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Agriculture and rural development

Die Welthandelsorganisation und die EU-Landwirtschaft

Einzelheiten darüber, wie die EU die Arbeit der WTO unterstützt, zum Übereinkommen über die Landwirtschaft und zu den Prioritäten der EU bei Agrarverhandlungen 

Überblick über die WTO

Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) wurde 1995 gegründet und bildet den Eckpfeiler eines regelbasierten multilateralen Handelssystems. Die WTO ist eine mitgliederorientierte Organisation mit 164 Mitgliedern (Juli 2019). Ihre Kerntätigkeiten sind:

  • multilaterale Verhandlungen, die auf eine schrittweise Liberalisierung der Märkte abzielen;
  • Festlegung der rechtlichen Grundlagen für den Handel in Form von Übereinkommen;
  • Beilegung von Handelsstreitigkeiten zwischen Staaten;
  • Überwachung der Handelspolitik der Mitglieder.

Die Europäische Union ist Mitglied der WTO, und als weltweit größter Handelsblock ist sie dort ein wichtiger Akteur. Die Europäische Kommission vertritt die EU und verhandelt als Einheit im Namen aller EU-Länder. Die EU unterstützt aktiv die Arbeit der WTO im Bereich der multilateralen Rechtsetzung und Handelsliberalisierung und verfolgt dabei folgende Ziele:

  • Aufrechterhaltung offener Märkte und Erschließung neuer Märkte für europäische Unternehmen;
  • Stärkung multilateraler Regeln und Gewährleistung ihrer Einhaltung durch andere;
  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Handel.

Die derzeitigen Regeln wurden im Rahmen der Uruguay-Runde (1986-1994) ausgehandelt, die zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation führte. Das Übereinkommen von Marrakesch besteht in Wirklichkeit aus einer Reihe von Übereinkommen über verschiedene Aspekte von Handelsregeln. Sie umfassen eine Überarbeitung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) von 1947 sowie Übereinkommen über geistiges Eigentum, Streitbeilegung, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften und insbesondere die Landwirtschaft.

Weiterführende Informationen

EU-Handel und WTO

EU-Vertretung bei der WTO

Streitbeilegung

Die WTO bietet den Mitgliedsländern ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten untereinander, die sich auf die Umsetzung von WTO-Übereinkommen beziehen.

Streitbeilegung und Streitbeilegungsfälle

WTO und Landwirtschaft

Die Bedeutung der Landwirtschaft im Welthandel führte zu einem spezifischen Übereinkommen über die Landwirtschaft, das insbesondere die interne Stützung, die Ausfuhrsubventionen und den Marktzugang regelt.

Übereinkommen über die Landwirtschaft

Mit dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft soll „ein faires und marktorientiertes Agrarhandelssystem“ sichergestellt werden. Es enthält Regeln, die für alle WTO-Mitglieder gelten, damit die Stützungs- und Schutzmaßnahmen in der Landwirtschaft schrittweise erheblich gesenkt werden können. Das Übereinkommen war Teil der Ergebnisse der Uruguay-Runde und markierte einen entscheidenden Schritt hin zu einer stärkeren Marktorientierung in der globalen Landwirtschaft.

Abgesehen von den allgemeinen Vorschriften, die für alle WTO-Mitglieder gelten, enthält das Abkommen auch spezielle Selbstverpflichtungen einzelner Mitglieder unter anderem zu Agrarhandel und Agrarförderung sowie zu Zöllen und Zollkontingenten, festgelegt in sogenannten „Tarifplänen“.

Der Ausschuss für Landwirtschaft überwacht die Umsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dem Übereinkommen ergeben. Alle WTO-Mitglieder sind im Ausschuss vertreten und können sich gegenseitig zur Durchführung des Übereinkommens konsultieren. Die Mitglieder teilen mit, wie sie ihre Verpflichtungen umgesetzt haben, und beantworten Fragen anderer Mitglieder. Die Überprüfung der Mitteilungen ist Teil der Hauptverantwortung des Ausschusses, über die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Mitglieder zu wachen.

