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Agriculture and rural development

Rindfleisch

Informationen über die Rolle von Marktmaßnahmen und Marktbeobachtung sowie Rechtsgrundlagen für den Rindfleischsektor.

Übersicht

Die EU ist mit einem Gesamtbestand von rund 78 Millionen Rindern ein wichtiger Erzeuger von Rind- und Kalbfleisch und unterstützt ihre Landwirte durch die Zahlung von Einkommensstützung. Zusätzlich dazu wendet sie eine Reihe von Marktmaßnahmen an, um erforderlichenfalls die Rindfleischmärkte zu stabilisieren.

Marktmaßnahmen im Rindfleischsektor

Die Europäische Kommission kann öffentliche Interventionen zur Unterstützung der Rindfleischpreise vornehmen, wenn während eines repräsentativen Zeitraums der durchschnittliche Marktpreis in einem EU-Land oder einer seiner Regionen unter 2224 Euro pro Tonne fällt. Außerdem kann die Kommission Beihilfen für die private Lagerhaltung gewähren, wenn die Durchschnittspreise stark zurückgehen, die Produktionskosten erheblich steigen oder andere Faktoren die Gewinnspannen im Rindfleischsektor verringern.

Die EU ist auch befugt, außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn besondere Umstände eine öffentliche Unterstützung erfordern, beispielsweise bei Tierseuchen oder einem Vertrauensverlust der Verbraucher.

Rindfleischerzeuger erhalten auch über spezifische Ausnahmen für Erzeugerorganisationen im Rindfleischsektor Unterstützung von der EU. Unter bestimmten Bedingungen können Erzeugerorganisationen im Rind- und Kalbfleischsektor den Umfang des Angebots aushandeln.

Weiterführende Informationen

Marktmaßnahmen erklärt

Erzeugerorganisationen und Branchenverbände

Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einfuhren von Rind- und Kalbfleisch werden über ein System von Zollkontingenten verwaltet. Diese Kontingente stehen entweder allen offen („erga omnes“) oder werden einem bestimmten Land zugeteilt. Die Kontingente werden entweder nach der Reihenfolge des Antragseingangs oder im Rahmen eines Lizenzsystems verwaltet.

Von Nicht-EU-Ländern angewendete EU-Vermarktungsnormen für Rindfleisch

Nicht-EU-Länder, die Fleisch von bis zu 12 Monate alten Rindern auf dem EU-Markt anbieten wollen, müssen die EU-Vermarktungsnormen für Kalbfleisch einhalten, die in der Verordnung (EG) Nr. 566/2008 der Kommission festgelegt sind.

EU-Länder, die von dieser Bestimmung Gebrauch machen wollen, müssen eine oder mehrere zuständige Behörde/n benennen. Ist dies nicht möglich, müssen sie eine unabhängige Drittstelle damit beauftragen, ein angemessenes System zur Identifizierung und Registrierung der betreffenden Tiere einzurichten und zu kontrollieren. Dieses System liefert zuverlässige Informationen über das genaue Alter der Tiere und gewährleistet die Anwendung der einschlägigen EU-Vermarktungsnormen. Das Nicht-EU-Land muss außerdem eine Liste der Marktteilnehmer vorlegen, für die sie die Überprüfungen der Einhaltung der EU-Vermarktungsnormen vornehmen.

Im Einklang mit der Verordnung hat das Vereinigte Königreich* der Kommission die zuständigen Behörden gemeldet und eine Liste der Marktteilnehmer vorgelegt, bei denen Kontrollen durchgeführt werden.

*unbeschadet der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 566/2008 der Kommission auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich im Hinblick auf Nordirland gemäß Artikel 5 Absatz 4 und Anhang 2 Nummer 31 des dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls zu Irland/Nordirland Protokolls über Irland und Nordirland (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation.

Verordnung (EU) 2017/1182 über EU-Handelsklassenschemata für Rindfleisch.

Verordnung (EU) 2017/1184 über Vorschriften für die Meldung der Marktpreise für Rindfleisch.

Marktbeobachtung

Die EU beobachtet den Rind- und Kalbfleischmarkt, um eine Instabilität des Marktes zu erkennen, Landwirten und Verarbeitern präzise Informationen über die Marktlage zur Verfügung zu stellen und zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen.

Es gibt ein EU-weites System zur Schlachtkörperklassifizierung, das neben der Preisberichterstattung und anderen statistischen Informationen die Grundlage des EU-Preisüberwachungssystems bildet. Ferner wird es zur Beurteilung der Schlachtkörper in Schlachthöfen und der gerechten Bezahlung für die Viehzüchter herangezogen.

Weiterführende Informationen

Ausblick

Marktbeobachtungsstelle

Ausschüsse

Verschiedene Ausschüsse, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt, treten regelmäßig zusammen, damit die Kommission ihre Aufgabe wahrnehmen kann, Durchführungsrechtsakte unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten zu verabschieden.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um über Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, Erzeugung und Handel in der EU und mit Drittländern zu diskutieren.

Die Gruppe für den zivilen Dialog und Arbeitsgruppe zum Thema tierische Erzeugnisse unterstützt die Kommission weiterhin dabei, einen regelmäßigen Dialog über alle Fragen im Zusammenhang mit Rind- und Kalbfleisch zu führen.

Documents

 

6. MAI 2020
COVID-19: emergency private storage measures
English
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10. DEZEMBER 2020
UK: list of operators
English
(69.33 KB - XLSX)
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29. MÄRZ 2022
UK: competent authorities for beef and veal marketing standards
English
(86.6 KB - PDF)
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