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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren und Methoden

Liste möglicher landwirtschaftlicher Verfahren, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden könnten

Öko-Regelungen auf einen Blick

Landwirtschaftliche Verfahren müssen folgende Bedingungen erfüllen, um für Öko-Regelungen infrage zu kommen:

  • sie müssen Maßnahmen betreffend Klima- und Umweltschutz, Tierwohl und Antibiotikaresistenz umfassen,
  • sie müssen auf der Grundlage des Bedarfs und der Prioritäten auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt werden,
  • ihre Ziele müssen über die Grundanforderungen, einschließlich der Konditionalität, hinausgehen,
  • sie müssen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen.

Ziele des europäischen Grünen Deals

  • Bis 2030 Halbierung der Verwendung und der Risiken chemischer Pestizide und Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 %

  • Bis 2030 ökologische/biologische Bewirtschaftung auf mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU und erheblicher Ausbau der ökologischen/biologischen Aquakultur

  • Bis 2030 Halbierung des Verkaufs von antimikrobiellen Mitteln, die für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmt sind

  • Senkung der Nährstoffverluste um mindestens 50 % bei gleichzeitigem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Dies dürfte bis 2030 zu einem um mindestens 20 % reduzierten Einsatz von Düngemitteln führen.

Mit den GAP-Strategieplänen werden verstärkte Konditionalität, Öko-Regelungen, landwirtschaftliche Beratungsdienste sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und -investitionen in die Praxis umgesetzt, um die Ziele des Grünen Deals zur Verwirklichung der spezifischen Klima- und Umweltziele der GAP zu erreichen.

Spezifische Ziele der GAP

  • Spezifisches Ziel 4

    Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie

  • Spezifisches Ziel 5

    Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft

  • Spezifisches Ziel 6

    Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften

  • Spezifisches Ziel 9

    Verbesserung des Tierwohls und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne

Die in den GAP-Strategieplänen aufgeführten Maßnahmen der EU-Länder erstrecken sich auf verschiedene Bereiche wie Umwelt, Klimawandel und Tierwohl:

a. Eindämmung des Klimawandels – einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung

b. Anpassung an den Klimawandel – einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung

c. Schutz oder Verbesserung der Wasserqualität – und Minderung des Drucks auf die Wasserressourcen

d. Verhinderung von Bodenschädigung – Bodensanierung, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Nährstoffbewirtschaftung

e. Schutz der biologischen Vielfalt – Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen

f. Maßnahmen für einen nachhaltigen und verringerten Einsatz von Pestiziden

g. Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls – oder zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

Beispiele für landwirtschaftliche Verfahren

Die Informationen über landwirtschaftliche Verfahren, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden können, bieten Landwirtinnen und Landwirten, Verwaltern, Forschenden, Interessenträgern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, mehr über Öko-Regelungen zu erfahren und ihre Erfahrungen auszutauschen. Diese Liste wurde nach eingehender Diskussion mit Sachverständigen erstellt.

Die folgenden Verfahren entsprechen Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne in den oben genannten Bereichen Umwelt, Klimawandel und Tierwohl.

Verfahren, die in den politischen Instrumenten der EU festgelegt sind

  • Ökologische/biologische landwirtschaftliche Verfahren im Sinne der Verordnung (EU) 2018/848 (b, c, d, f, g)
    • Umstellung auf ökologische/biologische Produktion (b, c, d, f, g)
    • Erhaltung von ökologischer/biologischer Produktion (b, c, d, f, g)
  • Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes im Sinne der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (b, c, d, e, f), einschließlich:
    • Pufferstreifen, auf denen bestimmte Bewirtschaftungsverfahren angewendet und keine Pestizide eingesetzt werden (c, e, f)
    • Mechanische Unkrautbekämpfung (c, e, f)
    • Verstärkte Nutzung widerstandsfähiger, schädlingsresistenter Pflanzensorten und Arten (b)
    • Brachliegende Flächen mit einer Artenzusammensetzung für Biodiversitätszwecke (c, e, f)

