Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)

Ziele des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) –

  • dient der Verwaltung, Überwachung und Kontrolle aller flächen- und tierbezogenen Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (z. B. Direktzahlungen und flächen- und tierbezogene Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums) durch die EU-Länder und
  • stellt sicher, dass EU-weit umfassende und vergleichbare Daten verfügbar sind.

Die Überwachung der Agrar-, Umwelt- und Klimapolitik trägt dazu bei, die Auswirkungen der GAP, ihre Umweltleistungen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Union zu verfolgen. Sie stützt sich auf eine Reihe von Datenquellen. Dazu gehören meteorologische Daten und Vorhersagen, bestehende Karten und Statistiken, Positionierungs- und Fernerkundungsdaten.

Dieses Informationssystem verbessert auch die vollständige und kostenlose Nutzung offener Daten und Informationen, die von Sentinel-Satelliten und Diensten im Rahmen des Copernicus-Programms erfasst werden. Bei der Einrichtung ihres InVeKoS müssen die EU-Länder geeignete Technologien einsetzen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und effiziente und wirksame Kontrollen zu gewährleisten.

Das InVeKoS ist ein wichtiges und sachdienliches System zur Überwachung der Leistung der GAP 2023–2027. Es erfasst die für den von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen jährlichen Leistungsbericht erforderlichen Daten aus den EU-Ländern. Dadurch wird gewährleistet, dass die in diesen jährlichen Leistungsberichten bereitgestellten Daten zuverlässig und überprüfbar sind. Daten aus dem integrierten System stehen für folgende Zwecke zur Verfügung:

  • für statistische Zwecke der EU und  
  • für die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals.

Kontrolle der Steuergelder

Das InVeKoS trägt dazu bei, Verstöße zu verhindern, indem es die Begünstigten bei der Einreichung korrekter Beihilfeanträge unterstützt. Es ermöglicht es den EU-Ländern außerdem,

  • die finanziellen Interessen der EU wirksam zu schützen und

  • ihre GAP-Strategiepläne zu verwirklichen.

Dies gilt für flächen- und tierbezogene GAP-Interventionen, die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden. 

Die wichtigsten InVeKoS-Komponenten unterliegen einer jährlichen Qualitätsbewertung, die von den EU-Ländern im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne durchgeführt und der Kommission übermittelt wird. Anhand dieser Qualitätsbewertungen soll überprüft werden, ob die integrierten Systeme der EU-Länder ihren Zweck erfüllen. 

Elemente des InVeKoS

Das InVeKoS besteht aus mehreren digitalen und miteinander vernetzten Elementen und Datenbanken, insbesondere:

  • Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) wird verwendet, um alle landwirtschaftlichen Parzellen in den EU-Ländern korrekt zu identifizieren.

  • Der geodatenbasierte Antrag ist ein System, das es den Begünstigten ermöglicht, die Flächen visuell anzugeben, für die sie eine Beihilfe beantragen. Gegebenenfalls wird auch das tierbezogene Antragssystem integriert. Die EU-Länder können sich auch für ein automatisches Antragssystem entscheiden, in dem der geodatenbasierte Antrag und das tierbezogene Antragssystem verwendet werden.

  • Das Flächenüberwachungssystem dient der Beobachtung, Verfolgung und Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Das System trägt dank des automatisierten Verfahrens und der Möglichkeit zur Vermeidung von Fehlern zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Zahlstellen bei, wodurch die Richtigkeit der Anträge sichergestellt wird, da die Begünstigten ihre Anträge nach einer Frühwarnung ändern können.

  • Das System dient der Identifizierung der Begünstigten, und gegebenenfalls kann ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen eingerichtet werden.

  • Ein Kontroll- und Sanktionssystem für die EU-Länder gewährleistet die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen.

  • Ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren gilt in den EU-Ländern, in denen tierbezogene Interventionen Anwendung finden.

Das InVeKoS-Verfahren

Das InVeKoS stellt sicher, dass die landwirtschaftlichen und tierbezogenen Interventionen der GAP in allen EU-Ländern einheitlich verwaltet, kontrolliert und überwacht werden. In der Regel handelt es sich bei dem InVeKoS um ein jährliches Verfahren, für das die Betriebsinhaber ihre Beihilfeanträge für GAP-Zahlungen online einreichen. Um die Landwirtinnen und Landwirte bei der Durchführung des Verfahrens zu unterstützen, müssen die nationalen Verwaltungen ihnen Formulare mit vorausgefüllten Angaben zur Verfügung stellen, die sie bestätigen, korrigieren oder ergänzen können.

Anschließend kontrollieren die nationalen Verwaltungen, ob die Betriebsinhaber die Bedingungen für den Erhalt von GAP-Zahlungen erfüllen, und zwar durch Verwaltungskontrollen der Beihilfeanträge, durch Überwachung der Tätigkeiten über das Flächenüberwachungssystem, und für Tätigkeiten, die nicht auf diese Weise überwacht werden können, durch Vor-Ort-Kontrollen einer Stichprobe von Betriebsinhabern.

Zahlungen an die Betriebsinhaber werden unter Berücksichtigung etwaiger Feststellungen aus den Verwaltungskontrollen, dem Flächenüberwachungssystem und den Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen. Abschließend aktualisiert die nationale Verwaltung die teilweise vorausgefüllten Beihilfeanträge für das folgende Jahr anhand der im laufenden Jahr gesammelten Informationen.

Die EU-Länder nutzen das InVeKoS außerdem, um sicherzustellen, dass die Landwirte die Anforderungen und Standards der erweiterten GAP-Konditionalität einhalten, darunter die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und der gute landwirtschaftliche und ökologische Zustand (GLÖZ).

Vorschriften

Die Vorschriften für Einrichtung und Durchführung des InVeKoS sind in den nachstehenden Rechtsakten festgelegt:

  • Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik,

  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Verhängung und Berechnung von Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität,

  • Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik 

Arrangementer