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Agriculture and rural development

Afrikanische, karibische und pazifische Staaten

Überblick über den Agrarhandel der EU mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP), einschließlich Handelsabkommen und Agrar- und Lebensmittelhandelsstatistiken 

Übersicht

Bei den AKP-Staaten handelt es sich um eine Gruppe von 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, mit denen die Europäische Union besondere Beziehungen unterhält.

Die derzeitigen Handelsbeziehungen beruhen auf Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA). Die EU hat WPA mit AKP-Staaten in sieben regionalen Zusammenschlüssen unterzeichnet:

CARIFORUM-Region (Karibik) Westafrika Zentralafrika
Östliches und südliches Afrika Ostafrikanische Gemeinschaft Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika
Pazifischer Raum

Der Handel der EU mit den AKP-Staaten hat in den letzten zehn Jahren um mehr als 50 % zugenommen. Die EU ist sowohl in Bezug auf Aus- als auch auf Einfuhren der wichtigste Handelspartner der AKP-Staaten, die einen Großteil ihrer landwirtschaftlichen und verarbeiteten Erzeugnisse nach Europa ausführen.

Durch den Handel mit den AKP-Regionen können Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU eine Fülle an tropischen Erzeugnissen, außersaisonalen Erzeugnissen und Waren zu wettbewerbsfähigen Preisen erwerben, darunter Kakao, Kaffee und Tee, tropische Früchte und Gewürze. Die wichtigsten Ausfuhrkategorien sind Endprodukte wie etwa Getreide, Spirituosen und Liköre sowie Milchprodukte.

CARIFORUM

Die CARIFORUM-Region umfasst 15 Länder: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname sowie Trinidad und Tobago.

Das CARIFORUM-WPA ist das erste umfassende regionale WPA zwischen der EU und einem AKP-Zusammenschluss.

In dem Kapitel über Landwirtschaft werden Prioritäten für die Zusammenarbeit festgelegt, darunter

  • Entwicklung von Ausfuhrkapazitäten
  • Einhaltung von Qualitätsstandards
  • Förderung privater Investitionen in die Produktion
  • Sicherstellung der Ernährungssicherheit

Im Rahmen des Abkommens hat sich die EU verpflichtet, im Vorfeld Konsultationen über handelspolitische Entwicklungen durchzuführen, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition traditioneller landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter Bananen, Rum, Reis und Zucker, haben könnten.

Die EU führt eine Reihe von Erzeugnissen aus der CARIFORUM-Region ein, darunter

  • Bananen
  • tropische Früchte
  • Zucker
  • Rum
  • Nüsse und Gewürze
  • Kakaobohnen
  • Reis

Alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse des CARIFORUM können ohne Einfuhrzölle und Zollkontingente auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden. Um lokale Erzeuger zu schützen, sind eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus dem CARIFORUM dauerhaft von der Liberalisierung im Rahmen des WPA ausgenommen, während andere kritische Waren für bis zu 25 Jahre ausgenommen sind.

Am Ende des Abkommens wurden Erklärungen zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen aufgenommen, darunter eine gemeinsame Erklärung zu Bananen, in der die Bedeutung des Sektors für mehrere CARIFORUM-Länder anerkannt wird und Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie bei möglichen Herausforderungen dargelegt werden.

Weiterführende Informationen

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

7. OKTOBER 2019
Agri-food trade statistical factsheet – CARIFORUM
English
(396.8 KB - PDF)
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Westafrika

Die WPA-Region Westafrika besteht aus 16 Ländern:

Benin Burkina Faso Cabo Verde
Gambia Ghana Guinea
Guinea-Bissau Côte d’Ivoire Liberia
Mali Mauretanien Niger
Nigeria Senegal Sierra Leone
Togo

In den Jahren 2014 bis 2018 unterzeichneten alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Nigerias ein Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die EU ist der wichtigste Handelspartner Westafrikas und der größte Exportmarkt für verarbeitete landwirtschaftliche und fischereiliche Erzeugnisse aus der Region.

