Vereinigte Staaten
Die Vereinigten Staaten sind einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union im Agrarhandel.
Im Februar 2019 wurden die Verhandlungen mit den USA über die Überprüfung und Aktualisierung der Vereinbarung zwischen den beiden Partnern über die Einfuhr von hochwertigem Rindfleisch abgeschlossen.
Die Vereinigten Staaten sind ein wichtiges Ziel für mehrere hochwertige EU-Produkte, wie z. B.:
- Weine und Spirituosen
- Bier
- Schokolade
- Käse
- Olivenöl
- Obst- und Gemüsezubereitungen.
Die EU ist auch ein Schlüsselmarkt für eine Reihe wichtiger US-Rohstoffe, wie z. B.:
- Nüsse (Mandeln Walnüsse, Pistazien)
- Sojabohnen
- Tierfutter
- Weizen
- Weine und Spirituosen
- Früchte, Nüsse und Gewürze.
Zu den Agrar- und Lebensmittelprioritäten der EU in ihren Handelsbeziehungen zu den USA gehören:
- Gewährleistung eines verbesserten Zugangs zum US-Markt für Erzeugnisse wie Milchprodukte, verarbeitete Fleischerzeugnisse, Zuckerwaren, Schokolade und Olivenöl;
- Sicherstellung der Einhaltung hoher gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Anforderungen;
- Schutz geografischer Angaben (g. A.) für wichtige EU-Erzeugnisse.
Abkommen mit den USA, die derzeit in Kraft sind
- 2023: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU enthaltenen Zollkontingente
- 2019: Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Aufteilung eines Anteils am Zollkontingent für hochwertiges Rindfleisch von nicht mit bestimmten wachstumsfördernden Hormonen behandelten Tieren auf die Vereinigten Staaten
- 2014: Überarbeitete Absichtserklärung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Einfuhr von Rindfleisch von Tieren, die nicht mit bestimmten wachstumsfördernden Hormonen behandelt wurden, und erhöhte Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union
- 2012: Übereinkommen über die Gleichwertigkeit von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
- 2010: Abkommen über den Bananenhandel
- 2006: Abkommen über den Handel mit Wein
- 2005: Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis erhobenen Zölle
- 2005: Abkommen in Form eines Briefwechsels über Fragen im Zusammenhang mit dem Handel mit Wein
- 2002: Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Änderung der Zugeständnisse für Getreide gemäß der EG-Liste CXL des GATT 1994
- 1999: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
- 1997: Vereinbarung in Form einer Vereinbarung über Spirituosen
- 1995: Briefwechsel über eine Regelung für Getreide und Reis
- 1992: Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Anwendung der Richtlinie der Gemeinschaft über Drittländer (Richtlinie 72/462/EWG des Rates) und der entsprechenden Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika für den Handel mit frischem Fleisch von Rindern und Schweinen
Ergänzende Informationen
Handel zwischen der EU und den USA
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Kanada
Kanada ist ein wichtiger Agrarhandelspartner der EU.
Die wichtigsten aus der EU nach Kanada exportierten Erzeugnisse sind alkoholische Getränke (insbesondere Weine, Spirituosen und Bier). Weitere Produkte sind Schokolade und Zuckerwaren, Getreidezubereitungen und Käse.
Kanada ist ein wichtiger Weizenlieferant für die EU. Es ist auch ein wichtiger Lieferant von Sojabohnen und Ölsaaten (wie Raps), sowie einige Obst und Gemüse (einschließlich Bohnen, Linsen und Erbsen).
Im September 2017 trat das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) vorläufig in Kraft, muss jedoch noch von allen EU-Ländern ratifiziert werden. Das Abkommen sieht eine Senkung der Zölle und den Schutz geografischer Angaben für eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen der EU vor.
Ergänzende Informationen
CETA und Landwirtschaft Factsheet (PDF)
Handel zwischen der EU und Kanada
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Mexiko
Im Januar 2025 wurden politische Verhandlungen zur Modernisierung des Globalabkommens der EU mit Mexiko abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat dem Rat am 3. September 2025 die Unterzeichnung und den Abschluss des Modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko vorgeschlagen. Diese Vorschläge wurden vom Rat am 11. Mai 2026 angenommen und ebneten den Weg für die Unterzeichnung des Abkommens am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt.
Mit dem modernisierten Abkommen wird ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen. Sie wird neue wirtschaftliche Möglichkeiten für EU-Ausfuhren nach Mexiko schaffen und gleichzeitig gemeinsame Werte und fortschrittliche Vorschriften für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Die EU verfügt bereits über einen großen Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel mit Mexiko, mit einem positiven Saldo von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2025. Zu den wichtigsten Ausfuhren der EU nach Mexiko gehören Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnisse, Gemüse, Wein, Milcherzeugnisse, Oliven und Olivenöl sowie Zubereitungen aus Obst, Nüssen und Gemüse. Das Abkommen wird den Landwirten und Agrar- und Lebensmittelexporteuren in der EU den Zugang zum mexikanischen Markt mit 130 Millionen Verbrauchern erleichtern.
