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Agriculture and rural development

Überblick über die EU-Heranführungshilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD III)

Ziele und Finanzierung der IPARD-III-Programme 2021–2027

IPARD und Heranführungshilfe

IPA III zielt darauf ab, die Empfängerländer bei der Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, verwaltungstechnischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen, die zur Einhaltung der Werte der EU erforderlich sind. Außerdem sollen sich die Länder schrittweise an die Vorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der EU angleichen. IPA III trägt somit zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand dieser Länder im Hinblick auf ihre EU-Mitgliedschaft bei.

Die Prioritäten und Ziele von IPA III werden im IPA-Programmplanungsrahmen in fünf thematischen Fenstern festgelegt, die die Cluster der Verhandlungskapitel widerspiegeln. Das thematische Fenster 4 „Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum“, das zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen soll, umfasst auch Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums.

Über das IPARD leistet die EU den Empfängerländern konkrete finanzielle und technische Hilfe, um durch Verbesserung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Standards eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu erreichen. Die positiven Auswirkungen sind:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Agrar- und Lebensmittelsektors durch den Aufbau einer Landwirtschaft, die sich den Kräften des Marktes stellen kann,
  • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und
  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen.

Folgende Länder erhalten derzeit Unterstützung über IPARD III: Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.

Weitere Informationen

IPARD-II-Programme (2014–2020)

Ziele des IPARD

Die Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen von IPA III wird zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors, schrittweise Angleichung an EU-Standards (Veterinärwesen, Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz) und Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung. Dadurch kann die gesellschaftliche Nachfrage nach sicheren, nährstoffreichen und nachhaltigen Lebensmitteln besser gedeckt werden.
  • Förderung von Unternehmensentwicklung, Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten, Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette und Anwerbung junger Landwirtinnen und Landwirte,
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Beitrag zum Umweltschutz,
  • Verbesserung der kommunalen Entwicklung und des Sozialkapitals in ländlichen Gebieten und Aufbau moderner öffentlicher Verwaltungen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums, in denen die Grundsätze der verantwortungsvollen Verwaltung eingehalten werden.

IPA III und IPARD III sollen die Empfängerländer beim Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen unterstützen. Dies wird immer wichtiger für eine Angleichung an die EU-Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und die EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die für den europäischen Grünen Deal von entscheidender Bedeutung sind, mit dem die Lebensmittelsysteme fair, gesund und umweltfreundlich gestaltet werden sollen.

Überdies werden IPA III und IPARD III durch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ländlicher Gebiete zu einer sicheren Lebensmittelversorgung in den geförderten Ländern beitragen und sie gegen die Auswirkungen des Klimawandels wappnen.

Unterstützung durch das IPARD

EU-Finanzierung

Für den Zeitraum 2021–2027 beläuft sich die EU-Zuweisung für die IPARD-III-Programme auf 990 Mio. Euro. Die Gesamtausgaben für IPARD-finanzierte Projekte werden jedoch höher sein, da jedes Empfängerland auch durch nationale Beiträge (nationale öffentliche Mittel) zur gesamten IPARD-Unterstützung beiträgt. Außerdem müssen für zahlreiche Maßnahmen auch die Begünstigten selbst einen Teil der Projektkosten finanzieren.

Vorläufige IPARD-III-Mittelzuweisung

Die EU-Mittel für die IPARD-III-Programme werden vorläufig wie folgt zwischen Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei aufgeteilt:

Vorläufige IPARD-III-Mittelzuweisung (Beträge in Mio. Euro)
  2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt
Alle Länder 90 99 113 153 170 180 185 990
Albanien 8 10 12 16 19 23 24 112
Montenegro 5 6 8 9 10 12 13 63
Nordmazedonien 7 8 12 15 17

18

20 97
Serbien 20 25 31 43 54 57 58 288
Türkei 50 50 30 75 75 75 75 430

Die für jedes einzelne Programm bereitgestellten Gesamtmittel sind in den nationalen IPARD-Programmen verzeichnet.

Verfügbare Maßnahmen

IPARD-Empfängerländer verbinden ihre jeweiligen Finanzierungen mit konkreten Maßnahmen, die in ihren IPARD-III-Programmen aufgeführt sind. Im EU-Rahmen für die IPARD-III-Programmplanung sind 13 verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die in der zwischen der Europäischen Kommission und den einzelnen IPARD-Empfängerländern geschlossenen Sektorvereinbarung erläutert werden.

Jedes Land wählt die Maßnahmen aus, die seinen in den Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums und in der Bedarfsanalyse des Programms ermittelten spezifischen Bedürfnissen entsprechen und die zu den einschlägigen Prioritäten des IPA-III-Programmplanungsrahmens beitragen. Die Ergebnisse werden anhand von Zielen und Indikatoren gemessen.

Die 13 Maßnahmen sind:

Durchführung

Damit die IPARD-Mittel an die Empfängerländer verteilt werden können, muss jedes Land der Europäischen Kommission ein Mehrjahresprogramm (IPARD-Programm) zur Genehmigung vorlegen, das den gesamten Durchführungszeitraum von IPA III abdeckt. Nach ihrer Annahme werden die Programme von in den einzelnen Empfängerländern eingerichteten Strukturen verwaltet. Diese Strukturen müssen den Standards für verantwortungsvolle Verwaltungspraxis in einer modernen öffentlichen Behörde im Einklang mit den Verwaltungs- und Kontrollsystemen entsprechen.

IPARD-Programme werden im Wege der indirekten Mittelverwaltung durchgeführt. Das heißt, die Kommission delegiert die Durchführung der EU-finanzierten Programme an die nationalen Behörden. Damit diese Behörden das Recht auf die Verwaltung von EU-Mitteln erhalten, müssen sie zunächst von der Kommission eine Akkreditierung für die Durchführung der Finanzierung erhalten. Die Kommission vergibt diese Akkreditierung nur dann, wenn die Dienststellen der nationalen Behörden nachweisen, dass sie in der Lage sind, EU-Mittel im Einklang mit der wirtschaftlichen Haushaltsführung der EU zu verwalten, die den Schutz der finanziellen Interessen der EU gewährleistet.

Durch diese Vorgehensweise werden die Durchführung der Programme und der Transfer der Mittel an die Empfänger gesichert. Gleichzeitig trägt dies zum Aufbau nationaler Institutionen und zu guter Verwaltungspraxis in der Entwicklung des ländlichen Raums bei, was einem anderen Ziel des IPARD entspricht: Annäherung der Verwaltungspraxis der Empfängerländer an die Standards und Anforderungen der EU. 

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