Überblick
Die Europäische Union ist der weltweit größte Weinerzeuger. Zwischen 2016 und 2020 belief sich die durchschnittliche jährliche Erzeugung auf 165 Millionen Hektoliter. Im Jahr 2020 entfielen auf die EU 45 % der weltweiten Rebflächen, 64 % der Erzeugung und 48 % des Verbrauchs. Hinsichtlich der Ausfuhren ist Wein das wichtigste Erzeugnis im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU (7,6 % der Wertschöpfungskette 2020 ausgeführt).
Seit der ersten gemeinsamen Marktorganisation (GMO) im Jahr 1962 hat sich der Weinmarkt beträchtlich weiterentwickelt. Die im Jahr 2008 verabschiedete Weinreform, die überarbeitet und in die einheitliche GMO 2013 aufgenommen wurde, sah folgende drei Ziele vor:
- weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Weinerzeuger – Verbesserung des Ansehens europäischer Weine und Wiedergewinnung von Marktanteilen in der EU und darüber hinaus,
- einfachere, klarere und wirksamere Marktverwaltungsregeln für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage,
- Wahrung der besten Traditionen im europäischen Weinbau und Stärkung seiner Rolle für das soziale Gefüge und den Umweltschutz in ländlichen Gebieten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen, die Rechtsvorschriften zu harmonisieren, zu straffen und zu vereinfachen, wurde 2015 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 die Regelung für Pflanzungsrechte durch ein Genehmigungssystem für Rebpflanzungen für den Zeitraum 2016–2030 ersetzt, sodass wettbewerbsfähige Erzeuger ihre Erzeugung innerhalb bestimmter Grenzen steigern können. Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 wurde die Anwendung des Genehmigungssystems bis 2045 verlängert, wobei zwei Halbzeitüberprüfungen (in den Jahren 2028 und 2040) durchzuführen sind, um das System zu bewerten und gegebenenfalls Vorschläge einzubringen.
EU-Weinmarktreformen
Die EU-Weinmarktorganisation war anfänglich sehr offen; es gab keine Pflanzbeschränkungen und nur sehr wenige Marktregulierungsinstrumente, die die jährlichen Produktionsschwankungen ausgleichen sollten. Später wurde die Anpflanzung reguliert, was zusammen mit dem praktisch garantierten Absatz zu hohen strukturellen Überschüssen führte.
- 2013
Im Wege der von der EU angenommenen Reform sollten die Bestimmungen der GAP, die mit den früheren Reformen eingeführt worden waren, harmonisiert, gestrafft und vereinfacht werden.
- 2008
Mit dieser Reform sollten u. a. die Wettbewerbsfähigkeit und das Ansehen europäischer Weine verbessert, die Marktverwaltungsregeln vereinfacht und die besten Weinbautraditionen in der EU bewahrt sowie die gesellschaftliche und ökologische Bedeutung des Weinbaus in ländlichen Gebieten gefördert werden.
- 1999
Mit der Reform wurde auch das Ziel eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage gestärkt, sodass Erzeuger ihr Angebot auf die Nachfrage nach höherer Qualität abstimmen konnten. Ferner wurde die langfristige Wettbewerbsfähigkeit – vor allem wegen des schärferen globalen Wettbewerbs nach der Aushandlung internationaler Handelsübereinkommen – verbessert, indem die Umstrukturierung eines großen Teils der bestehenden Rebflächen finanziert wurde.
- 1980er Jahre
Gegen Ende der 1980er Jahre wurden die finanziellen Anreize für die Aufgabe von Rebflächen verstärkt, um die Erzeugung zu drosseln.
- 1976-78
Mit dem Pflanzverbot und der Auflage, die Überschüsse zu destillieren, griff die Marktorganisation stark in den Markt ein.
- 1962
Die erste gemeinsame Marktorganisation (GMO)
Stützungsprogramme für den Weinsektor
Die Stützungsprogramme für den Weinsektor, die im Zuge der GMO-Reform für Wein im Jahr 2008 eingeführt wurden, umfassten ursprünglich 13 Maßnahmen. Ab Inkrafttreten der GMO-Reform von 2013 gab es keine Unterstützung mehr für die Destillation von Trinkalkohol, die Dringlichkeitsdestillation und die Anreicherung durch die Verwendung von konzentriertem Traubenmost.
Dafür wurde eine neue Maßnahme aufgenommen: Innovationen im Weinsektor zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien für Weinbauerzeugnisse. Zudem wurden Absatzförderungsmaßnahmen auf Informationskampagnen in den EU-Ländern ausgeweitet. Dadurch sollen die Verbraucher über einen verantwortungsvollen Weinkonsum und über die EU-Systeme für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben informiert werden.
Darüber hinaus wurde die Maßnahme zur Umstrukturierung und Umstellung auf die Wiederbepflanzung von Rebflächen ausgeweitet, wenn dies aufgrund der obligatorischen Rodung von Flächen aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
EU-Länder, in denen Wein erzeugt wird, können derzeit folgende Maßnahmen unterstützen:
- Absatzförderung in Nicht-EU-Ländern,
- Information der Verbraucher über verantwortungsvollen Weinkonsum und über die Qualitätsregelungen der EU,
- Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen einschließlich Wiederbepflanzung aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen,
- grüne Weinlese,
- Fonds auf Gegenseitigkeit,
- Ernteversicherung,
- Investitionen in Unternehmen,
- Innovationen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien,
- Destillation von Nebenerzeugnissen.