Das modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko:
- Liberalisierung von 95 % des Austauschs landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Abschaffung von Zöllen von bis zu 100 % auf wichtige EU-Ausfuhrerzeugnisse wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Nudeln, Äpfel, Konfitüren und Marmeladen sowie Schokolade und Wein;
- Ausweitung des Schutzes ikonischer, traditioneller europäischer Erzeugnisse (geografische Angaben) auf 568; und
- macht Agrar- und Lebensmittelexporte durch einfachere Verfahren schneller und billiger.

- Pressemitteilung
Die EU und Mexiko haben heute mit der Unterzeichnung des Modernisierten Globalen Abkommens (MGA) und des Interims-Handelsabkommens (iTA) einen wichtigen Schritt in ihrer Partnerschaft getan.

Die EU und Mexiko unterhalten starke, stabile und dynamische Beziehungen. Im Mai 2026 haben sie ihre Partnerschaft durch die Unterzeichnung eines Modernisierten Globalabkommens und eines Interimshandelsabkommens weiter vertieft.

The EU-Mexico agreement will support the EU farming community by removing prohibitive Mexican tariffs on key EU agri-food exports and protecting 568 tradition EU products (geographical indications) from imitation.
Ergänzende Informationen
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Die Andenländer
Die EU verfügt über ein umfassendes Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru, das seit 2013 vorläufig angewendet wird. Das Abkommen, dem Ecuador 2017 beigetreten ist, bietet Vorteile für den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Darüber hinaus sieht sie die Anerkennung und den Schutz von 116 geografischen Angaben der EU und mehreren geografischen Angaben aus Kolumbien, Ecuador und Peru vor.
Der Agrarhandel zwischen der EU und den Andenländern ist ausgewogen zugunsten der Andenländer, die die EU mit Folgendem beliefern:
- Bananen (hauptsächlich Kolumbien und Ecuador)
- sonstige Früchte
- Gemüse
- Kaffee (hauptsächlich Kolumbien und Peru)
- Kakaobohnen
- Schnittblumen (hauptsächlich Ecuador und Kolumbien).
Die EU-Ausfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen folgen seit der Anwendung des Handelsabkommens einem wachsenden Trend und umfassen hauptsächlich:
- Lebensmittelzubereitungen
- Spirituosen und Liköre
- Gemüse-, Obst- und Nusszubereitungen
- Olivenöl
- Säuglingsnahrung
- Wein.
Ergänzende Informationen
Handelsabkommen EU-Kolumbien-Peru-Ecuador
Handel zwischen der EU und der Andengemeinschaft
Agrar- und Lebensmittelhandelsstatistik
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Mittelamerika
Traditionell konzentriert sich der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit den sechs Ländern Mittelamerikas (Panama, Guatemala, Honduras, Costa Rica, El Salvador und Nicaragua) auf die Einfuhr von Kaffee und Bananen in die EU.
Im Juni 2012 unterzeichneten die EU und die Region Zentralamerika ein neues Assoziierungsabkommen, das beiden Seiten einen verbesserten Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse ermöglicht.
Das Abkommen brachte Vorteile für den Wein- und Spirituosensektor der EU sowie für Milch- und Fleischausfuhren. Mit dem Abkommen wurde auch das Konzept der geografischen Angaben in die innerstaatlichen Rechtsvorschriften aller sechs Länder aufgenommen, wodurch die Stellung der Qualitätserzeugnisse der EU auf diesen Märkten gestärkt wurde.
Für die zentralamerikanischen Länder wurden mit dem Abkommen die APS+-Regelung (Allgemeines Präferenzsystem "plus") für Handelszugeständnisse konsolidiert und Zollkontingente für Erzeugnisse wie Zucker und Rum hinzugefügt. Auch die Bananenausfuhren aus der Region werden von einer schrittweisen Senkung der Präferenzzölle profitieren, die 2020 eine Obergrenze von 75 EUR pro Tonne erreichen wird.
Die wichtigsten EU-Einfuhren aus Zentralamerika sind:
- tropische Früchte
- Nüsse und Gewürze
- Kaffee
- Tee
- Palm- und Palmkernöle
- pflanzliche Erzeugnisse
- Zwiebeln, Wurzeln und lebende Pflanzen.
Die wichtigsten EU-Ausfuhren nach Zentralamerika sind:
- Spirituosen und Liköre
- Säuglingsnahrung
- Zubereitungen aus Gemüse, Früchten und Nüssen
- Malz
- Wein, Wermut, Apfelwein und Essig.
Ergänzende Informationen
Handel zwischen der EU und Zentralamerika
Volltext und Anhänge des Abkommens
Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika
Agrar- und Lebensmittelhandelsstatistik
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Chile
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile regelt derzeit den Agrar- und Lebensmittelhandel zwischen der EU und Chile. Sie wurde 2002 abgeschlossen und trat im Februar 2003 in Kraft.
