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Agriculture and rural development

Amerika

Überblick über den Agrarhandel der EU mit den Ländern Nord- und Südamerikas, einschließlich Handelsabkommen und Statistiken über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln.

Vereinigte Staaten

Beim Handel mit Agrarerzeugnissen sind die Vereinigten Staaten einer der wichtigsten Handelspartner der Europäischen Union.

Die Verhandlungen mit den USA über die Überprüfung und Aktualisierung der Vereinbarung zwischen den beiden Partnern über die Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch wurden im Februar 2019 abgeschlossen.

Die Vereinigten Staaten sind u.a. für diese Qualitätserzeugnisse aus der EU ein wichtiges Bestimmungsland:

  • Wein und Spirituosen
  • Bier
  • Schokolade
  • Käse
  • Olivenöl
  • Frucht- und Gemüsezubereitungen

Die EU ist auch ein Schlüsselmarkt für eine Reihe wichtiger Erzeugnisse aus den USA:

  • Schalenfrüchte (Mandeln, Walnüsse, Pistazien)
  • Sojabohnen
  • Futtermittel
  • Weizen
  • Wein und Spirituosen
  • Früchte, Schalenfrüchte und Gewürze

Im Bereich des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln mit den USA ist die EU vor allem bestrebt,

  • einen besseren Zugang zum US-Markt für Erzeugnisse wie Milchprodukte, verarbeitete Fleischprodukte, Zuckerwaren, Schokolade oder Olivenöl zu gewährleisten,
  • die Einhaltung hoher gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Anforderungen sicherzustellen und
  • geografische Angaben für wichtige Erzeugnisse aus der EU zu schützen.

Derzeit geltende Abkommen mit den USA

Weiterführende Informationen

Handel zwischen der EU und den USA

  • 13. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – USA

Kanada

Beim Handel mit Agrarerzeugnissen ist Kanada ein wichtiger Partner für die EU.

Die wichtigsten Ausfuhrwaren der EU nach Kanada sind alkoholische Getränke (insbesondere Weine, Spirituosen und Bier). Weitere Produkte sind Schokolade und Süßwaren, Getreidezubereitungen und Käse.

Kanada ist für die EU einer der größten Weizenlieferanten. Das Land ist auch ein wichtiger Lieferant von Sojabohnen und Ölsaaten (z. B. Raps) sowie einigen Arten von Früchten und Gemüsen (z. B. Bohnen, Linsen, Erbsen).

Im September 2017 trat das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vorläufig in Kraft; es muss jedoch noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Mit dem Abkommen wird die Senkung der Zölle und der Schutz geografischer Angaben für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus der EU angestrebt.

Weiterführende Informationen

CETA-Abkommen

Factsheet CETA und die Landwirtschaft

Handel zwischen der EU und Kanada

  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Canada

Mexiko

Im Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der EU und Mexiko verzeichnet die EU einen leichten Überschuss. Die EU exportiert hauptsächlich alkoholische Getränke (Spirituosen und Liköre, Weine), Getreidezubereitungen, Gluten und Stärke, Olivenöl, tropische Früchte, Schalenfrüchte und Gewürze.

Aus Mexiko importiert die EU u. a. Bier, Kaffee, alkoholische Getränke, Fruchtsäfte, Hülsenfrüchte und Zitrusfrüchte.

Die EU und Mexiko erzielten im April 2018 eine „grundsätzliche Einigung“ über den den Handel betreffenden Teil des modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko. Mit dem neuen Abkommen soll der Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse für beide Seiten verbessert werden. Mit dem Abkommen werden außerdem 340 geografische Angaben der EU und 20 geografische Angaben Mexikos geschützt. Zudem wurde ein solides Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen vereinbart, mit dem die EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit sowie für die Tier- und Pflanzengesundheit gewahrt werden.

