EU-Unterstützung für Kleinerzeuger erklärt
Bei den Zahlungen an Kleinerzeuger handelt es sich um eine vereinfachte Maßnahme zur Einkommensstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die EU-Länder können diesen Mechanismus wie folgt umsetzen:
-
auf freiwilliger Basis,
-
in Form eines einheitlichen Pauschalbetrags für alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, oder
-
als Zahlung pro Hektar.
Die Zahlungen an Kleinerzeuger ersetzen alle anderen Formen der Einkommensstützung, darunter:
-
die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS),
-
die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (CRISS),
-
die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (CISYF),
-
die gekoppelte Einkommensstützung (CIS).
Der Höchstbetrag der Zahlungen wird auf nationaler Ebene festgelegt, darf jedoch 1 250 Euro nicht übersteigen.
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die die Zahlungen an Kleinerzeuger beantragen, können keine anderen Direktzahlungen erhalten. Die Förderbedingungen sind dieselben wie für die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit. Die Betriebsinhaber müssen die Anforderungen an aktive Betriebsinhaber und die Mindestanforderungen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/2115 mit Vorschriften für die Unterstützung der GAP-Strategiepläne einhalten.
Das neue System der Einkommensstützung im Rahmen der GAP 2023–2027 umfasst Maßnahmen für eine gerechtere Verteilung der finanziellen Unterstützung für Landwirte und Arbeitnehmer in der gesamten EU.
Ziele der Zahlungen an Kleinerzeuger
Kleine landwirtschaftliche Betriebe sind nach wie vor ein Eckpfeiler der Landwirtschaft der Union, da sie eine unverzichtbare Rolle für die Förderung der Beschäftigung in ländlichen Gebieten spielen und zur räumlichen Entwicklung beitragen. Mehr als drei Viertel der landwirtschaftlichen Betriebe in der Europäischen Union (EU) gelten mit einer Fläche von unter 10 Hektar als Kleinerzeuger. Viele von ihnen verfügen über weniger als fünf Hektar. Durch die geringe Größe dieser Betriebe erhöht sich häufig der relative Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Einkommensstützung.
Die Zahlungen an Kleinerzeuger befreien die Landwirte jedoch nicht von Konditionalitätskontrollen. Die EU-Länder können sich jedoch für ein vereinfachtes Kontrollsystem für Kleinerzeuger entscheiden – auch für diejenigen, die das System der Zahlungen an Kleinerzeuger anwenden.
Mit den Zahlungen für Kleinerzeuger werden nachstehende Ziele verfolgt:
-
Förderung einer ausgewogeneren Verteilung der Unterstützung,
-
Beitrag zur Vitalität und Dynamik der ländlichen Gebiete, in denen kleine landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielen,
-
Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die Begünstigten als auch für die Verwaltungsbehörden.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2021/2115 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden GAP-Strategiepläne.
Die Zahlungen für Kleinerzeuger ersetzen die Kleinerzeugerregelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Links zum Thema
Warum die Einkommensstützung für Landwirte wichtig ist, unterschiedliche Regelungen für Direktzahlungen