Rechtsgrundlage und IPARD-Vorschriften
Folgende Verordnungen regeln die Funktionsweise des IPARD:
Die Heranführungshilfe muss außerdem den allgemeinen Bestimmungen für die Verwaltung des EU-Haushalts entsprechen.
- EU-Haushaltsordnung 2018/1046
In den Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Kommission und den Begünstigten werden die besonderen Bestimmungen für die Durchführung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) festgelegt. Ausführliche Vorschriften dazu finden sich auch in den sektorspezifischen Vereinbarungen, die zwischen der Europäischen Kommission und den IPARD-II-Ländern abgeschlossen werden.
Die spezifischen IPARD-Programme für jedes Land werden von den nationalen Behörden formuliert und von der Europäischen Kommission genehmigt. Die aktuellen Fassungen der IPARD-Programme sind auf den nationalen IPARD-Internetseiten abrufbar.
Für jede Maßnahme werden außerdem ausführliche und transparente Regeln und Verfahren für die nationalen IPARD-Einrichtungen von der Kommission verabschiedet, bevor sie im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und den IPARD-II-Ländern eingeleitet wird.
Für den Zeitraum 2021-28 hat die Kommission bereits einen Vorschlag für das IPA vorgelegt.