Weiterführende Informationen

Grundsätzliches Abkommen zwischen der EU und Mexiko

Abkommen zwischen der EU und Mexiko: Factsheet zur Landwirtschaft

Handel zwischen der EU und Mexiko

  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Mexico

Andenstaaten

Die EU hat ein umfassendes Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru geschlossen, das seit 2013 vorläufig angewandt wird. Das Abkommen, dem Ecuador 2017 beigetreten ist, bietet Vorteile für den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Ferner sind darin die Anerkennung und der Schutz von 116 geografischen Angaben der EU und mehrerer geografischer Angaben Kolumbiens, Ecuadors und Perus vorgesehen.

Beim Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der EU und den Ländern der Andenregion verzeichnen diese einen leichten Überschuss. Sie beliefern die EU mit

  • Bananen (hauptsächlich Kolumbien und Ecuador)
  • anderen Früchten
  • Gemüse
  • Kaffee (hauptsächlich Kolumbien und Peru)
  • Kakaobohnen
  • Schnittblumen (hauptsächlich Ecuador und Kolumbien)

Bei den EU-Ausfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen gibt es seit der Anwendung des Handelsabkommens einen Aufwärtstrend. Zu den wichtigsten Exportgütern zählen:

  • Lebensmittelzubereitungen
  • Spirituosen und Liköre
  • Gemüse-, Frucht- und Nusszubereitungen
  • Olivenöl
  • Babynahrung
  • Wein.

Weiterführende Informationen

Kolumbien, Peru: Handelsabkommen

Ecuador: Handelsabkommen

Handel zwischen der EU und der Andengemeinschaft

Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln

  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Bolivia
  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Colombia
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Ecuador
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Peru
  • 23. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Andean community

Zentralamerika

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit den sechs Ländern Zentralamerikas (Panama, Guatemala, Honduras, Costa Rica, El Salvador und Nicaragua) ist traditionell auf Kaffee- und Bananeneinfuhren in die EU ausgerichtet.

Im Juni 2012 unterzeichneten die EU und die zentralamerikanische Region ein neues Assoziierungsabkommen, durch das beide Seiten einen besseren Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse erhalten.

Das Abkommen wirkt sich auf den Wein- und Spirituosensektor der EU sowie auf Milch- und Fleischausfuhren vorteilhaft aus. Mit dem Abkommen wurde auch das Konzept der geografischen Angaben in den nationalen Rechtsvorschriften der sechs Länder übernommen, sodass Qualitätserzeugnisse aus der EU auf diesen Märkten besser positioniert werden können.

Für die zentralamerikanischen Länder wurde mit dem Abkommen das System „APS+“ (Allgemeines Präferenzsystem plus) mit Handelszugeständnissen und zusätzlichen Zollkontingenten für Erzeugnisse wie Zucker und Rum konsolidiert. Auch für Bananenausfuhren aus der Region gilt eine schrittweise Senkung des Präferenzzolls auf 75 Euro pro Tonne im Jahr 2020.

In die EU werden vor allem folgende Produkte aus Zentralamerika eingeführt:

  • tropische Früchte
  • Schalenfrüchte und Gewürze
  • Kaffee
  • Tee
  • Palm- und Palmkernöle
  • pflanzliche Waren
  • Zwiebeln, Wurzeln und lebende Pflanzen.

Aus der EU werden vor allem folgende Produkte nach Zentralamerika ausgeführt:

  • Spirituosen und Liköre
  • Babynahrung
  • Zubereitungen aus Gemüse, Früchten und Schalenfrüchten
  • Malz
  • Wein, Wermutwein, Apfelwein, Essig.

Weiterführende Informationen

Handel zwischen der EU und Zentralamerika

Vollständiger Wortlaut und Anhänge des Abkommens

Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika

Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln

  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Costa Rica
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – El Salvador
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Guatemala
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Honduras
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Nicaragua
  • 23. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Central America

Chile

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile regelt derzeit den Agrar- und Lebensmittelhandel zwischen der EU und Chile. Das Abkommen wurde 2002 geschlossen und trat 2003 in Kraft. 

