Ziel der Regelung für die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres
Die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres sind weit vom griechischen Festland entfernt und stellen ein extrem fragmentiertes Inselgebiet dar.
Dieses Inselgebiet umfasst alle Ägäischen Inseln außer Evia und Kreta. Ihre Insellage und erhebliche geografische und naturbedingte Benachteiligungen stellen viele dieser Inseln vor große Probleme.
EU-Unterstützung für die Inseln
Zusätzlich zu Einkommensbeihilfen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums erhalten diese Inseln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Unterstützung durch eine besondere Regelung.
Die Regelung soll Folgendes bewirken:
- Begrenzung der Mehrkosten für die Beförderung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf die Inseln
- Förderung der örtlichen Erzeugung
Die Regelung umfasst besondere Maßnahmen zur Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und angepasste Unterstützung für die örtliche landwirtschaftliche Erzeugung.
Finanzierung
Die Maßnahmen für die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres werden aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert.
Das Programm für die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres hat eine Mittelausstattung von 23,93 Millionen Euro pro Jahr.
Rechtsgrundlage
Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (Verordnung (EU) 229/2013)
Links zum Thema
Unterstützung für die Gebiete in äußerster Randlage, die von Abgelegenheit, Insellage oder schwierigem Klima betroffen sind.