Die jährliche Haushaltsausstattung aus dem EU-Haushalt wird pro EU-Land unter Berücksichtigung des Übergangs einiger Mitgliedsländer zur Betriebsprämienregelung festgelegt.
2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014–16 | Ab 2017 | |
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Bulgarien | 16 | 21 | 22 | 27 | 27 | 27 | 27 |
Tschechien | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 5 | 5 |
Deutschland | 23 | 31 | 32 | 39 | 39 | 39 | 39 |
Griechenland | 14 | 19 | 20 | 24 | 24 | 24 | 24 |
Spanien | 214 | 284 | 279 | 358 | 353 | 210 | 210 |
Frankreich | 172 | 227 | 224 | 284 | 280 | 281 | 281 |
Kroatien | 12 | 11 | |||||
Italien | 238 | 298 | 294 | 341 | 337 | 337 | 337 |
Zypern | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 5 | 5 |
Litauen | 0,03 | 0,04 | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,05 |
Luxemburg | 0,3 | 0,5 | 0,5 | 0,6 | 0,6 | ||
Ungarn | 17 | 23 | 24 | 29 | 29 | 29 | 29 |
Malta | 0,2 | 0,3 | 0,3 | 0,4 | 0,4 | ||
Österreich | 8 | 11 | 11 | 14 | 14 | 14 | 14 |
Portugal | 38 | 52 | 53 | 66 | 65 | 65 | 65 |
Rumänien | 42 | 42 | 42 | 42 | 42 | 48 | 48 |
Slowenien | 4 | 5 | 5 | 6 | 6 | 6 | 6 |
Slowakei | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 5 | 5 |
Vereinigtes Königreich | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,3 | 0,3 |
Genehmigungen für Rebpflanzungen
Seit Anfang 2016 gelten Genehmigung für Rebpflanzungen. Sie ermöglichen den EU-Ländern, ein System kostenloser, nicht übertragbarer Genehmigungen für Pflanzungen auf nationaler Ebene durchzuführen.
In den einschlägigen Vorschriften wird auch der Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen erläutert: Die Genehmigungen sind auf einen Höchstzuwachs der mit Wein bepflanzten Fläche eines EU-Landes von 1 % jährlich beschränkt. Die Länder können in begründeten Fällen den Zuwachs auf nationaler oder regionaler Ebene oder für Regionen mit oder ohne Ursprungsbezeichnungen oder geografische Angaben beschränken.
Wenn die Anträge der Winzer die von dem EU-Land zur Verfügung gestellte Fläche überschreiten, können die Zuteilungen anteilig und/oder nach einem oder mehr Schwerpunktkriterien erfolgen, die von dem betreffenden Land festgelegt werden. Pflanzungsrechte, die aus dem früheren Schema übernommen wurden, können bis zum 31. Dezember 2022 in Genehmigungen umgewandelt werden. Nach diesem Datum kann eine den verbleibenden, nicht umgewandelten ehemaligen Pflanzungsrechten entsprechende Fläche von den EU-Ländern für zusätzliche Genehmigungen für Pflanzungen zur Verfügung gestellt werden.
- 10. FEBRUAR 2022
Handelsabkommen
Um den Handel zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern zu erleichtern, führt die Europäische Kommission bilaterale und multilaterale Verhandlungen auf der Grundlage eines Verhandlungsmandats des Europäischen Rates, um bilaterale Abkommen und Freihandelsabkommen abzuschließen.
Geschützte Weinbezeichnungen
In der eAmbrosia-Datenbank findet sich das Register der in der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben sowie Listen der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen von Drittländern, die in der EU gemäß den bilateralen Abkommen über den Handel mit Wein geschützt sind.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
Im Weinsektor gelten eine Reihe von Rechtsvorschriften: eine Grundverordnung, delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen, ergänzt durch Leitlinien und Rechtsauslegungen.
Weinlisten sind Tabellen, die Folgendes enthalten:
- Kontaktinformationen der für den Weinsektor zuständigen amtlichen Stellen und Behörden;
- Angaben zu Rebflächen und Weinregistern;
- für die Erzeugung und Kennzeichnung zugelassene Rebsorten.
Die Veröffentlichung dieser Listen ist nach EU-Recht vorgeschrieben und richtet sich an Interessenträger innerhalb und außerhalb der EU.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften im Weinsektor
- 10. OKTOBER 2022
Marktbeobachtung
Die Marktbeobachtungsstelle für Wein erfasst die jeweils aktuellsten Daten zur Erzeugung, zu Lagerbeständen, zum Handel, zu Flächen und zum Konsum. Außerdem werden Informationen über EU-weite und nationale Stützungsprogramme für den Weinsektor zur Analyse und Bewertung bereitgestellt.
Ausschüsse
Die sektoralen Verwaltungsausschüsse wurden durch einen einzigen Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte ersetzt.
Gruppen für den zivilen Dialog unterstützen die Europäische Kommission und tragen dazu bei, mit den Interessenträgern einen regelmäßigen Dialog über alle Fragen der Gemeinsamen Agrarpolitik, einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, und ihrer Umsetzung zu führen.