Interne Stützung und die „Boxen“

Die Uruguay-Runde hat die Art und Weise verändert, wie Staaten die nationale Agrarpolitik gestalten können. Im Übereinkommen über die Landwirtschaft werden die inländischen Agrarbeihilfen in verschiedene Arten eingeteilt, die häufig als verschiedene „Boxen“ beschrieben werden. Handelsverzerrende Stützungsmaßnahmen („Gelbe Box“) unterliegen Beschränkungen: Für alle Mitglieder mit zusätzlichen Mengen gilt eine Bagatellgrenze (in der WTO als „aggregiertes Stützungsmaß“ („Aggregate Measurement of Support“) oder „AMS-Verpflichtungen“ bezeichnet). Für einige Mitglieder gilt dies auf der Grundlage der vor der Uruguay-Runde getätigten Ausgaben. Andere Stützungsmaßnahmen, die keine oder nur minimale handels- oder produktionsverzerrende Auswirkungen haben („Grüne Box“), und bestimmte produktionsbeschränkende Programme („Blaue Box“) unterliegen keinen Beschränkungen.

Marktzugang

Im Rahmen der Uruguay-Runde wurden im Agrarbereich zahlreiche nichttarifäre Maßnahmen durch gewöhnliche Zölle ersetzt und Zollsenkungen vorgesehen. Im Gegenzug sah das Übereinkommen über die Landwirtschaft einen besonderen Schutzmechanismus vor, der im Falle besonderer Umstände, wie eines plötzlichen starken Anstiegs der Einfuhren oder eines plötzlichen Rückgangs des Einfuhrpreises unter einen bestimmten Referenzpreis, vorübergehende zusätzliche Zölle auf Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse erlaubt. 38 WTO-Mitglieder, einschließlich der EU, haben das Recht, besondere Schutzmaßnahmen gemäß ihren Listen anzuwenden.

Ausfuhrwettbewerb

Im Rahmen des Übereinkommens über die Landwirtschaft wurde die Anwendung von Ausfuhrsubventionen und einigen anderen Maßnahmen zur Exportförderung eingeschränkt. Auf der Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember 2015 gingen die WTO-Mitglieder jedoch viel weiter und vereinbarten die Abschaffung von Ausfuhrsubventionen. Die Industrieländer mussten dies mit sofortiger Wirkung umsetzen (in einigen Fällen mit einer Übergangsfrist bis Ende 2020), die Entwicklungsländer haben Zeit bis Ende 2023 und die am wenigsten entwickelten Länder bis Ende 2030. Darüber hinaus werden in der Entscheidung von Nairobi Disziplinen für Ausfuhrkredite und -kreditbürgschaften, internationale Nahrungsmittelhilfe und Agrarausfuhren durch staatliche Handelsunternehmen festgelegt.

Weiterführende Informationen

Marktzugang erklärt

Interne Stützung erklärt

Ausfuhrwettbewerb/-subventionen erklärt

WTO-Ministerkonferenzen

Die Ministerkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der WTO. Alle WTO-Mitglieder, einschließlich der EU, können an der Konferenz teilnehmen, die in der Regel alle zwei Jahre stattfindet. In den letzten Jahren haben zwei Konferenzen zu wichtigen Veränderungen im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen geführt.

  • Auf Bali wurden 2013 vier wichtige Schritte unternommen. Die Mitglieder einigten sich auf eine befristete „Friedensklausel“, um eine dauerhafte Lösung für die öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit auszuhandeln. Ferner nahmen sie eine Erklärung zur größtmöglichen Zurückhaltung bei der Anwendung aller Formen von Ausfuhrsubventionen an und erweiterten die Liste der „Dienstleistungen für die Allgemeinheit“ in der Grünen Box. Darüber hinaus wurde ein Beschluss angenommen, der für mehr Transparenz bei der Verwaltung von Zollkontingenten sorgt und einen Mechanismus für systematisch zu niedrige Kontingente vorsieht.
  • In Nairobi 2015 setzten die WTO-Mitglieder die in Bali begonnenen Arbeiten fort und verabschiedeten einen Beschluss zur Abschaffung der Subventionen für Agrarausfuhren und zur Festlegung von Disziplinen für Ausfuhrkredite und -kreditbürgschaften, internationale Nahrungsmittelhilfe und Agrarausfuhren durch staatliche Handelsunternehmen. Sie kamen ferner überein, die Verhandlungen über die Landwirtschaft, die öffentliche Lagerhaltung zum Zwecke der Ernährungssicherheit und den Marktzugang sowie einen damit verbundenen besonderen Schutzmechanismus für Entwicklungsländer fortzusetzen.