Sonstige Verfahren

Agrarökologie
  • Fruchtfolge mit Hülsenfrüchten (a, b, d, f)
  • Mischkulturen – vielfältige Kulturen (b, d, e, f)
  • Bodendeckende Kulturen zwischen Baumzeilen auf Dauerkulturen – Obstgärten, Rebflächen, Olivenbäume – über die Konditionalität hinaus (a, c, d, e, f)
  • Winterbodenbedeckung und Zwischenfrüchte über die Konditionalität hinaus (a, b, c, d)
  • Auf Grünland basierende Viehhaltung mit geringer Intensität (a, c, d, g)
  • Nutzung von Kulturpflanzen/Pflanzensorten, die widerstandsfähiger gegen den Klimawandel sind (b, c, e, f)
  • Mischarten/Diversifizierung der Gräser auf Dauergrünland für die Zwecke der biologischen Vielfalt (Bestäubung, Vögel, Futterpflanzen für Wild) (c, d, e, f)
  • Verbesserter Reisanbau zur Verringerung der Methanemissionen (z. B. Wechsel zwischen Nass- und Trockentechniken) (a)
  • Verfahren und Standards gemäß den Vorschriften für den ökologischen Landbau (b, c, d, f)
Pläne für Tierhaltung und Tierwohl
  • Fütterungspläne: Geeigneter Zugang zu Futter und Wasser, Analysen der Futter- und Wasserqualität (z. B. Mykotoxine), optimierte Futtermittelstrategien (g)
  • Tiergerechte Haltungsbedingungen: mehr Platz pro Tier, verbesserte Bodenbeläge (z. B. Haltung auf täglich gewechseltem Stroh), freies Abferkeln, Bereitstellung eines artgerecht ausgestalteten Umfelds (z. B. Wühlmöglichkeiten für Schweine, Sitzstangen, Nestbaumaterial usw.), Abschattung/Sprinkler/Belüftung zur Bewältigung von Hitzebelastung (b, g)
  • Verfahren und Standards gemäß den Vorschriften für den ökologischen Landbau (g)
  • Verfahren, die die Robustheit, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit und Anpassungsfähigkeit der Tiere erhöhen, z. B. die Lebensdauer von Milchkühen; Zucht emissionsärmerer Tiere, Förderung der genetischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit (a, b, g)
  • Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen: Gesamtplan für alle einschlägigen Haltungsmethoden zur Verringerung des Risikos von Infektionen, die antimikrobielle Mittel erfordern, z. B. Impfungen und Behandlungen, verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren, Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen usw. (g)
  • Zugang zu Weideland und Verlängerung der Weidezeit für Weidetiere (a, b, g)
  • Bereitstellung und Steuerung des regelmäßigen Zugangs zu Freigelände (g)
Agroforstwirtschaft
  • Einrichtung und Pflege von Landschaftselementen über die Konditionalität hinaus (a, c, d, e)
  • Bewirtschaftungs- und Schnittplan für Landschaftselemente (e, f)
  • Einrichtung und Pflege von silvopastoralen Systemen mit hoher biologischer Vielfalt
Landwirtschaftliche Flächen mit hohem Naturschutzwert
  • Brachliegende Flächen mit einer Artenzusammensetzung für Biodiversitätszwecke (Bestäubung, Vögel, Futterpflanzen für Wild usw.) (c, e, f)
  • Behirtung auf Freiflächen und zwischen Dauerkulturen, Wandertierhaltung und gemeinsame Nutzung von Weideland (b, d, e, f, g)
  • Gestaltung und Verbesserung naturnaher Lebensräume (a, b, c, d, e, f, g)
  • Verringerung des Düngemitteleinsatzes, wenig intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (a, b, c, d, e, f, g)
Klimaeffiziente Landwirtschaft
  • Erhaltungslandwirtschaft (a, d)
  • Wiedervernässung von Feuchtgebieten/Torfmooren, Paludikultur (a, c, d, e)
  • Mindestgrundwasserstand im Winter (a, c, d)
  • Angemessene Bewirtschaftung von Ernterückständen, d. h. Einarbeitung landwirtschaftlicher Rückstände in den Boden, Aussaat auf Ernterückständen (a, c, d)
  • Einrichtung und Erhaltung von Dauergrünland (a, c, d, e)
  • Extensive Nutzung von Dauergrünland (a, c, d)
Präzisionslandwirtschaft
  • Plan zur Nährstoffbewirtschaftung, Anwendung innovativer Ansätze zur Minimierung der Freisetzung von Nährstoffen, optimaler pH-Wert für die Nährstoffaufnahme, kreislauforientierte Landwirtschaft (a, c, d, f)
  • Präzisionslandwirtschaft zur Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes (Düngemittel, Wasser, Pflanzenschutzmittel) (e, f)
  • Verbesserung der Bewässerungseffizienz (b)
Verbesserung der Nährstoffbewirtschaftung
  • Umsetzung nitratbezogener Maßnahmen, die über die Konditionalitätsverpflichtungen hinausgehen (c, d, e)
  • Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung der Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung durch überschüssige Nährstoffe, z. B. Probenahmen im Boden, sofern nicht bereits vorgeschrieben, Schaffung von Nährstofffallen (c, d, e)
Schutz der Wasserressourcen
  • Steuerung des Wasserbedarfs der Pflanzen (Umstellung auf weniger wasserintensive Kulturen, Änderung der Pflanztermine, optimierte Bewässerungspläne) (b)
Sonstige für den Boden vorteilhafte Verfahren
  • Erosionsschutzstreifen und Windschutz (b, d, e,)
  • Einrichtung oder Erhaltung von Terrassen- und Streifenkulturen (b, d, e,)
Sonstige Verfahren im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen
  • Futtermittelzusatzstoffe zur Verringerung der Emissionen aus der enterischen Fermentation (a)
  • Verbesserte Dungbewirtschaftung und -lagerung (a)

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.

Arrangementer

Conferences and summits
  • Donnerstag, 24. September 2026, 08:30 - Freitag, 25. September 2026, 15:00 (CEST)
  • Brussels, Belgium
Competitions and award ceremonies
Freitag, 16. Oktober 2026, 09:00 - Sonntag, 18. Oktober 2026, 17:00 (CEST)