Zu den wichtigsten Importerzeugnissen aus Westafrika in die EU zählen

  • Kakaobohnen
  • Kakaomasse und Kakaopulver
  • tropische Früchte
  • Nüsse
  • Gewürze

Zu den Agrarerzeugnissen, die die EU in die Region exportiert, zählen unter anderem

  • Weizen
  • Säuglingsnahrung und anderes Getreide
  • Milchpulver und Molke
  • Geflügelerzeugnisse

Weiterführende Informationen

Handel zwischen der EU und Westafrika

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA West Africa
English
(381.75 KB - PDF)
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Zentralafrika

Die WPA-Region Zentralafrika besteht aus acht Ländern:

Kamerun Zentralafrikanische Republik Kongo
Gabun Äquatorialguinea Demokratische Republik Kongo
São Tomé und Príncipe Tschad

Im Jahr 2009 haben die EU und Kamerun ein Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnet. Dieses Interims-WPA, an dem nur Kamerun beteiligt ist, ist eine vorübergehende Lösung bis zum Abschluss der Verhandlungen über seine Ersetzung durch ein umfassendes WPA für die gesamte zentralafrikanische Region.

Im Interims-WPA werden Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit als vorrangige Bereiche für Kapazitätsaufbau und Modernisierung genannt, wobei sowohl die Quantität als auch die Qualität der in der Landwirtschaft und Fischerei erzeugten Waren und Dienstleistungen verbessert werden sollen. Das Interimsabkommen enthält auch Beschränkungen für die Einführung neuer Agrarausfuhrsubventionen.

Zu den wichtigsten Agrarexporten aus der zentralafrikanischen Region in die EU gehören:

  • Holz
  • Kakao
  • tropische Früchte

Die EU wiederum exportiert unter anderem folgende Produkte in die Region

  • Malz
  • Milchpulver
  • Getreide

Weiterführende Informationen

Interims-Partnerschaftsabkommen (nur von Kamerun ratifiziert)

Handel zwischen der EU und Zentralafrika

23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA (under negotiation) Central Africa
English
(374.35 KB - PDF)
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23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA (interim) Central Africa
English
(371.96 KB - PDF)
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Östliches und südliches Afrika

Die Region östliches und südliches Afrika (ESA) besteht aus 11 Ländern:

Komoren Dschibuti Eritrea
Äthiopien Madagaskar Malawi
Mauritius Seychellen Sudan
Sambia Simbabwe

Mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe wurde ein Interims-WPA unterzeichnet. Die Verhandlungen über ein umfassenderes und inklusiveres Abkommen dauern noch an.

Das Interims-WPA enthält ein eigenständiges Kapitel über Landwirtschaft, in dem die gemeinsamen Ziele der Förderung von Nachhaltigkeit und Produktivität, der Entwicklung der Agroindustrie und des Handels sowie der Gewährleistung der Ernährungssicherheit festgelegt sind. Hindernisse für den Marktzugang wie Zölle und Schutzmaßnahmen werden allerdings im Abschnitt „Warenhandel“ behandelt.

Das Abkommen enthält auch flexible Ursprungsregeln für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die von der ESA-Region als wichtig für den Handel mit der EU eingestuft wurden. Die Ursprungsregeln, die im endgültigen WPA verwendet werden, müssen noch ausgehandelt werden.