Nach der Fertigstellung werden das modernisierte Interims-Freihandelsabkommen (iFTA) und das Fortgeschrittene Rahmenabkommen (AFA) das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile ersetzen. Es befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess durch Chile und die EU. Der Rat der Europäischen Union billigte die Abkommen am 4. Dezember 2023, und das iFTA und das AFA wurden von beiden Partnern am 13. Dezember 2023 unterzeichnet.
Chile ist traditionell ein kleines Zielland für EU-Agrarausfuhren, aber ein bedeutender Lieferant von Agrareinfuhren in die EU, insbesondere für Obst und Nüsse sowie Wein.
Chile beliefert die EU mit einer Vielzahl von Produkten, darunter:
- Gemüse und Gemüsezubereitungen
- Früchte, insbesondere Trauben, Äpfel und Birnen
- tropische Früchte, Nüsse und Gewürze
- Weine
- Wermut, Apfelwein und Essig
- Nüsse
- Fruchtsäfte.
Zu den wichtigsten von der EU nach Chile ausgeführten Erzeugnissen gehören:
- Bier
- Lebensmittelzubereitungen
- Obst- und Gemüsezubereitungen
- Spirituosen und Liköre
- Käse
- Pasta, Gebäck, Kekse und Brot
- Futtermitteln.
Sobald die modernisierten Abkommen in Kraft treten, werden sie den chilieanischen Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide, Käse, Milchprodukte und Pflanzenöle schrittweise weiter öffnen. Chile wird letztlich alle Milchprodukte und Lebensmittelzubereitungen in der EU vollständig liberalisieren.
Mit den modernisierten Abkommen (iFTA und AFA) werden auch die 216 wichtigsten geografischen Angaben (g.A.) für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten für den chilenischen Markt geschützt. Dies kommt zu den 1 573 Weinen und 235 Spirituosen und aromatisierten Weinen aus der EU hinzu, die bereits im Rahmen des derzeitigen Abkommens geschützt sind.
Ergänzende Informationen
Das modernisierte Fortgeschrittene Rahmenabkommen EU-Chile
Handel zwischen der EU und Chile
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Mercosur-Länder
Mercosur-Länder (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay; Venezuela*) sind wichtige Lieferanten landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die EU.
Zu den wichtigsten Produktkategorien, die aus den Mercosur-Ländern importiert werden, gehören:
- Ölkuchen
- Sojabohnen
- Kaffee
- Tee
- Rinderfleisch
- Fruchtsäfte.
*Venezuelas Mercosur-Mitgliedschaft ist derzeit ausgesetzt.
Argentinien ist ein Top-Lieferant von Rindfleisch, während Brasilien ein führender Anbieter von Geflügelfleisch, Zucker (hauptsächlich Rohrohrzucker) und Ethanol ist.
Die wichtigsten Ausfuhren aus der EU in die Mercusor-Länder sind:
- Olivenöl
- Spirituosen und Liköre
- Gemüsezubereitungen
- Wein und Wermut
- Apfelessig und Essig.
Am 6. Dezember 2024 hat die EU mit den vier Gründungsmitgliedstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) eine Grundsatzvereinbarung geschlossen, mit der die Nachhaltigkeitsdimension der 2019 erzielten vorläufigen Einigung gestärkt, hohe Zölle für die wichtigsten EU-Ausfuhrerzeugnisse abgeschafft, die Nachahmung traditioneller Lebensmittel aus der EU verhindert und die Einhaltung der Verfahren zur Lebensmittelsicherheit für EU-Ausführer erleichtert wird.
Die Europäische Kommission hat dem Rat am 3. September 2025 ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur vorgelegt. Es wird erwartet, dass die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU in den Mercosur um fast 50 % zunehmen werden, da durch das Abkommen die hohen Zölle auf wichtige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU, insbesondere Wein und Spirituosen (bis zu 35 %), Schokolade (20 %) und Olivenöl (10 %), gesenkt werden. Das Abkommen wird auch das Wachstum der Ausfuhren traditioneller, hochwertiger Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU unterstützen und dem unlauteren Wettbewerb durch Mercosur-Erzeugnisse, die authentische EU-Erzeugnisse imitieren, ein Ende setzen, indem 344 geografische Angaben der EU geschützt werden. Das Abkommen bietet umfassenden und umfassenden Schutz für alle Empfindlichkeiten der EU im Agrarsektor.

- Pressemitteilung
Die Europäische Kommission hat dem Rat ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens (EMPA) und des Modernisierten Gesamtabkommens EU-Mexiko vorgelegt.
Ergänzende Informationen
Interregionales Rahmenabkommen über Zusammenarbeit
Handelsinformationen EU-Mercosur
Handelsabkommen EU-Mercosur: Factsheet zur Landwirtschaft
Vorteile und Schutz für europäische Landwirte
Agrar- und Lebensmittelhandelsstatistik
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