Vereinigte Staaten
Beim Handel mit Agrarerzeugnissen sind die Vereinigten Staaten einer der wichtigsten Handelspartner der Europäischen Union.
Die Verhandlungen mit den USA über die Überprüfung und Aktualisierung der Vereinbarung zwischen den beiden Partnern über die Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch wurden im Februar 2019 abgeschlossen.
Die Vereinigten Staaten sind u.a. für diese hochwertigen Erzeugnisse aus der EU ein wichtiges Bestimmungsland:
- Wein und Spirituosen
- Bier
- Schokolade
- Käse
- Olivenöl
- Frucht- und Gemüsezubereitungen
Die EU ist auch ein Schlüsselmarkt für eine Reihe wichtiger Erzeugnisse aus den USA:
- Schalenfrüchte (Mandeln, Walnüsse, Pistazien)
- Sojabohnen
- Futtermittel
- Weizen
- Wein und Spirituosen
- Früchte, Schalenfrüchte und Gewürze
Im Bereich des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln mit den USA ist die EU vor allem bestrebt,
- einen besseren Zugang zum US-Markt für Erzeugnisse wie Milchprodukte, verarbeitete Fleischprodukte, Zuckerwaren, Schokolade oder Olivenöl zu gewährleisten,
- die Einhaltung hoher gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Anforderungen sicherzustellen und
- geografische Angaben für wichtige Erzeugnisse aus der EU zu schützen.
Derzeit geltende Abkommen mit den USA
- 2019: Übereinkunft zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Zuweisung eines Teils des Zollkontingents für hochwertiges Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren
- 2012: Regelung über die Gleichwertigkeit von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
- 2010: Abkommen über den Bananenhandel
- 2009: Vereinbarung über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union
- 2006: Abkommen über den Handel mit Wein
- 2005: Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis angewendeten Zölle
- 2005: Abkommen in Form eines Briefwechsels über Fragen im Zusammenhang mit dem Handel mit Wein
- 2002: Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Getreide
- 1999: Abkommen über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten
- 1997: Abkommen in Form einer Vereinbarung über Spirituosen
- 1995: Briefwechsel über eine Streitbeilegung in Bezug auf Getreide und Reis
- 1992: Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Anwendung der EG-Drittlandsrichtlinie (Richtlinie 72/462/EWG des Rates) und der entsprechenden Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit frischem Rind- und Schweinefleisch
Weiterführende Informationen
Handel zwischen der EU und den USA
Kanada
Beim Handel mit Agrarerzeugnissen ist Kanada ein wichtiger Handelspartner für die EU.
Die wichtigsten Ausfuhrwaren der EU nach Kanada sind alkoholische Getränke (insbesondere Weine, Spirituosen und Bier). Weitere Exportwaren sind Schokolade und Süßwaren, Getreidezubereitungen und Käse.
Kanada ist für die EU einer der größten Weizenlieferanten. Das Land ist auch ein wichtiger Lieferant von Sojabohnen und Ölsaaten (z. B. Raps) sowie einigen Arten von Früchten und Gemüsen (z. B. Bohnen, Linsen, Erbsen).
Im September 2017 trat das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vorläufig in Kraft, muss aber noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Mit dem Abkommen wird die Senkung der Zölle und der Schutz geografischer Angaben für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus der EU angestrebt.
Weiterführende Informationen
Factsheet CETA und die Landwirtschaft
Handel zwischen der EU und Kanada
Mexiko
Im Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der EU und Mexiko verzeichnet die EU einen leichten Überschuss. Die EU exportiert hauptsächlich alkoholische Getränke (Spirituosen und Liköre, Weine), Getreidezubereitungen, Gluten und Stärke, Olivenöl, tropische Früchte, Schalenfrüchte und Gewürze.
Aus Mexiko importiert die EU u. a. Bier, Kaffee, alkoholische Getränke, Fruchtsäfte, Hülsenfrüchte und Zitrusfrüchte.
Die EU und Mexiko erzielten im April 2018 eine „grundsätzliche Einigung“ über den den Handel betreffenden Teil des modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko. Mit dem neuen Abkommen soll der Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse für beide Seiten verbessert werden. Mit dem Abkommen werden außerdem 340 geografische Angaben der EU und 20 geografische Angaben Mexikos geschützt. Zudem wurde ein solides Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen vereinbart, mit dem die EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit sowie für die Tier- und Pflanzengesundheit gewahrt werden.
Weiterführende Informationen
Grundsätzliches Abkommen zwischen der EU und Mexiko
Abkommen zwischen der EU und Mexiko: Factsheet zur Landwirtschaft
Handel zwischen der EU und Mexiko
Andenstaaten
Die EU hat ein umfassendes Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru geschlossen, das seit 2013 vorläufig angewandt wird. Das Abkommen, dem Ecuador 2017 beigetreten ist, bietet Vorteile für den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Ferner sind darin die Anerkennung und der Schutz von 116 geografischen Angaben der EU und mehrerer geografischer Angaben Kolumbiens, Ecuadors und Perus vorgesehen.
