Ziele des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Nach dem Grundsatz der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für die Verwaltung und die Kontrolle der Zahlungen an die Landwirte in ihren Ländern verantwortlich. Wichtigster Baustein dieses Systems zur Verwaltung der Zahlungen ist das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (IVKS).
Das IVKS
- sorgt dafür, dass Vorgänge, die im Bereich der tierbezogenen Beihilferegelungen finanziert werden, ordnungsgemäß durchgeführt werden,
- sorgt für die Verhinderung, Aufdeckung und Weiterverfolgung von Unregelmäßigkeiten,
- sorgt für die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge,
- hilft den Landwirten bei der Erstellung ordnungsgemäßer Anträge.
Bei der Einführung des IVKS verwenden die EU-Mitgliedstaaten geeignete Technologien, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und für effiziente und wirksame Kontrollen zu sorgen.
Kontrolle der Gelder des Steuerzahlers
Die Einkommensstützung für Landwirte wird aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) gezahlt. Da für diesen Fonds ein großer Teil der EU-Haushaltsmittel aufgewendet wird, müssen sich die Steuerzahler darauf verlassen können, dass die EU-Mitgliedstaaten die Einkommensstützung den richtigen Landwirten zukommen lassen und alle zu Unrecht gezahlten Beträge wieder einziehen.
Bestandteile des IVKS
Das IVKS besteht aus einer Reihe elektronischer und miteinander vernetzter Datenbanken, insbesondere
- einem System zur Identifizierung aller landwirtschaftlichen Parzellen in den EU-Mitgliedstaaten, das sogenannte System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS),
- einem System, mit dem die Landwirte die landwirtschaftlichen Flächen, für die sie eine Beihilfe beantragen, auf einer Karte markieren können (der geodatenbasierte Beihilfeantrag),
- eine elektronische Datenbank für Tiere in EU-Mitgliedstaaten, in denen tierbezogenen Beihilferegelungen gelten,
- ein integriertes Kontrollsystem, das anhand von elektronischen Abgleichungen und physischen Kontrollen in den Betrieben (Vor-Ort-Kontrollen) die systematische Kontrolle der Beihilfeanträge gewährleistet.
Das IVKS-Verfahren
Das IVKS sorgt dafür, dass die Einkommensstützung in allen EU-Mitgliedstaaten nach einem standardisierten Verfahren kontrolliert wird. In der Regel betrifft das IVKS einen jährlichen Vorgang, der mit der Einreichung des Online-Beihilfeantrags für die Einkommensstützung beginnt. Um die Landwirte bei diesem Vorgang zu unterstützen, müssen ihnen die nationalen Verwaltungen vordefinierte Informationen vorlegen, die von den Landwirten bestätigt, berichtigt oder ergänzt werden können.
Anschließend prüfen die nationalen Verwaltungen durch Dokumentenkontrollen aller Anträge und stichprobenartige Kontrollen der Betriebe, ob die Landwirte die Bedingungen für die Einkommensstützung erfüllen.
Danach erfolgen die Zahlungen an die Landwirte, wobei alle bei den Dokumenten- und Betriebskontrollen aufgezeichneten Feststellungen berücksichtigt werden. Schließlich überarbeitet die nationale Verwaltung die vordefinierten Beihilfeanträge für das Folgejahr mit den Informationen, die während des laufenden Jahres gesammelt wurden.
Die EU-Mitgliedstaaten betreiben das IVKS mithilfe von zugelassenen Zahlstellen. Das System gilt für alle (d. h. verbindliche und sonstige) Regelungen zur Einkommensstützung sowie für bestimmte Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, die anhand der Fläche oder der Zahl der von den Landwirten gehaltenen Tiere durchgeführt werden. Das IVKS wird von den EU-Mitgliedstaaten auch verwendet, um sicherzustellen, dass die Landwirte einige der Anforderungen und Standards im Rahmen der Cross-Compliance einhalten
Weiterführende Informationen
Vorschriften
Die Vorschriften über die Einführung und Erhaltung des IVKS werden in den
- Vorschriften zur Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt (Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014)