Vom 8. bis 10. September 2026 wird die IACS Community Exchange (ICE) 2026 Konferenz in Sofia (Bulgarien) die Europäische Kommission, die Verwaltungen der EU-Länder, die Zahlstellen, Forscher, die Industrie und die Partnerbehörden zusammenbringen.
Die von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Gemeinsamen Forschungsstelle gemeinsam organisierte und von Bulgarien ausgerichtete jährliche Leitveranstaltung der Europäischen Kommission zum InVeKoS zeigt, wie moderne Überwachung, vertrauenswürdige Daten und Innovationen die Umsetzung der GAP stärken, den Verwaltungsaufwand verringern und eine bessere Politikgestaltung in den Bereichen Landwirtschaft, Klima und Umwelt unterstützen können.

Ziele des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS):
- verwaltet, überwacht und dient dazu, dass die EU-Länder alle flächen- und tierbezogenen Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (wie Direktzahlungen und flächen- und tierbezogene Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums) kontrollieren, und
- stellt sicher, dass EU-weit umfassende und vergleichbare Daten verfügbar sind.
Die Überwachung der Agrar-, Umwelt- und Klimapolitik trägt dazu bei, die Auswirkungen der GAP, ihre Umweltleistung und die Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-Ziele zu verfolgen. Es stützt sich auf eine Reihe von Datenquellen. Dazu gehören meteorologische Daten und Prognosen, vorhandene Karten und Statistiken, Positionsinformationen und ferngesteuerte Daten.
Dieses Informationssystem fördert auch die uneingeschränkte und kostenlose Nutzung offener Daten und Informationen, die von Copernicus Sentinels-Satelliten und -Diensten erfasst werden. Bei der Festlegung ihres InVeKoS müssen die EU-Länder geeignete Technologien einsetzen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und effiziente und wirksame Kontrollen sicherzustellen.
Das InVeKoS ist ein wichtiges und wertvolles System zur Überwachung der Leistung der GAP 2023-27. Sie erfasst die erforderlichen Daten aus den EU-Ländern, um in den von der Europäischen Kommission geforderten jährlichen Leistungsbericht einfließen zu können. Sie stellt sicher, dass die in den jährlichen Leistungsberichten bereitgestellten Daten zuverlässig und überprüfbar sind. Daten aus dem integrierten System stehen zur Verfügung:
- für statistische Zwecke der EU und
- Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals.
Kontrolle über Steuergelder
Das InVeKoS trägt dazu bei, Verstöße zu verhindern, indem es die Begünstigten dabei unterstützt, korrekte Beihilfeanträge zu stellen. Außerdem können die EU-Länder:
wirksamer Schutz der finanziellen Interessen der EU und
ihre GAP-Strategiepläne umzusetzen.
Die GAP-Strategiepläne der EU-Länder kombinieren eine Reihe gezielter Interventionen, um ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden und greifbare Ergebnisse für die spezifischen Ziele der GAP zu erzielen.

Sie gilt für die flächen- und tierbezogenen GAP-Interventionen, die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden.
Die wichtigsten IVKS-Komponenten werden einer jährlichen Qualitätsbewertung unterzogen, die von den EU-Ländern im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne durchgeführt und der Kommission über eine spezielle IT-Plattform (Qualitätsbewertungsportal– Datenschutzerklärung (PDF)) gemeldet wird. Mit diesen Qualitätsbewertungen soll bewertet werden, ob die integrierten Systeme der EU-Länder ihren Zweck erfüllen.
Elemente des InVeKoS
Das InVeKoS besteht aus mehreren digitalen und miteinander verbundenen Elementen und Datenbanken, insbesondere:
das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) wird verwendet, um alle landwirtschaftlichen Parzellen in den EU-Ländern korrekt zu identifizieren;
Der georäumliche Antrag (GSA) ist ein System, das es den Begünstigten ermöglicht, die Gebiete, für die sie eine Beihilfe beantragen, visuell anzugeben, und gegebenenfalls auch das tiergestützte Antragssystem integriert. Die EU-Länder können sich dafür entscheiden, ein automatisches Antragssystem unter Verwendung der GSA und des tiergestützten Antragssystems einzurichten.
Das Flächenüberwachungssystem (Area Monitoring System, AMS) dient der Beobachtung, Verfolgung und Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Das AMS trägt dank des automatisierten Verfahrens und der Möglichkeit, Fehler zu vermeiden, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Zahlstellen bei und stellt die Richtigkeit der Anträge sicher, da die Begünstigten ihre Anträge nach einer Frühwarnwarnung ändern können;
ein System zur Identifizierung der Begünstigten und gegebenenfalls ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen;
ein Kontroll- und Sanktionssystem für EU-Länder, das die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen gewährleistet;
ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren in EU-Ländern, in denen tierbezogene Interventionen gelten.
Das InVeKoS-Verfahren
Das InVeKoS stellt sicher, dass GAP-Gebiete und tierbezogene Interventionen in allen EU-Ländern einheitlich verwaltet, kontrolliert und überwacht werden. In der Regel umfasst das InVeKoS einen jährlichen Prozess, der damit beginnt, dass Landwirte ihren Online-Beihilfeantrag für GAP-Zahlungen einreichen. Um die Landwirte bei diesem Prozess zu unterstützen, müssen die nationalen Verwaltungen ihnen vorab ausgefüllte Informationen zur Verfügung stellen, die sie bestätigen, berichtigen oder ausfüllen können.
Die nationalen Verwaltungen kontrollieren dann, ob die Betriebsinhaber die Voraussetzungen für den Erhalt von GAP-Zahlungen erfüllen, und zwar durch Verwaltungskontrollen der Beihilfeanträge, durch Überwachung der Tätigkeiten über das Flächenüberwachungssystem und für nicht überwachbare Tätigkeiten, ergänzt durch Vor-Ort-Kontrollen einer Stichprobe von Betriebsinhabern.
Die Zahlungen an die Betriebsinhaber werden unter Berücksichtigung etwaiger Feststellungen im Anschluss an die Verwaltungskontrollen, das AMS und die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen. Schließlich aktualisiert die nationale Verwaltung die vorab ausgefüllten Beihilfeanträge für das folgende Jahr mit Informationen, die während des laufenden Jahres gesammelt wurden.
Darüber hinaus nutzen die EU-Länder das InVeKoS, um sicherzustellen, dass die Betriebsinhaber die Anforderungen und Standards der erweiterten GAP-Konditionalität einhalten, die Grundanforderungen an die Betriebsführung (Grundanforderungen an die Betriebsführung) und gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen (GLÖZ) umfasst.
Vorschriften
Die Vorschriften für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des InVeKoS sind festgelegt durch:
Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik;
Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 über das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem in der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Anwendung und Berechnung von Verwaltungssanktionen für Konditionalität;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 über das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem in der Gemeinsamen Agrarpolitik.

