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Agriculture and rural development

Gekoppelte Einkommensstützung

Erläuterung der gekoppelten Einkommensstützung

In der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde die Verknüpfung zwischen den Zahlungen zur Stützung der Einkommen und der Produktion bestimmter Erzeugnisse allmählich abgebaut („entkoppelt“). Dies soll verhindern, dass bei bestimmten Erzeugnissen Überschüsse entstehen, und dafür sorgen, dass die Landwirte ihre Erzeugung an der tatsächlichen Marktnachfrage ausrichten.

In bestimmten Situationen kann jedoch ein bestimmter Agrarsektor oder Teilsektor unterstützt werden, um konkrete Schwierigkeiten zu bewältigen, wenn diese Sektoren aus sozioökonomischen und/oder ökologischen Gründen wichtig sind. 

Ziel des Mechanismus der gekoppelten Einkommensstützung ist es, eine Eskalation der Schwierigkeiten zu verhindern, und zwar durch:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • Nachhaltigkeit und/oder
  • Qualität.

Der Mechanismus der gekoppelten Einkommensstützung ist dann angebracht, wenn die Alternative eine Aufgabe der Produktion wäre, was wiederum andere Bereiche der Versorgungskette oder damit verbundene Märkte beeinträchtigen und die Arbeitslosigkeit in bereits wirtschaftlich schwachen ländlichen Gebieten erhöhen könnte.

Diese Beihilfe wird je Tier oder Hektar des betreffenden Sektors (z. B. gekoppelt mit der Erzeugung) gezahlt und unterliegt strengen Bedingungen und Einschränkungen, um das Risiko von Marktverzerrungen zu mindern.

Die gekoppelte Einkommensstützung in der Praxis

In der Regel (mit wenigen Ausnahmen in hinreichend begründeten Fällen) dürfen die EU-Länder nicht mehr als 13 % ihrer für Direktzahlungen eingeplanten Mittel für die gekoppelte Stützung verwenden. Angesichts der besonderen Schwierigkeiten dieses Sektors und der erheblichen Abhängigkeit der EU von Importen kann dieser Anteil jedoch um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht werden, um die Erzeugung von Eiweißpflanzen zu unterstützen.

Nur für bestimmte Sektoren, die in der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführt sind, kann gekoppelte Einkommensstützung gewährt werden, und die EU-Länder müssen überdies Folgendes nachweisen:

  • die Einbeziehung dieser Form der Unterstützung als Teil der Interventionsstrategie in ihren GAP-Strategieplänen für den Zeitraum 2023–2027,
  • die Schwierigkeiten der einzelnen Zielsektoren,
  • das längerfristige Ziel der Unterstützung, z. B. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und/oder der Nachhaltigkeit, und
  • die sozioökonomische und/oder ökologische Bedeutung der einzelnen Zielsektoren.

Die EU-Länder sollten auch die potenziellen Auswirkungen der Unterstützung auf den Binnenmarkt berücksichtigen.

Für die Regelung kommen die Sektoren Getreide, Ölsaaten (ausgenommen Konfektionssonnenblumenkerne), Eiweißpflanzen, einschließlich Leguminosen und Mischungen von Leguminosen und Gräsern, Flachs, Hanf, Reis, Schalenfrüchte, Stärkekartoffeln, Milch und Milcherzeugnisse, Saatgut, Schaf- und Ziegenfleisch, Rind- und Kalbfleisch, Olivenöl, Tafeloliven, Seidenraupen, Trockenfutter, Hopfen, Zuckerrüben, Zuckerrohr und Zichorien, Obst und Gemüse sowie Niederwald mit Kurzumtrieb infrage.

Alle EU-Länder mit Ausnahme der Niederlande haben beschlossen, für bestimmte Sektoren im Zeitraum 2023–2027 eine entkoppelte Einkommensstützung bereitzustellen. Die Höhe der Mittel und die Bandbreite der abgedeckten Sektoren sind jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich.

Gekoppelte Stützung 2014–2022: Fakultative gekoppelte Stützung

Im vorangegangenen Programmplanungszeitraum 2014–2022 war es möglich, den Betriebsinhabern eine gekoppelte Stützung zu gewähren. Die nachstehenden Dokumente geben einen Überblick über die Beschlüsse der EU-Länder zu den Einkommensstützungen.

25. MAI 2022
Voluntary coupled support all sectors supported – Member States’ support decisions applicable for claim year 2022
8. SEPTEMBER 2021
Voluntary coupled support: all sectors supported – Member States’ support decisions applicable form claim year 2021
16. JULI 2020
Voluntary coupled support: all sectors supported - notification of revised decisions taken by Member States for claim year 2020
16. SEPTEMBER 2019
Voluntary coupled support: all sectors supported - notification of revised decisions taken by Member States by 1 August 2018
27. SEPTEMBER 2018
Voluntary coupled support: all sectors supported - notification of revised decisions taken by Member States by 1 August 2016
27. SEPTEMBER 2018
Voluntary coupled support: sectors mostly supported - notification of decisions taken by Member States by 1 August 2014
27. SEPTEMBER 2018
Voluntary coupled support: other sectors supported - notification of decisions taken by Member States by 1 August 2014

Arrangementer

  • Ausstellungen
  • Freitag, 26. Juli 2024, 09:00 - Montag, 29. Juli 2024, 18:30 (CEST)
  • Libramont-Chevigny, Belgium
  • Externe Veranstaltung