden. Für die sensibelsten Erzeugnisse (Schweinefleisch, Geflügel, Milcherzeugnisse, Fleischerzeugnisse, Zucker und Süßstoffe) wurden Zollkontingente gewährt. Andererseits hat die EU ab Datum des Inkrafttretens des Abkommens den landwirtschaftlichen Ausfuhren der Republik Moldau Marktzugang gewährt. Ausnahmen gelten für sechs Obst- und Gemüseerzeugnisse, für die vom Einfuhrpreis (sowohl Wertzollsatz als auch spezifischer Zollsatz) ausgenommene Zollkontingente gewährt wurden : Knoblauch, Tomaten, frische Tafeltrauben, frische Äpfel, frische Pflaumen, Traubensaft. Andere Obst- und Gemüseerzeugnisse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen, sind vom Wertzollsatz ausgenommen.

Die Republik Moldau ist Nettoausführer von Agrarlebensmitteln in die EU. Die wichtigsten Kategorien sind Ölsaaten, Getreide und Pflanzenöle. Die wichtigsten EU-Ausfuhren in die Republik Moldau sind Ölsaaten, Heimtierfutter, Spirituosen und Schweinefleisch.

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens gewährleisten beide Parteien die Anerkennung und den Schutz der vollständigen Liste der geschützten geografischen Angaben in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet.

Weitere Informationen

Assoziierungsabkommen

Handel der EU mit der Republik Moldau

25. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Moldova

Ukraine

Der bilaterale Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der EU und der Ukraine wird durch das am 1. September 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen geregelt, dessen die Politik und Zusammenarbeit betreffenden Bestimmungen bereits ab November 2014 provisorisch angewendet worden waren. Es umfasst eine vertiefte und umfassende Freihandelszone, deren die Wirtschaft betreffender Teil am 27. Juni 2014 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft trat. Das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine geht über andere, herkömmliche Freihandelsabkommen hinaus, da es nicht nur die Märkte öffnen soll, sondern auch Fragen der Wettbewerbsfähigkeit behandelt und die Schritte aufzählt, die erforderlich sind, um EU-Standards zu erreichen und auf dem EU-Markt Handel treiben zu können. Das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen ist ein umfassendes Abkommen, in dem sich die Ukraine verpflichtet, sich in allen Kapiteln dem jeweiligen EU-Besitzstand anzupassen, darunter auch bei den Normen für Gesundheits- und Pflanzenschutz sowie beim Tierschutz.

Bei den Einfuhren von Agrarlebensmitteln in die EU steht die Ukraine an vierter Stelle, bei den Ausfuhren an 15. Stelle (2019). Die EU führt in die Ukraine vor allem Zigarren und Zigaretten, Ölsaaten und Heimtierfutter aus. Die wichtigsten Einfuhren aus der Ukraine in die EU sind Getreide (vor allem Mais), Pflanzenöle und Ölsaaten. Die meisten Maiseinfuhren in die EU stammen aus der Ukraine.

Weitere Informationen

Handel der EU mit der Ukraine

Assoziierungsabkommen

26. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Ukraine

Russland

Die Beziehungen zwischen der EU und Russland sind im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1994 festgelegt, das 1997 in Kraft trat. Im Jahr 2009 wurden Verhandlungen über eine Erneuerung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens – das sogenannte „neue Abkommen“ – aufgenommen, die derzeit aus politischen Gründen unterbrochen sind.

Am 7. August 2014 verhängte Russland als Reaktion auf die EU-Sanktionen nach der Annexion der Krim ein politisch motiviertes Einfuhrverbot für zahlreiche Agrarerzeugnisse aus der EU. Dieses Verbot gilt immer noch. Dennoch ist Russland weiterhin der siebtgrößte Markt für landwirtschaftliche Ausfuhren der EU (2019), die zum größten Teil aus Wein und Spirituosen, Süßwaren und Heimtiernahrung bestehen. Ihrerseits führt die EU vor allem Ölkuchen, Ölsaaten und Pflanzenöle aus Russland ein.

Weitere Informationen

Handel der EU mit Russland

25. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Russia

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