Übersicht
Die Europäische Union ist einer der weltweit größten Geflügelfleischerzeuger und Nettoausführer von Geflügelerzeugnissen mit einer Jahresproduktion von rund 13,4 Millionen Tonnen.
Die EU führt Geflügelerzeugnisse von hohem Wert ein, darunter Brustfleisch und Geflügelzubereitungen vor allem aus Brasilien, Thailand und der Ukraine, während sie Geflügelerzeugnisse von geringerem Wert ausführt.
Geflügel ist Teil der gemeinsamen Marktorganisation zwischen den EU-Ländern, die verschiedene Funktionen erfüllt. Dazu gehört die Bereitstellung eines Sicherheitsnetzes für landwirtschaftliche Märkte und die Festlegung von Mindestqualitätsanforderungen. Außerdem können Geflügelhalter Einkommensstützung in Form von Direktzahlungen erhalten.
Marktmaßnahmen und Vermarktungsnormen
Normalerweise greift die EU nicht in die Geflügelmärkte ein, es sind jedoch außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen bei Tierseuchen oder Verlust des Verbrauchervertrauens möglich.
In der EU gelten Vermarktungsnormen für Geflügel: Sie sollen die Qualität des Erzeugnisses verbessern, die Verbraucher schützen und gewährleisten, dass die Normen im gesamten EU-Markt einheitlich sind.
Diese Normen umfassen auch genaue Vorschriften, die eingehalten werden müssen, wenn Geflügelfleisch in der EU auf den Markt gebracht werden soll. Allgemein behandeln sie Folgendes:
- Verkehrsbezeichnungen
- Güteklassen
- Höchstwerte für die technisch unvermeidbare Wasseraufnahme bei der Bearbeitung von Geflügelfleisch
- Begriffsbestimmungen und Kennzeichnung verschiedener alternativer Methoden der Geflügelerzeugung
Weiterführende Informationen
Handelsmaßnahmen
Einfuhrlizenzen
Außerhalb der EU erzeugtes und in die EU eingeführtes Geflügel unterliegt Lizenzen: Dies ist eine der Methoden, mit denen die Europäische Kommission die Handelsflüsse überwacht. Einfuhren sind nur zulässig, wenn sie den EU-Normen für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit entsprechen.
Einfuhrzölle
Geflügeleinfuhren aus Nicht-EU-Ländern unterliegen Einfuhrzöllen. Mit diesen Zöllen gewährleistet die EU, dass ihre Wirtschaftsbeteiligten in diesem Sektor auf dem EU-Binnenmarkt mit Drittländern in den Wettbewerb treten können.
Zollkontingente
Die Einfuhren werden außerdem in Form von Zollkontingenten organisiert, die entweder von einzelnen Ländern zugeteilt werden, oder allen Ländern offenstehen (erga omnes). Kontingentsmengen können sich von Jahr zu Jahr aufgrund einer geplanten Erhöhung, neuer Verhandlungen oder Beitritten zur EU ändern.
Zusätzliche Einfuhrzölle
Um ungünstige Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt auszugleichen, können zusätzliche Einfuhrzölle auf Geflügelfleisch erhoben werden. Diese Zölle gelten dann, wenn der Preis der eingeführten Waren niedriger ist als der von der EU an die WTO gemeldete Preis (Auslösungspreis).
Vermarktungsnormen
Einfuhren von Geflügelfleisch müssen den EU-Vermarktungsnormen entsprechen, die in der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission festgelegt sind. Laut der Verordnung muss bei eingeführtem Geflügelfleisch, das bestimmte fakultative Angaben trägt, eine von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes ausgestellte Bescheinigung mitgeführt werden, in der bestätigt wird, dass die EU-Vermarktungsnormen eingehalten werden.
Im Einklang mit der Verordnung hat das Vereinigte Königreich* der Kommission die zuständigen Behörden gemeldet.
*unbeschadet der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich im Hinblick auf Nordirland gemäß Artikel 5 Absatz 4 und Anhang 2 Nummer 31 des dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls zu Irland/Nordirland Protokolls über Irland und Nordirland (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Artikel 220: Einrichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Artikel 220 legt Maßnahmen betreffend Tierseuchen und den Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit fest.
Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.
Verordnung (EU) 2017/1185 der Kommission: Legt Vorschriften für Mitteilungen über Preis und Erzeugung fest.
Marktbeobachtung
Die EU beobachtet den Geflügelmarkt, um eventuelle Instabilität auf den Märkten zu ermitteln, den Landwirten und Verarbeitungsbetrieben verlässliche Informationen über die Marktlage bereitzustellen und die politische Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Marktbeobachtung in der Praxis
Jeden Mittwoch vor 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit) muss jedes EU-Land der Kommission die bei den Schlachthöfen festgestellten Verkaufspreise oder die auf den repräsentativen Märkten festgestellten Großhandelspreise für ganze Hühner der Klasse A, genannt „Hühner 65 %“, oder die Verkaufspreise für eine andere Herrichtungsform ganzer Hühner mitteilen, falls diese am repräsentativsten ist.
Weiterführende Informationen
- Überblick über den Geflügelmarkt
- Marktsituation
- Wöchentliche Marktpreise für Masthähnchen
- Handelsregelung
- Datenbank für Zollkontingente
Ausschüsse
Damit die Kommission ihre Aufgabe der Annahme von Durchführungsrechtsakten unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen kann, stehen der Kommission verschiedene Ausschüsse zur Seite, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt.
Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte kommt regelmäßig zusammen, um Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, der Produktion und des Handels in der EU und den Nicht-EU-Ländern zu erörtern.
Die Gruppe für den zivilen Dialog über die tierische Erzeugung unterstützt die Kommission dabei, stets zu allen mit Geflügel verbundenen Fragen im Dialog zu bleiben.
Links zum Thema
The short-term outlook is based on reflections of market experts within the European Commission's Department for Agriculture and Rural Development.
This report presents the medium-term outlook for the major EU agricultural commodity markets and agricultural income, from now to 2035.
A monthly summary of price data for agricultural inputs, products and consumer food prices, at both an EU and world level.
The civil dialogue group on animal products represents five sectors: beef and veal, pigmeat, poultrymeat and eggs, sheepmeat and goatmeat, and beekeeping.