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Agriculture and rural development

POSEI-Regelung

Unterstützung für die Gebiete in äußerster Randlage, die von Abgelegenheit, Insellage oder schwierigem Klima betroffen sind.

Ziele der POSEI-Regelung

Das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) unterstützt die Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union. Aufgrund ihrer Insellage, ihrer geringen Größe, ihrer schwierigen Topografie und ihres harschen Klimas sowie ihrer Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen sind diese Gebiete in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Der Name POSEI ist die Abkürzung für den französischen Namen des Programms: „Programme d'Options Spécifiques à l'Éloignement et l'Insularité“.

Gebiete in äußerster Randlage

Die Gebiete in äußerster Randlage der EU sind:

  • in Frankreich: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Martin und Mayotte
  • Portugal Azoren und Madeira
  • Spanien: Kanarische Inseln

Die Gebiete in äußerster Randlage sind integraler Bestandteil der EU.

Unterstützung für die Landwirtschaft

Die Landwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage wird aufgrund ihrer besonderen Merkmale und der damit verbundenen Herausforderungen von der EU besonders unterstützt. Bei der POSEI-Regelung geht es um Folgendes:

  • Gewährleistung der Versorgung der Gebiete in äußerster Randlage mit wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr, Ausgleich der mit ihrer Abgelegenheit verbundenen Mehrkosten, ohne die lokale Erzeugung zu beeinträchtigen
  • Entwicklung der Sektoren, in denen eine „Viehbestands-“ und „Feldfruchtdiversifizierung“ erfolgt, einschließlich der Produktion, der Verarbeitung und der Vermarktung der örtlichen Erzeugnisse
  • Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der traditionellen Landwirtschaft, einschließlich der Produktion, der Verarbeitung und der Vermarktung der örtlichen Feldfrüchte und Erzeugnisse

Die Regionen in äußerster Randlage bereichern die EU durch ein großes Meeresgebiet, mehr Artenvielfalt und eine vielseitigere Wirtschaft. Sie liefern landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Bananen, Rum, Rohrzucker sowie exotische Früchte und Gemüse für die europäischen Verbraucher. Außerdem sind die Regionen in äußerster Randlage von höchster Bedeutung für die Beziehungen der EU zu benachbarten Drittstaaten.

Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission eine Online-Konsultation über die EU-Schemata zur Unterstützung der Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage und in kleineren Inseln des Ägäischen Meeres eingeleitet. Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, den Interessenträgern und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich zur Umsetzung der POSEI-Regelung und der SAI-Regelung (kleinere Inseln des Ägäischen Meeres) im Programmplanungszeitraum 2014–2020 zu äußern und somit Erkenntnisse für die Bewertung durch die Europäische Kommission zu liefern.

Finanzierung

Die POSEI-Maßnahmen werden aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert. Dazu gehören:

  • besondere Versorgungsregelungen, mit denen die Zusatzkosten für Erzeugnisse ausgeglichen werden, die für den menschlichen Verzehr oder zur Verarbeitung oder zum Einsatz als landwirtschaftliche Produktionsmittel benötigt werden
  • Maßnahmen zugunsten der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung

Die jährlichen Finanzmittel für das POSEI-Programm belaufen sich auf 268,42 Mio. Euro für Spanien, 278,41 Mio. Euro für Frankreich und 106,21 Mio. Euro für Portugal.

15. DEZEMBER 2016
Report on the implementation of POSEI

Rechtsgrundlage

Mit den nachstehenden Verordnungen wird festgelegt, in welcher Form die EU die POSEI-Regelung umsetzt:

  • Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erläutert, wie die Gebiete in äußerster Randlage definiert werden;
  • Verordnung (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

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