Ziel und Zweck von Zollkontingenten
Zollkontingente ermöglichen die Einfuhr einer vorab festgelegten Menge eines Erzeugnisses zu niedrigeren Einfuhrzollsätzen (Kontingentzollsatz) als normalerweise für dieses Erzeugnis gelten.
Landwirtschaftliche Zollkontingente
Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse werden derzeit nach zwei verschiedenen Methoden verwaltet:
„Windhundverfahren“
Diese Zollkontingente werden von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission verwaltet.
Aktuelle Bilanzen und weitere Informationen über die Inanspruchnahme von Zollkontingenten sind in der Datenbank Konsultation Zollkontingente verfügbar.
Agrarzollkontingente, die mit Lizenzen verwaltet werden – Erteilung von Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen
Diese Zollkontingente werden von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission verwaltet.
Die Zuteilung von Zollkontingenten wird auf der Grundlage der im Rahmen des Zollkontingents verfügbaren Mengen und der beantragten Menge berechnet, die der EU-Kommission von den zuständigen nationalen Behörden mitgeteilt wurde.
Sobald die Zuteilungskoeffizienten für Einfuhrzollkontingente und Ausfuhrzollkontingente von der EU-Kommission berechnet und veröffentlicht wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen für die im Rahmen der betreffenden Zollkontingente beantragten Mengen erteilen.
Außerdem werden auch Informationen über ausgesetzte, entzogene oder wiedereingesetzte Lizenzen vorgelegt.
Daten zu Handel und Kontingenten, darunter wöchentliche Berichte und Statistiken über die Zuteilung von Zollkontingenten, sind auf dem Datenportal für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse veröffentlicht.
- 4. DEZEMBER 2023
System für die Registrierung und Identifizierung von Marktteilnehmern mit Lizenzen
Die Kommission hat das elektronische System für die Registrierung und Identifizierung von Marktteilnehmern mit Lizenzen (LORI) eingerichtet, um Informationen über Marktteilnehmer zu erfassen, die an der Beantragung von Zollkontingenten mit vorgeschriebener Vorabregistrierung interessiert sind (sogenannte LORI-Zollkontingente).
Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission müssen sich Marktteilnehmer, die für nachstehende Zollkontingente Anträge stellen, im LORI-System registrieren lassen:
09.4285, 09.4067, 09.4068, 09.4069, 09.4211, 09.4212, 09.4213, 09.4214, 09.4215, 09.4216, 09.4251, 09.4254, 09.4255, 09.4260, 09.4263, 09.4273, 09.4410, 09.4411, 09.4412, 09.4420, 09.4422, 09.4268, 09.4269, 09.4289, 09.4290
Die Kommission hat ausführliche Leitlinien für die Nutzung des elektronischen LORI-Systems erstellt.
- 3. JULI 2020
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- 3. SEPTEMBER 2024
- 26. JULI 2024
- 1. FEBRUAR 2024
Brexit-Zollkontingente ab dem 1. Januar 2021
Nach dem Ende des Übergangszeitraums für die Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur EU hat die Kommission eine Tabelle über die Aufteilung der Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse in der WTO-Liste der Union veröffentlicht. Die Tabelle betrifft die Aufteilung der Zollkontingente, deren Kontingentszeitraum am 1. Januar 2021 gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/386 der Kommission, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2099 der Kommission, noch weiterläuft.
Die veröffentlichte Tabelle wurde nach der in der Verordnung (EU) 2019/216 festgelegten Methodik erstellt, in der es heißt, dass die in die Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen der EU im Anhang des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 aufgenommenen Zollkontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufzuteilen sind. Diese Aufteilung erfolgt auf der Grundlage des Nutzungsanteils der EU-27, der im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt ist.
- 4. JANUAR 2021
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Zuteilungskoeffizienten und Beschlüsse
- 24. SEPTEMBER 2018
- 24. SEPTEMBER 2018
Weiterführende Informationen
- Die Datei „Zuteilungskoeffizienten für Einfuhrzollkontingente“ wird am praktischsten mit dem Feld „Lesezeichen“ verwendet. Sollte sich dieses Feld nicht öffnen, laden Sie dieses Dokument bitte herunter.
- Die Datei „Zuteilungskoeffizienten für Einfuhrzollkontingente“ zeigt die für die nächste Zuteilung verfügbare Menge in der Tabelle der Zollkontingente an. Zu gegebener Zeit kann diese Menge aktualisiert werden, wenn zusätzliche nicht in Anspruch genommene Mengen gemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen für die Verwaltung von Agrarzollkontingenten finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und in verschiedenen sektorspezifischen Verordnungen.
Für die Zeit ab 2021 sind die Vorschriften für die Verwaltung von Agrarzollkontingenten, die mit Lizenzen verwaltet werden, in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission festgelegt.
Wie im ABl. 2017/C 466/03 mitgeteilt, werden seit dem 1. Januar 2018 die Ergebnisse der Aufteilungen von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Ab 2021 sind die Vorschriften für die Verwaltung von Agrarzollkontingenten, die gemäß dem „Windhundverfahren“ aufgeteilt werden und für die die Verordnung (EU) 1308/2013 die Rechtsgrundlage bildet, in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1987 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission festgelegt.