Ziele des IPARD
Das IPARD (Instrument für Heranführungshilfe für die ländliche Entwicklung) ist Teil des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) mit dem Schwerpunkt ländliche Gebiete sowie Agrar- und Lebensmittelsektoren von Ländern, die sich im Beitrittsverfahren zur Europäischen Union befinden.
Durch dieses Instrument leistet die EU den Begünstigten finanzielle und technische Unterstützung mit dem Ziel,
- für mehr Nachhaltigkeit im Agrarsektor und in den ländlichen Gebieten zu sorgen und
- sie mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Einklang zu bringen.
Derzeitige Kandidatenländer sind Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.
Für den Zeitraum 2014–2020 verfügte das IPARD über einen Haushalt von 946 Mio. Euro aus dem EU-Gesamthaushalt. Jedes Land trägt auch selbst mit seinen Haushaltsmitteln zur Finanzierung bei. Außerdem müssen die Begünstigten einen Teil des Projekts selbst finanzieren.
Die tatsächlich mit den einzelnen jährlichen EU-Haushaltsbeschlüssen bereitgestellten Beträge finden Sie in den nationalen IPARD-Programmen.
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Insgesamt | |
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Alle Länder | 74 | 94 | 112 | 203 | 211 | 227 | 233 | 1154 |
Albanien | 0 | 0 | 13 | 14 | 12 | 16 | 16 | 71 |
Montenegro | 0 | 5 | 5 | 6 | 7 | 8 | 8 | 39 |
Nordmazedonien | 5 | 5 | 5 | 6 | 10 | 14 | 15 | 60 |
Serbien | 0 | 15 | 20 | 25 | 30 | 40 | 45 | 175 |
Türkei | 69 | 69 | 69 | 148 | 148 | 149 | 149 | 801 |
Weiterführende Informationen
Instrument für Heranführungshilfe
Unterstützung durch das IPARD
Die IPARD-Programme stützen sich auf Maßnahmen, die auf europäischer Ebene festgelegt werden.
- Maßnahme 1 - „Investitionen in materielle Vermögenswerte der landwirtschaftlichen Betriebe“ zur Unterstützung dieser Betriebe bei Investitionen in Gebäude und Technologien;
- Maßnahme 3 - „Investitionen in materielle Vermögenswerte bei der Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen“ - für Projekte von Lebensmittelverarbeitungsunternehmen zur Einhaltung der EU-Sicherheits- und Umweltstandards;
- Maßnahme 4 - „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und ökologischer/biologischer Landbau“;
- Maßnahme 5 - „Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER“ zur Finanzierung lokaler Aktionsgruppen, die ihre von der Basis ausgehenden Strategien für die lokale Entwicklung umsetzen;
- Maßnahme 7 - „Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmensentwicklung“ zur Unterstützung von ländlichen Unternehmen und familienbetriebenen Bauernhöfen, die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten entwickeln wollen;
- Maßnahme 9 - „Technische Hilfe“ zur Unterstützung von beruflicher Bildung, Analysen, Programmüberwachung, Kapazitätsaufbau und Vorbereitung lokaler Aktionsgruppen.
Jedes Land muss der Kommission seine Programme zur Genehmigung vorlegen. Nach erfolgter Genehmigung werden die Programme von nationalen Einrichtungen und den IPARD-Agenturen verwaltet. Diese sorgen dafür, dass die Programme durchgeführt und die Mittel an die Antragsteller weitergeleitet werden. Dies trägt zum Aufbau nationaler Einrichtungen und der Verwaltung in der ländlichen Entwicklung bei.