Was soll mit dem Bio-Logo erreicht werden?
Mit dem Bio-Logo erhalten in der EU biologisch erzeugte Produkte ein einheitliches Erkennungszeichen. Dies erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl von Bio-Produkten, und Landwirte können sie besser in der gesamten EU vermarkten.
Das Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden. Das heißt, dass sie strenge Bedingungen für Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung erfüllen müssen. Zulässig ist das Logo nur auf Produkten, die zu mindestens 95 % aus Bio-Zutaten bestehen und zusätzlich strenge Vorgaben für die verbleibenden 5 % erfüllen. Derselbe Inhaltsstoff darf nicht gleichzeitig als Bio-Zutat und Nicht-Bio-Zutat vorhanden sein.
Neben dem EU-Bio-Logo müssen eine Codenummer der Kontrollstelle und der Ort stehen, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe des Produkts erzeugt wurden.
Wann ist das Bio-Logo zu verwenden?
Das Logo ist für die meisten Bio-Produkte vorgeschrieben, und es gelten eine Reihe von Vorschriften für die Anbringung. Die eindeutige Kennzeichnung dient dazu, eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden, das Vertrauen in Bio-Lebensmittel zu erhalten und den Behörden Kontrollen zu erleichtern.
Das Logo muss verwendet werden bei
- allen vorverpackten Lebensmitteln, die in der EU als Bio-Produkte erzeugt und verkauft werden.
Das Logo darf verwendet werden bei
- importierten Produkten, wenn diese den EU-Vorschriften für die Einfuhr von Bio-Produkten entsprechen;
- nicht vorverpackten Bio-Produkten;
- Bio-Produkten aus der EU, die in Drittländern verkauft werden;
- Informationskampagnen, mit denen die Öffentlichkeit über die Regelung für Bio-Produkte aufgeklärt werden soll (vorausgesetzt, das Logo ist nicht irreführend und legt nicht nahe, dass ein konventionelles Produkt die Anforderungen an ein Bio-Produkt erfüllt).
Das Logo darf nicht verwendet werden bei
- Produkten mit weniger als 95 % Bio-Zutaten;
- Gemeinschaftsverpflegung, beispielsweise in Restaurants oder Krankenhäusern;
- Produkten, für die die Bio-Vorschriften nicht gelten, wie Kosmetika oder Erzeugnisse aus Jagd und Fischerei;
- sogenannten Umstellungsprodukten (das heißt, wenn die biologische Erzeugung gerade erst eingeführt wurde und der Boden bzw. die tierische Erzeugungskette noch nicht-biologische Stoffe enthalten kann).
Wie muss das Logo aussehen?
Für das Logo gelten strenge Vorschriften:
- Es darf nicht kleiner als 13,5 mm x 9 mm sein. Ist das bei sehr kleinen Verpackungen nicht möglich, ist eine Größe von 9 mm x 6 mm zulässig.
- Es muss dem vorgegebenen Grün-Weiß-Farbschema entsprechen. Einzige zulässige Ausnahme ist, wenn ein Schwarz-Weiß-Drucker verwendet wird.
- Es darf nicht stilisiert werden (z. B. durch transparenten Hintergrund oder 3D-Effekte).
Weitere Informationen darüber, wie das Bio-Logo aussehen muss, enthält das Nutzerhandbuch für das Bio-Logo.
- 20. NOVEMBER 2018
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