Liste 1
Kontaktstellen der Mitgliedstaaten
Die von jedem EU-Land benannte Kontaktstelle für Verbindungen mit der Europäischen Kommission und den Kontaktstellen der anderen EU-Länder sowie von Nicht-EU-Ländern im Zusammenhang mit Kontrollen und gegenseitiger Amtshilfe im Weinsektor.
- 14. DEZEMBER 2023
(Artikel 40, Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)
Liste 2
Nationale und/oder regionale Behörden
Die nationalen und/oder regionalen Behörden der EU-Länder, die für die Einhaltung der EU-Vorschriften im Weinsektor zuständig sind.
- 25. MÄRZ 2024
(Artikel 146 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013)
Liste 3
Zuständige Behörden
Die zuständigen Behörden, die für die amtliche Analyse, die amtliche Zertifizierung und die Kontrollen im Zusammenhang mit den Ein- und Ausgangsregistern und Begleitdokumenten zuständig sind.
- 22. APRIL 2024
(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)
Liste 4
Genehmigungen für Rebpflanzungen
Die für die Erteilung von Genehmigungen für Rebpflanzungen zuständigen Behörden der EU-Länder.
- 8. DEZEMBER 2023
(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)
Liste 5
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial
Die Behörden der EU-Länder, die für die Führung und Aktualisierung der Weinbaukartei und für die Vorlage einer aktualisierten Aufstellung über das Produktionspotenzial zuständig sind.
- 8. DEZEMBER 2023
(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)
Liste 6
Zuständige Einrichtungen von Drittländern
Die zuständigen Einrichtungen, benannten Laboratorien sowie zur Ausstellung von Dokumenten VI-1 (für Einfuhren von Wein in die EU) zugelassenen Weinerzeuger und Verarbeiter in Nicht-EU-Ländern
- 23. OKTOBER 2024
(Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/273)
- 17. JUNI 2024
Liste 7
Kontaktstellen von Drittländern
Die benannte Kontaktstelle, die in jedem Nicht-EU-Land für die Entgegennahme und Weiterleitung von Amtshilfeersuchen im Weinsektor zuständig ist und die dieses Land gegenüber der Europäischen Kommission und den EU-Ländern vertritt.
- 22. DEZEMBER 2022
(Artikel 51 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/273)
Liste 8
Zugelassene Keltertraubensorten
Keltertraubensorten, die im Einklang mit Artikel 81 und Artikel 120 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Erzeugung, Etikettierung und Aufmachung im Weinsektor zugelassen sind.
- 31. JULI 2024
- 31. JULI 2024
(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)