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Agriculture and rural development

Geflügel

Informationen zum Überblick über den Geflügelmarkt in der EU, Marktmaßnahmen und -normen, Handelsmaßnahmen, Marktbeobachtung, Rechtsgrundlagen und Ausschüsse. 

Übersicht

Die Europäische Union ist einer der weltweit größten Geflügelfleischerzeuger und Nettoausführer von Geflügelerzeugnissen mit einer Jahresproduktion von rund 13,4 Millionen Tonnen.

Die EU führt Geflügelerzeugnisse von hohem Wert ein, darunter Brustfleisch und Geflügelzubereitungen vor allem aus Brasilien, Thailand und der Ukraine, während sie Geflügelerzeugnisse von geringerem Wert ausführt.

Geflügel ist Teil der gemeinsamen Marktorganisation zwischen den EU-Ländern, die verschiedene Funktionen erfüllt. Dazu gehört die Bereitstellung eines Sicherheitsnetzes für landwirtschaftliche Märkte und die Festlegung von Mindestqualitätsanforderungen. Außerdem können Geflügelhalter Einkommensstützung in Form von Direktzahlungen erhalten.

Marktmaßnahmen und Vermarktungsnormen

Normalerweise greift die EU nicht in die Geflügelmärkte ein, es sind jedoch außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen bei Tierseuchen oder Verlust des Verbrauchervertrauens möglich.

In der EU gelten Vermarktungsnormen für Geflügel: Sie sollen die Qualität des Erzeugnisses verbessern, die Verbraucher schützen und gewährleisten, dass die Normen im gesamten EU-Markt einheitlich sind.

Diese Normen umfassen auch genaue Vorschriften, die eingehalten werden müssen, wenn Geflügelfleisch in der EU auf den Markt gebracht werden soll. Allgemein behandeln sie Folgendes:

  • Verkehrsbezeichnungen
  • Güteklassen
  • Höchstwerte für die technisch unvermeidbare Wasseraufnahme bei der Bearbeitung von Geflügelfleisch
  • Begriffsbestimmungen und Kennzeichnung verschiedener alternativer Methoden der Geflügelerzeugung

Weiterführende Informationen

Marktmaßnahmen erklärt

Handelsmaßnahmen

Einfuhrlizenzen

Außerhalb der EU erzeugtes und in die EU eingeführtes Geflügel unterliegt Lizenzen: Dies ist eine der Methoden, mit denen die Europäische Kommission die Handelsflüsse überwacht. Einfuhren sind nur zulässig, wenn sie den EU-Normen für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit entsprechen.

Einfuhrzölle

Geflügeleinfuhren aus Nicht-EU-Ländern unterliegen Einfuhrzöllen. Mit diesen Zöllen gewährleistet die EU, dass ihre Wirtschaftsbeteiligten in diesem Sektor auf dem EU-Binnenmarkt mit Drittländern in den Wettbewerb treten können.

Zollkontingente

Die Einfuhren werden außerdem in Form von Zollkontingenten organisiert, die entweder von einzelnen Ländern zugeteilt werden, oder allen Ländern offenstehen (erga omnes). Kontingentsmengen können sich von Jahr zu Jahr aufgrund einer geplanten Erhöhung, neuer Verhandlungen oder Beitritten zur EU ändern.

Zusätzliche Einfuhrzölle

Um ungünstige Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt auszugleichen, können zusätzliche Einfuhrzölle auf Geflügelfleisch erhoben werden. Diese Zölle gelten dann, wenn der Preis der eingeführten Waren niedriger ist als der von der EU an die WTO gemeldete Preis (Auslösungspreis).

Vermarktungsnormen

Einfuhren von Geflügelfleisch müssen den EU-Vermarktungsnormen entsprechen, die in der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission festgelegt sind. Laut der Verordnung muss bei eingeführtem Geflügelfleisch, das bestimmte fakultative Angaben trägt, eine von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes ausgestellte Bescheinigung mitgeführt werden, in der bestätigt wird, dass die EU-Vermarktungsnormen eingehalten werden.

Im Einklang mit der Verordnung hat das Vereinigte Königreich* der Kommission die zuständigen Behörden gemeldet.

*unbeschadet der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich im Hinblick auf Nordirland gemäß Artikel 5 Absatz 4 und Anhang 2 Nummer 31 des dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls zu Irland/Nordirland Protokolls über Irland und Nordirland (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7).

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Artikel 220: Einrichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Artikel 220 legt Maßnahmen betreffend Tierseuchen und den Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit fest.

Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.

Verordnung (EU) 2017/1185 der Kommission: Legt Vorschriften für Mitteilungen über Preis und Erzeugung fest.

Marktbeobachtung

Die EU beobachtet den Geflügelmarkt, um eventuelle Instabilität auf den Märkten zu ermitteln, den Landwirten und Verarbeitungsbetrieben verlässliche Informationen über die Marktlage bereitzustellen und die politische Entscheidungsfindung zu unterstützen. 

Marktbeobachtung in der Praxis

Jeden Mittwoch vor 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit) muss jedes EU-Land der Kommission die bei den Schlachthöfen festgestellten Verkaufspreise oder die auf den repräsentativen Märkten festgestellten Großhandelspreise für ganze Hühner der Klasse A, genannt „Hühner 65 %“, oder die Verkaufspreise für eine andere Herrichtungsform ganzer Hühner mitteilen, falls diese am repräsentativsten ist.

Weiterführende Informationen

Ausschüsse

Damit die Kommission ihre Aufgabe der Annahme von Durchführungsrechtsakten unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen kann, stehen der Kommission verschiedene Ausschüsse zur Seite, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte kommt regelmäßig zusammen, um Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, der Produktion und des Handels in der EU und den Nicht-EU-Ländern zu erörtern.

Die Gruppe für den zivilen Dialog über die tierische Erzeugung unterstützt die Kommission dabei, stets zu allen mit Geflügel verbundenen Fragen im Dialog zu bleiben.

Dokumente

29. MÄRZ 2022
UK: competent authorities for poultry marketing standards
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