Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Kontrolle und Durchsetzung

Das Kontrollsystem für Bio-Produkte

Jedes Land in der Europäischen Union benennt eine „zuständige Behörde“, die letztlich dafür verantwortlich ist, dass die Bio-Vorschriften der EU eingehalten werden. In der Regel handelt es sich bei dieser Behörde entweder um das Landwirtschafts- oder das Gesundheitsministerium.

Die zuständige Behörde kann ihre Aufgaben delegieren an

  • eine oder mehrere private Kontrollstelle(n),
  • eine oder mehrere öffentliche Kontrollbehörde(n),
  • ein gemischtes System aus privaten Kontrollstellen und öffentlichen Kontrollbehörden.

Unabhängig vom gewählten System ist letztendlich die zuständige Behörde dafür verantwortlich, das Kontrollsystem in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überprüfen.

Einmal jährlich berichten die EU-Länder der Europäischen Kommission über die Ergebnisse der Kontrollen in Bio-Betrieben und über die Maßnahmen, die im Falle von Verstößen ergriffen wurden.

Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS)
SFI-Datenbank mit Zulassung von Inhaltsstoffen und Informationen über Kontrollbehörden und Kontrollstellen.

Rolle der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission behält die Oberaufsicht und sorgt dafür, dass die EU-Länder ihrer Verantwortung nachkommen. Dies trägt dazu bei, das Verbrauchervertrauen zu stärken, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU wissen, dass Bio-Produkte in jedem Fall streng kontrolliert werden, egal aus welchem EU-Land sie kommen.

Um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollen durchgeführt werden, stützt sich die Kommission sowohl auf die von den EU-Ländern vorgelegten Berichte als auch auf eigene regelmäßige Prüfungen.

Weiterführende Informationen

Prüfberichte der Kommission

Kontrollen in der Praxis

Landwirte, Verarbeiter und Händler müssen von einer Kontrollstelle oder Kontrollbehörde geprüft werden, bevor sie ihre Erzeugnisse als Bio-Produkte vermarkten dürfen. Fällt diese Überprüfung positiv aus, erhalten sie eine Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass sie die Anforderungen der EU erfüllen.

Unabhängig davon, ob sie biologisch produzieren oder nicht, müssen Landwirte zudem zahlreiche sektorspezifische Vorschriften einhalten, die dem Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie dem Umwelt- und Tierschutz dienen. Zusätzlich sind alle Landwirte, die eine Einkommensstützung erhalten, verpflichtet, die Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß den Cross-Compliance-Vorschriften zu erfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie das Lebensmittel- und Umweltrecht der EU beachten.

Alle Lebensmittelhersteller müssen außerdem das allgemeine Lebensmittelrecht einhalten, das auch Kennzeichnungsvorschriften enthält. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Vorschriften gelten, beispielsweise umfassendere Kennzeichnungsvorschriften. All diese Vorschriften sind für Bio-Erzeuger verbindlich, die darüber hinaus spezifischen Bio-Vorschriften nachkommen müssen.

Documents

 

30. NOVEMBER 2021
Zuständige Behörden/Kontrollbehörden oder Kontrollstellen – Angaben zur Ausfüllung des Musters der Bescheinigung für die ökologische/biologische Produktion in der EU

Arrangementer