Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) kann entscheidend dazu beitragen, den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem umzusetzen und die europäischen Landwirtinnen und Landwirte dabei zu unterstützen, einen Beitrag zu den Klimazielen der EU zu leisten und die Umwelt zu schützen.
Öko-Regelungen sind ein neues Instrument in der GAP, um diesen Übergang zu beschleunigen. Die EU-Länder legen in ihren GAP-Strategieplänen Öko-Regelungen fest. Anschließend werden diese von der Kommission bewertet und genehmigt. Sie sind wichtige Instrumente für die GAP, um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen.

Öko-Regelungen auf einen Blick
Landwirtschaftliche Verfahren müssen folgende Bedingungen erfüllen, um für Öko-Regelungen infrage zu kommen:
- sie müssen Maßnahmen betreffend Klima- und Umweltschutz, Tierwohl und Antibiotikaresistenz umfassen,
- sie müssen auf der Grundlage des Bedarfs und der Prioritäten auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt werden,
- ihre Ziele müssen über die Grundanforderungen, einschließlich der Konditionalität, hinausgehen,
- sie müssen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen.
Ziele des europäischen Grünen Deals
Bis 2030 Halbierung der Verwendung und der Risiken chemischer Pestizide und Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 %
Bis 2030 ökologische/biologische Bewirtschaftung auf mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU und erheblicher Ausbau der ökologischen/biologischen Aquakultur
Bis 2030 Halbierung des Verkaufs von antimikrobiellen Mitteln, die für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmt sind
Senkung der Nährstoffverluste um mindestens 50 % bei gleichzeitigem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Dies dürfte bis 2030 zu einem um mindestens 20 % reduzierten Einsatz von Düngemitteln führen.
Mit den GAP-Strategieplänen werden verstärkte Konditionalität, Öko-Regelungen, landwirtschaftliche Betriebsberatungsdienste, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Investitionen umgesetzt, um die Ziele des Grünen Deals, insbesondere diejenigen, die sich aus der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie für 2030 ergeben, zu erreichen und die spezifischen Klima- und Umweltziele der GAP zu erfüllen.
Spezifische Ziele der GAP
- Spezifisches Ziel 4
Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie
- Spezifisches Ziel 5
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft
- Spezifisches Ziel 6
Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
- Spezifisches Ziel 9
Verbesserung des Tierwohls und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen
Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne
Die in den GAP-Strategieplänen aufgeführten Maßnahmen der EU-Länder erstrecken sich auf verschiedene Bereiche wie Umwelt, Klimawandel und Tierwohl:
a. Eindämmung des Klimawandels – einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung
b. Anpassung an den Klimawandel – einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung
c. Schutz oder Verbesserung der Wasserqualität – und Minderung des Drucks auf die Wasserressourcen
d. Verhinderung von Bodenschädigung – Bodensanierung, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Nährstoffbewirtschaftung
e. Schutz der biologischen Vielfalt – Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen
f. Maßnahmen für einen nachhaltigen und verringerten Einsatz von Pestiziden
g. Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls – oder zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen
Die GAP-Strategiepläne der EU-Länder umfassen eine Reihe von maßgeschneiderten, am jeweiligen Bedarf ausgerichteten Interventionen, liefern konkrete Ergebnisse auf EU-Ebene und tragen gleichzeitig zum Grünen Deal bei.
Die Pläne müssen den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Verpflichtungen der EU hinsichtlich Klima- und Umweltschutz einhalten, die unter anderem in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie festgelegt sind.

Beispiele für landwirtschaftliche Verfahren
Die Informationen über landwirtschaftliche Verfahren, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden können, bieten Landwirtinnen und Landwirten, Verwaltern, Forschenden, Interessenträgern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, mehr über Öko-Regelungen zu erfahren und ihre Erfahrungen auszutauschen. Diese Liste wurde nach eingehender Diskussion mit Sachverständigen erstellt.
Die folgenden Verfahren entsprechen Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne in den oben genannten Bereichen Umwelt, Klimawandel und Tierwohl.