Nach seiner Ausarbeitung werden das aktualisierte vorläufige Freihandelsabkommen (iFTA) und das fortgeschrittene Rahmenabkommen (AFA) das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile ersetzen. Es wird derzeit durch Chile und die EU ratifiziert. Am 4. Dezember 2023 hat der Rat der Europäischen Union die Abkommen gebilligt, und am 13. Dezember 2023 wurden das iFTA und das AFA von beiden Partnern unterzeichnet.

Chile hat traditionell als Bestimmungsland für Agrarexporte aus der EU eine etwas geringere Bedeutung – es ist aber ein wichtiger Lieferant von Agrarerzeugnissen, die in die EU importiert werden, darunter Obst und Schalenfrüchte sowie Wein.

Die breite Palette der von Chile in die EU exportierten Produkte umfasst:

  • Gemüse und Gemüsezubereitungen
  • Früchte (insbesondere Trauben, Äpfel und Birnen)
  • tropische Früchte, Schalenfrüchte und Gewürze
  • Wein
  • Wermutwein, Apfelwein und Essig
  • Schalenfrüchte
  • Fruchtsäfte.

Zu den wichtigsten Erzeugnissen, die die EU nach Chile ausführt, gehören:

  • Bier
  • Lebensmittelzubereitungen
  • Frucht- und Gemüsezubereitungen
  • Spirituosen und Liköre
  • Käse
  • Teigwaren, Feingebäck, Kekse und Brot
  • Tierfuttermittel.

Sobald die aktualisierten Abkommen in Kraft treten, wird der chilenische Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide, Käse, Milch und pflanzliche Öle schrittweise geöffnet werden. Chile wird letztendlich alle Milcherzeugnisse und Lebensmittelzubereitungen aus der EU vollständig liberalisieren.

Mit den aktualisierten Abkommen (iFTA und AFA) werden auch die 216 wichtigsten geografischen Angaben (g. A.) für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus zahlreichen EU-Mitgliedstaaten auf dem chilenischen Markt geschützt. Dies kommt zu den 1573 Weinen und 235 Spirituosen und aromatisierten Weinen aus der EU hinzu, die bereits im Rahmen des derzeitigen Abkommens geschützt sind.

Weiterführende Informationen

Freihandelsabkommen

Aktualisiertes fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der EU und Chile

Handel zwischen der EU und Chile

Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln

Mercosur-Staaten

Die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay, Venezuela*) sind bedeutende Lieferanten landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die EU.

Zu den wichtigsten Warenkategorien, die aus den Mercosur-Staaten eingeführt werden, gehören:

  • Ölkuchen
  • Sojabohnen
  • Kaffee
  • Tee
  • Rindfleisch
  • Fruchtsäfte.

Argentinien liefert vor allem Rindfleisch, Brasilien wiederum Geflügelfleisch, Zucker (hauptsächlich Rohrohrzucker) und Ethanol.

Zu den wichtigsten Ausfuhren aus der EU in die Mercosur-Länder gehören:

  • Olivenöl
  • Spirituosen und Liköre
  • Gemüsezubereitungen
  • Wein und Wermutwein
  • Apfelwein und Essig.

Im Jahr 2019 schloss die EU mit den vier Mercosur-Gründungsmitgliedern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ein grundsätzliches Abkommen, mit dem hohe Zölle auf die wichtigsten Exportprodukte abgeschafft, die Nachahmung traditioneller Lebensmittel aus der EU verhindert und die Einhaltung der Verfahren zur Lebensmittelsicherheit für EU-Exporteure erleichtert wurde.

* Die Mercosur-Mitgliedschaft Venezuelas ist derzeit ausgesetzt.

Weiterführende Informationen

Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit

Informationen über den Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten

Handelsabkommen EU-Mercosur: Factsheet zur Landwirtschaft

Statistiken zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln

  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Brazil
  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Argentina
  • 13. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Uruguay
  • 25. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Paraguay
  • 13. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Venezuela
  • 24. MAI 2024
Agri-food trade statistical factsheet – Mercosur

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