Die 12. Ministerkonferenz fand vom 12. bis 17. Juni 2022 in Genf (Schweiz) statt, nachdem sie im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben worden war. Zu den die Landwirtschaft betreffenden Ergebnissen gehörte eine Ministererklärung zu Notfallmaßnahmen im Hinblick auf die Ernährungssicherheit (WT/MIN(22)/28) und ein Ministerbeschluss zur Ausnahme der humanitären Lebensmittelkäufe im Rahmen des Welternährungsprogramms (WFP) von Exportverboten oder -beschränkungen (WT/MIN(22)/29). Beide Dokumente sind Reaktionen auf die Forderungen der internationalen Gemeinschaft nach unverzüglichen Reaktionen durch WTO-Mitglieder auf die aktuellen Herausforderungen betreffend die Ernährungssicherheit.

EU-Landwirtschaft

Die EU hat ihr Programm zur Stützung der Landwirtschaft umgestaltet, um ihre Politik noch marktorientierter, fairer und transparenter zu machen. Dieser Prozess begann bereits vor der Uruguay-Runde und setzt sich bis heute fort. Dadurch wird der Einsatz weniger handelsverzerrender politischer Instrumente gefördert. Der größte Teil der Unterstützung für Landwirte wird nun in Form entkoppelter Direktzahlungen ohne Verpflichtung zur Erzeugung gewährt. Das nachstehende Schaubild zeigt die Verlagerung der EU-Politik von Maßnahmen im Sinne der Gelben Box hin zu nicht handelsverzerrenden Fördermaßnahmen („Grüne Box“). Die anderen Schaubilder zeigen die Entwicklungen für wichtige Handelspartner.

Entwicklung der internen Stützung der EU

Entwicklung der gemeldeten internen Stützung – andere Mitglieder

Verhandlungen

Prozess

Die laufende Verhandlungsrunde wurde im November 2001 in Doha (Katar) eingeleitet. Die sogenannte „Doha-Runde“ bzw. die „Doha-Entwicklungsagenda“ konzentrierte sich auf die weitere Liberalisierung des Handels und erleichterte zugleich den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, die Eingliederung in das multilaterale System der WTO. Trotz der Bemühungen der EU sind die Agrarverhandlungen zum Stillstand gekommen. Durch Veränderungen im wirtschaftlichen Entwicklungsstand hat sich insbesondere die Bedeutung einiger Entwicklungsländer als wichtige Exporteure und Akteure im Agrarhandel vergrößert. Die Verhandlungen sind insbesondere deshalb festgefahren, weil einige WTO-Mitglieder nicht bereit sind, ihre Agrarpolitik zu reformieren.

Dennoch verhandeln die WTO-Mitglieder weiterhin über eine Reform des Agrarhandels. Dies geschieht auf Sondertagungen des Ausschusses für Landwirtschaft, auf denen Vorschläge für die WTO-Ministerkonferenz unterbreitet werden.

Prioritäten der EU bei Agrarverhandlungen

Die EU wird den Multilateralismus und die internationale Zusammenarbeit auch in Zukunft fördern. Die WTO und ein regelbasiertes und inklusives internationales Handelssystem sind für die weltweite Ernährungssicherheit und Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Im Bereich des Agrarhandels wird die EU weiter auf ein gerechteres und transparenteres System hinarbeiten. Für die drei Säulen des Übereinkommens über die Landwirtschaft hat die EU folgende Prioritäten:

Interne Stützung: Die Verringerung handelsverzerrender Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem fairen Agrarhandelssystem. Die EU hat ihr System der internen Stützung inzwischen so umgestaltet, dass es zumeist Maßnahmen umfasst, die den Handel nicht verzerren. Dadurch hat sich das Funktionieren des Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse und des Handels verbessert. Die EU wird weiterhin darauf drängen, dass andere Mitglieder das Gleiche tun.

Marktzugang: Der Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist integraler Bestandteil des globalen Handelssystems. Verbesserungen beim Marktzugang in der WTO ließen sich am besten durch inklusive und umfassende Verhandlungen erreichen, die sowohl den Marktzugang für landwirtschaftliche als auch den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen umfassen. Fragen des Marktzugangs stehen selbstverständlich auch im Mittelpunkt bilateraler Verhandlungen über Freihandelsabkommen.

Ausfuhrwettbewerb: Die EU ist der Auffassung, dass weitere Verhandlungen auf den in Nairobi unternommenen Schritten aufbauen sollten, insbesondere in Bezug auf weitere Disziplinen für Ausfuhrkredite und -kreditbürgschaften, internationale Nahrungsmittelhilfe und Agrarausfuhren durch staatliche Handelsunternehmen.

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