Verfahren, die in den politischen Instrumenten der EU festgelegt sind
- Ökologische/biologische landwirtschaftliche Verfahren im Sinne der Verordnung (EU) 2018/848 (b, c, d, f, g)
- Umstellung auf ökologische/biologische Produktion (b, c, d, f, g)
- Erhaltung von ökologischer/biologischer Produktion (b, c, d, f, g)
- Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes im Sinne der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (b, c, d, e, f), einschließlich:
- Pufferstreifen, auf denen bestimmte Bewirtschaftungsverfahren angewendet und keine Pestizide eingesetzt werden (c, e, f)
- Mechanische Unkrautbekämpfung (c, e, f)
- Verstärkte Nutzung widerstandsfähiger, schädlingsresistenter Pflanzensorten und Arten (b)
- Brachliegende Flächen mit einer Artenzusammensetzung für Biodiversitätszwecke (c, e, f)
Sonstige Verfahren
- Fruchtfolge mit Hülsenfrüchten (a, b, d, f)
- Mischkulturen – vielfältige Kulturen (b, d, e, f)
- Bodendeckende Kulturen zwischen Baumzeilen auf Dauerkulturen – Obstgärten, Rebflächen, Olivenbäume – über die Konditionalität hinaus (a, c, d, e, f)
- Winterbodenbedeckung und Zwischenfrüchte über die Konditionalität hinaus (a, b, c, d)
- Auf Grünland basierende Viehhaltung mit geringer Intensität (a, c, d, g)
- Nutzung von Kulturpflanzen/Pflanzensorten, die widerstandsfähiger gegen den Klimawandel sind (b, c, e, f)
- Mischarten/Diversifizierung der Gräser auf Dauergrünland für die Zwecke der biologischen Vielfalt (Bestäubung, Vögel, Futterpflanzen für Wild) (c, d, e, f)
- Verbesserter Reisanbau zur Verringerung der Methanemissionen (z. B. Wechsel zwischen Nass- und Trockentechniken) (a)
- Verfahren und Standards gemäß den Vorschriften für den ökologischen Landbau (b, c, d, f)
- Fütterungspläne: Geeigneter Zugang zu Futter und Wasser, Analysen der Futter- und Wasserqualität (z. B. Mykotoxine), optimierte Futtermittelstrategien (g)
- Tiergerechte Haltungsbedingungen: mehr Platz pro Tier, verbesserte Bodenbeläge (z. B. Haltung auf täglich gewechseltem Stroh), freies Abferkeln, Bereitstellung eines artgerecht ausgestalteten Umfelds (z. B. Wühlmöglichkeiten für Schweine, Sitzstangen, Nestbaumaterial usw.), Abschattung/Sprinkler/Belüftung zur Bewältigung von Hitzebelastung (b, g)
- Verfahren und Standards gemäß den Vorschriften für den ökologischen Landbau (g)
- Verfahren, die die Robustheit, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit und Anpassungsfähigkeit der Tiere erhöhen, z. B. die Lebensdauer von Milchkühen; Zucht emissionsärmerer Tiere, Förderung der genetischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit (a, b, g)
- Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen: Gesamtplan für alle einschlägigen Haltungsmethoden zur Verringerung des Risikos von Infektionen, die antimikrobielle Mittel erfordern, z. B. Impfungen und Behandlungen, verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren, Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen usw. (g)
- Zugang zu Weideland und Verlängerung der Weidezeit für Weidetiere (a, b, g)
- Bereitstellung und Steuerung des regelmäßigen Zugangs zu Freigelände (g)
- Einrichtung und Pflege von Landschaftselementen über die Konditionalität hinaus (a, c, d, e)
- Bewirtschaftungs- und Schnittplan für Landschaftselemente (e, f)
- Einrichtung und Pflege von silvopastoralen Systemen mit hoher biologischer Vielfalt
- Brachliegende Flächen mit einer Artenzusammensetzung für Biodiversitätszwecke (Bestäubung, Vögel, Futterpflanzen für Wild usw.) (c, e, f)
- Behirtung auf Freiflächen und zwischen Dauerkulturen, Wandertierhaltung und gemeinsame Nutzung von Weideland (b, d, e, f, g)
- Gestaltung und Verbesserung naturnaher Lebensräume (a, b, c, d, e, f, g)
- Verringerung des Düngemitteleinsatzes, wenig intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (a, b, c, d, e, f, g)
- Erhaltungslandwirtschaft (a, d)
- Wiedervernässung von Feuchtgebieten/Torfmooren, Paludikultur (a, c, d, e)
- Mindestgrundwasserstand im Winter (a, c, d)
- Angemessene Bewirtschaftung von Ernterückständen, d. h. Einarbeitung landwirtschaftlicher Rückstände in den Boden, Aussaat auf Ernterückständen (a, c, d)
- Einrichtung und Erhaltung von Dauergrünland (a, c, d, e)
- Extensive Nutzung von Dauergrünland (a, c, d)
- Plan zur Nährstoffbewirtschaftung, Anwendung innovativer Ansätze zur Minimierung der Freisetzung von Nährstoffen, optimaler pH-Wert für die Nährstoffaufnahme, kreislauforientierte Landwirtschaft (a, c, d, f)
- Präzisionslandwirtschaft zur Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes (Düngemittel, Wasser, Pflanzenschutzmittel) (e, f)
- Verbesserung der Bewässerungseffizienz (b)
- Umsetzung nitratbezogener Maßnahmen, die über die Konditionalitätsverpflichtungen hinausgehen (c, d, e)
- Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung der Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung durch überschüssige Nährstoffe, z. B. Probenahmen im Boden, sofern nicht bereits vorgeschrieben, Schaffung von Nährstofffallen (c, d, e)
- Steuerung des Wasserbedarfs der Pflanzen (Umstellung auf weniger wasserintensive Kulturen, Änderung der Pflanztermine, optimierte Bewässerungspläne) (b)
- Erosionsschutzstreifen und Windschutz (b, d, e,)
- Einrichtung oder Erhaltung von Terrassen- und Streifenkulturen (b, d, e,)
- Futtermittelzusatzstoffe zur Verringerung der Emissionen aus der enterischen Fermentation (a)
- Verbesserte Dungbewirtschaftung und -lagerung (a)
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.
Links zum Thema
Im Rahmen der Öko-Regelungen werden Landwirte unterstützt, die landwirtschaftliche Methoden einführen oder beibehalten, die zur Erreichung der EU-Umwelt- und Klimaziele beitragen.
Erläuterung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum 2023–2027, ergänzt durch Analysen und Bewertungen ihrer politischen Relevanz.
Vorschriften, Politik, Bio-Zertifizierung, Unterstützung und Kriterien für die biologische Landwirtschaft