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Agriculture and rural development

Weinlisten der Europäischen Union

Nach den EU-Weinvorschriften vorgeschriebene Listen

Liste 1

Kontaktstellen der Mitgliedstaaten

Die von jedem EU-Land benannte Kontaktstelle für Verbindungen mit der Europäischen Kommission und den Kontaktstellen der anderen EU-Länder sowie von Nicht-EU-Ländern im Zusammenhang mit Kontrollen und gegenseitiger Amtshilfe im Weinsektor.

14. DEZEMBER 2023
List 1 – Member State liaison bodies

(Artikel 40, Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)

Liste 2

Nationale und/oder regionale Behörden

Die nationalen und/oder regionalen Behörden der EU-Länder, die für die Einhaltung der EU-Vorschriften im Weinsektor zuständig sind.

25. MÄRZ 2024
List 2 – national and/or regional authorities

(Artikel 146 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013)

Liste 3

Zuständige Behörden

Die zuständigen Behörden, die für die amtliche Analyse, die amtliche Zertifizierung und die Kontrollen im Zusammenhang mit den Ein- und Ausgangsregistern und Begleitdokumenten zuständig sind.

22. APRIL 2024
List 3 – responsible authorities

(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)

Liste 4

Genehmigungen für Rebpflanzungen

Die für die Erteilung von Genehmigungen für Rebpflanzungen zuständigen Behörden der EU-Länder.

8. DEZEMBER 2023
List 4 – authorisations for vine plantings

(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)

Liste 5

Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Die Behörden der EU-Länder, die für die Führung und Aktualisierung der Weinbaukartei und für die Vorlage einer aktualisierten Aufstellung über das Produktionspotenzial zuständig sind.

8. DEZEMBER 2023
List 5 – vineyard register and inventory

(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)

Liste 6

Zuständige Einrichtungen von Drittländern

Die zuständigen Einrichtungen, benannten Laboratorien sowie zur Ausstellung von Dokumenten VI-1 (für Einfuhren von Wein in die EU) zugelassenen Weinerzeuger und Verarbeiter in Nicht-EU-Ländern

8. MAI 2024
List 6 – third countries’ competent bodies

(Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/273)

17. JUNI 2024
EU privacy statement for wine producers/processors of non-EU countries

Liste 7

Kontaktstellen von Drittländern

Die benannte Kontaktstelle, die in jedem Nicht-EU-Land für die Entgegennahme und Weiterleitung von Amtshilfeersuchen im Weinsektor zuständig ist und die dieses Land gegenüber der Europäischen Kommission und den EU-Ländern vertritt.

22. DEZEMBER 2022
List 7 – third country liaison bodies

(Artikel 51 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/273)

Liste 8

Zugelassene Keltertraubensorten

Keltertraubensorten, die im Einklang mit Artikel 81 und Artikel 120 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Erzeugung, Etikettierung und Aufmachung im Weinsektor zugelassen sind.

24. APRIL 2024
List 8 – authorised wine grape varieties listed by Member State
24. APRIL 2024
List 8 – authorised wine grape varieties listed by variety

(Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/273)