Beim Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der EU und den Ländern der Andenregion verzeichnen diese einen leichten Überschuss. Sie beliefern die EU mit
- Bananen (hauptsächlich Kolumbien und Ecuador)
- anderen Früchten
- Gemüse
- Kaffee (hauptsächlich Kolumbien und Peru)
- Kakaobohnen
- Schnittblumen (hauptsächlich Ecuador und Kolumbien)
Bei den EU-Ausfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen gibt es seit der Anwendung des Handelsabkommens einen Aufwärtstrend. Zu den wichtigsten Exportgütern zählen:
- Lebensmittelzubereitungen
- Spirituosen und Liköre
- Gemüse-, Frucht- und Nusszubereitungen
- Olivenöl
- Babynahrung
- Wein
Weiterführende Informationen
Kolumbien, Peru: Handelsabkommen
Handel zwischen der EU und der Andengemeinschaft
Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln
Zentralamerika
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit den sechs Ländern Zentralamerikas (Panama, Guatemala, Honduras, Costa Rica, El Salvador und Nicaragua) ist traditionell auf Kaffee- und Bananeneinfuhren in die EU ausgerichtet.
Im Juni 2012 unterzeichneten die EU und die zentralamerikanische Region ein neues Assoziierungsabkommen, durch das beide Seiten einen besseren Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse erhalten.
Das Abkommen wirkt sich auf den Wein- und Spirituosensektor der EU sowie auf Milch- und Fleischausfuhren vorteilhaft aus. Mit dem Abkommen wurde auch das Konzept der geografischen Angaben in den nationalen Rechtsvorschriften der sechs Länder übernommen, sodass Qualitätserzeugnisse aus der EU auf diesen Märkten besser positioniert werden können.
Für die zentralamerikanischen Länder wurde mit dem Abkommen das System „APS+“ (Allgemeines Präferenzsystem plus) mit Handelszugeständnissen und zusätzlichen Zollkontingenten für Erzeugnisse wie Zucker und Rum konsolidiert. Auch für Bananenausfuhren aus der Region gilt eine schrittweise Senkung des Präferenzzolls auf 75 EUR pro Tonne im Jahr 2020.
In die EU werden vor allem folgende Produkte aus Zentralamerika eingeführt:
- tropische Früchte
- Schalenfrüchte und Gewürze
- Kaffee
- Tee
- Palm- und Palmkernöle
- pflanzliche Waren
- Zwiebeln, Wurzeln und lebende Pflanzen
Aus der EU werden vor allem folgende Produkte nach Zentralamerika ausgeführt:
- Spirituosen und Liköre
- Babynahrung
- Zubereitungen aus Gemüse, Früchten und Schalenfrüchten
- Malz
- Wein, Wermutwein, Apfelwein, Essig
Weiterführende Informationen
Handel zwischen der EU und Zentralamerika
Vollständiger Wortlaut und Anhänge des Abkommens
Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika
Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln
Chile
Das 2002 geschlossene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile (zu dem das Freihandelsabkommen gehört) wird derzeit überarbeitet und modernisiert.
Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Chile werden durch ein umfassendes Freihandelsabkommen geregelt, das im Februar 2003 in Kraft trat.
Chile hat traditionell als Bestimmungsland für Agrarexporte aus der EU eine etwas geringere Bedeutung, ist aber ein wichtiger Lieferant von Agrarerzeugnissen, die in die EU importiert werden.
Die breite Palette der von Chile in die EU exportierten Produkte umfasst:
- Gemüse und Gemüsezubereitungen
- Früchte (insbesondere Trauben, Äpfel und Birnen)
- tropische Früchte, Schalenfrüchte und Gewürze
- Wein
- Wermutwein, Apfelwein und Essig
- Schalenfrüchte
- Fruchtsäfte
Zu den wichtigsten Erzeugnissen, die die EU nach Chile ausführt, gehören:
- Lebensmittelzubereitungen
- Frucht- und Gemüsezubereitungen
- Spirituosen und Liköre
- Käse
- Teigwaren, Feingebäck, Kekse und Brot
- Tierfuttermittel
Weiterführende Informationen
Handel zwischen der EU und Chile
Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln
Mercosur-Staaten
Die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay; Venezuela*) sind wichtige Lieferanten landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die EU.
Zu den wichtigsten Warenkategorien, die aus den Mercosur-Staaten eingeführt werden, gehören:
- Ölkuchen
- Sojabohnen
- Kaffee
- Tee
- Rindfleisch
- Fruchtsäfte
Argentinien ist ein Hauptlieferant von Rindfleisch, Brasilien wiederum von Geflügelfleisch, Zucker (hauptsächlich Rohrohrzucker) und Ethanol.
Zu den wichtigsten Ausfuhren aus der EU in die Mercosur-Länder gehören:
- Olivenöl
- Spirituosen und Liköre
- Gemüsezubereitungen
- Wein und Wermutwein
- Apfelwein und Essig
Im Jahr 2019 schloss die EU mit den vier Mercosur-Gründungsmitgliedern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ein grundsätzliches Abkommen, mit dem hohe Zölle auf die wichtigsten Exportprodukte abgeschafft, die Nachahmung traditioneller Lebensmittel aus der EU verhindert und die Einhaltung der Verfahren zur Lebensmittelsicherheit für EU-Exporteure erleichtert wurde.
* Die Mercosur-Mitgliedschaft Venezuelas ist derzeit ausgesetzt.
Weiterführende Informationen
Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit
Informationen über den Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten
Handelsabkommen EU-Mercosur: Factsheet zur Landwirtschaft