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Agriculture and rural development

Informationen für Kontrollstellen

Informationen für Kontrollstellen in Drittländern

Einrichtungen, die Drittlanderzeuger oder ‑händler von Bio-Produkten bewerten und überprüfen, können einen Antrag stellen, damit sie von der Europäischen Union als Kontrollstellen anerkannt werden. Dadurch können sie bescheinigen, dass Produkte, die für den Import in die EU bestimmt sind, biologisch erzeugt wurden.

Für die Anerkennung von Kontrollstellen gibt es eine Reihe von Kriterien sowie ein standardisiertes Antragsverfahren.

Die Europäische Kommission stellt eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung, um potenzielle Kontrollstellen bei der Vorbereitung ihrer Anträge zu unterstützen. Dazu gehören Leitlinien für die Einreichung Ihres Antrags und eine Liste der einzureichenden Belege.

Erweiterung des Geltungsbereichs Ihrer Anerkennung auf weitere Länder oder Erzeugnisse

Kontrollstellen können den Geltungsbereich ihrer Anerkennung auf neue Erzeugnisse oder Länder ausweiten.

Zu diesem Zweck müssen sie der Kommission aktualisierte Informationen vorlegen:

  • Informationen über die neuen Erzeugnisse und/oder Länder, die sie in ihren Geltungsbereich aufnehmen möchten, sowie über die voraussichtliche Zahl der zu kontrollierenden Wirtschaftsbeteiligten und die Menge der Einfuhren
  • Nachweis, dass die Behörden des Drittlandes über Ihre beabsichtigten Tätigkeiten informiert wurden
  • Bewertung durch Ihre Akkreditierungsstelle zur Überprüfung des Fachwissens Ihrer Inspektoren

Kontrollstellen, die ihren Geltungsbereich auf neue Erzeugnisse ausweiten wollen, müssen außerdem Folgendes vorlegen:

  • Bericht über eine Überwachungsprüfung Ihrer Akkreditierungsstelle für die Erzeugniskategorie, für die der Antrag gestellt wird. Dies muss in dem Land stattfinden, aus dem Sie Einfuhren vornehmen möchten.

Alle Informationen zur Änderung Ihres Geltungsbereichs sind über OFIS einzugeben.

Aufgaben der Kontrollstellen/Kontrollbehörden

Um ihre Anerkennung zu behalten, müssen die anerkannten Kontrollstellen

  • gewährleisten, dass die Informationen im Zusammenhang mit ihrer Anerkennung durch die Kommission auf dem neuesten Stand sind, insbesondere Informationen über die Kontaktstellen und die Kontaktdaten
  • eine genaue Online-Liste der von ihnen kontrollierten Wirtschaftsbeteiligten führen, unter Angabe des Zertifizierungsstatus und der abgedeckten Erzeugniskategorien
  • bis zum 28. Februar einen Jahresbericht über das Informationssystem für ökologischen Landbau (OFIS) einreichen
  • Untersuchungen zu mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf ein Erzeugnis durchführen und innerhalb von 30 Tagen nach Meldung einer Unregelmäßigkeit die Kommission und die europäischen Länder über die Ergebnisse der Untersuchung in Kenntnis setzen

Documents

 

28. JANUAR 2019
OFIS – Guidance for control bodies/authorities on entering the annual report into OFIS

 

10. DEZEMBER 2018
Guidelines on imports of organic products into the EU

 

17. DEZEMBER 2018
Explanatory note for the overview of activities in third countries template

 

17. DEZEMBER 2018
Template for overview of activities in third countries

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