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Agriculture and rural development

EFTA/EWR

Der EU-Agrarhandel mit Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Agrar- und Lebensmittelhandel mit EFTA-EWR-Staaten

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) ist eine zwischenstaatliche Organisation, der Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz angehören. Das internationale Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ermöglicht unter anderem die Erweiterung von Teilbereichen des EU-Binnenmarkts auf Island, Liechtenstein und Norwegen. 

Im Gegensatz zu anderen Industriezweigen ist der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der EU und den EFTA-Ländern nicht vollständig liberalisiert. Die EU unterhält enge Beziehungen zur Landwirtschaftsindustrie der EFTA und hat mit ihren Ländern Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen abgeschlossen. Mit Norwegen und Island wurden kürzlich über bilaterale Abkommen auf der Grundlage von Artikel 19 des EWR-Abkommens weitere Handelsliberalisierungen erreicht.

Zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen heißt es in Artikel 19 des Abkommens:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels fortzusetzen. Zu diesem Zweck nehmen die Vertragsparteien vor Ende 1993 und danach alle zwei Jahre eine Überprüfung der Bedingungen im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor.

Mit der Schweiz wurde ein solches Niveau der Liberalisierung des Agrar- und Lebensmittelhandels noch nicht erreicht. Hier bleiben noch bereichsübergreifende Fragen zu klären.

Insgesamt ist die EU ein Nettoexporteur von Agrarlebensmitteln in diese Länder. Im Jahr 2019 standen die Schweiz und Norwegen als Zielländer von Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU jeweils an 4. und an 6. Stelle.

Länder

Island

Island ist ein Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im EWR-Abkommen ist der freie Verkehr für alle Waren außer landwirtschaftlichen und Fischereierzeugnissen vorgesehen.

Die bilateralen Handelsverhandlungen im Agrarbereich zwischen Island und der EU finden auf der Grundlage von Artikel 19 des EWR-Abkommens statt. Das erste Abkommen mit Island über Handelspräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse trat im Jahr 2007 in Kraft. Das jüngste Abkommen wurde 2018 ratifiziert und enthielt Vereinbarungen über Handelsliberalisierungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Lebensmittel sowie über geografische Angaben.

Die wichtigsten Kategorien von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die von der EU nach Island ausgeführt werden, sind Nudeln, Feingebäck, Kekse und Brot sowie Gemüse und Schokolade, Süßigkeiten und Speiseeis.

Zu den wichtigsten Einfuhren der EU aus dem isländischen Agrar- und Lebensmittelsektor gehören nicht essbare tierische Erzeugnisse, lebende Tiere sowie rohe Häute, Felle und Pelzfelle.

Weiterführende Informationen

Abkommen

Handel zwischen der EU und Island

25. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Iceland

Norwegen

Dank des EWR-Abkommens nimmt Norwegen am EU-Binnenmarkt teil. Landwirtschaft und Fischerei sind jedoch vom freien Verkehr ausgenommen.

Der Präferenzverkehr im Agrarhandel zwischen der EU und Norwegen wird durch Artikel 19 des EWR-Abkommens geregelt. Das neueste Abkommen nach Artikel 19 trat am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Zu den wichtigsten Kategorien von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die von der EU nach Norwegen ausgeführt werden, gehören Zigarren und Zigaretten, Nudeln, Feingebäck, Kekse und Brot, sowie Wein, Wermutwein, Apfelwein und Essig.

Zu den wichtigsten Einfuhren der EU aus dem norwegischen Agrar- und Lebensmittelsektor gehören Lebensmittelzubereitungen, Ölkuchen sowie rohe Häute, Felle und Pelzfelle.

Weiterführende Informationen

Abkommen

Handel zwischen der EU und Norwegen

25. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Norway

Schweiz

Die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sind durch das im Jahr 2002 verabschiedete Abkommen zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen geregelt. Es sieht die Abschaffung von Zöllen sowie die Schaffung zollfreier Kontingente für eine Reihe von Erzeugnissen vor. Der Handel ist jedoch noch nicht vollständig liberalisiert.

Das Abkommen enthält auch Bestimmungen über Handelserleichterungen in Bereichen wie Wein und Spirituosen, geografischen Angaben, ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie Obst und Gemüse.

Die Schweiz ist einer der wichtigsten Handelspartner der EU für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse. Im Jahr 2019 stand die Schweiz als Zielland von Ausfuhren der EU von Agrarlebensmitteln an 4., und bei den Einfuhren dieser Erzeugnisse in die EU an 6. Stelle. 

Die EU ist Nettoexporteur in die Schweiz. Zu den wichtigsten Produktkategorien, die von der EU in die Schweiz ausgeführt werden, gehören Wein, Feingebäck und Gemüse.

Die wichtigsten EU-Einfuhren aus der Schweiz sind gerösteter Kaffee, Mineralwasser und Schokolade.

Weiterführende Informationen

Abkommen

Handel zwischen der EU und der Schweiz

25. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – Switzerland

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