Die Region östliches und südliches Afrika erhält eine Vielzahl von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU. Dazu zählen

  • Weizen
  • Heimtierfutter
  • Nudeln, Feinbackwaren, Kekse und Brot
  • Säuglingsnahrung
  • Malz

Die Region beliefert die EU mit einer Reihe wichtiger Waren wie

  • Kaffee
  • Tee
  • Schnittblumen
  • Gummis, Harze und Pflanzenextrakte
  • Ölsaaten

Weiterführende Informationen

Handel zwischen der EU und dem ESA

Interims-Partnerschaftsabkommen

23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA (interim) Eastern and Southern Africa (ESA)
English
(376.82 KB - PDF)
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Ostafrikanische Gemeinschaft

Die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) ist eine Zollunion mit fünf Ländern:

Kenia Uganda Tansania
Burundi Ruanda

Die Verhandlungen über ein WPA zwischen der EU und der EAC wurden im Oktober 2014 erfolgreich abgeschlossen, das endgültige Abkommen muss jedoch noch von allen Ländern unterzeichnet werden. Das WPA enthält ein Kapitel über Landwirtschaft, das auf eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums, die Reduzierung der Armut und Ernährungssicherheit in der EAC ausgerichtet ist. Das Kapitel enthält auch die Zusicherung, dass die EU selbst bei Marktkrisen keine Ausfuhrsubventionen gewähren wird.

Bei den meisten Ausfuhrerzeugnissen aus der Ostafrikanischen Gemeinschaft in die EU handelt es sich um Agrarerzeugnisse. Die wichtigsten sind

  • Kaffee
  • Schnittblumen
  • Tee
  • Tabak
  • Fisch
  • Gemüse

Die EU wiederum exportiert eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die Ostafrikanische Gemeinschaft:

  • Weizen
  • Lebensmittelzubereitungen
  • Branntwein, Likör und Wermutwein

Weiterführende Informationen 

Handel zwischen der EU und der EAC

14. OKTOBER 2019
Economic partnership agreement with the East African community partner states (yet to be signed)
English
(13.29 MB - PDF)
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23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA East African Community (EAC)
English
(365.02 KB - PDF)
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Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika

Im Juni 2016 unterzeichnete die EU ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Mitgliedern der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), zu der folgende Länder zählen:

Botsuana Lesotho Mosambik
Namibia Südafrika Eswatini (ehemals Swasiland)

Angola hat die Möglichkeit, dem Abkommen in Zukunft beizutreten.

Im Jahr 2018 führte die EU landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von über 3 Mrd. EUR aus der Region ein, während Agrarerzeugnisse im Wert von 2,5 Mrd. EUR dorthin ausgeführt wurden.

Das WPA deckt eine Vielzahl von Agrarimporten aus dem südlichen Afrika ab, darunter

  • Rindfleisch aus Botsuana
  • Fisch aus Namibia
  • Zucker aus Eswatini
  • Früchte und Wein aus Südafrika

Die EU exportiert ebenfalls eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die Region, darunter

  • Spirituosen
  • Geflügelerzeugnisse
  • pflanzliche Öle
  • Weizen und anderes Getreide

Weiterführende Informationen

Handel zwischen der EU und der SADC

14. OKTOBER 2019
Economic partnership agreement with the SADC EPA states
English
(12.53 MB - PDF)
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23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA SADC
English
(370.35 KB - PDF)
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Pazifischer Raum

Insgesamt 14 pazifische AKP-Staaten verhandeln als Region: Cookinseln, Mikronesien, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. Fidschi und Papua-Neuguinea unterzeichneten 2009 ein Interims-WPA.

Das Interims-WPA enthält die Verpflichtung der EU, Ausfuhrsubventionen für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse schrittweise abzuschaffen. Bezüglich der Problematik der Ernährungssicherheit wird anerkannt, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen zu Herausforderungen für die Erzeuger im Agrar- und Lebensmittelsektor in den Pazifik-Staaten führen kann, und es wird vereinbart, diesen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen.

Die Verhandlungen über ein gemeinsames Abkommen mit allen pazifischen AKP-Staaten dauern derzeit an.

Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission legte zu Beginn des Jahres 2012 einen überarbeiteten Text zum Thema Landwirtschaft und geografischen Angaben (g. A.) vor. In den Verhandlungen wird weiterhin versucht, noch offene Fragen wie die weltweite Beschaffung von Fisch und g. A. für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu klären.

Ausfuhren aus der EU in den Pazifikraum umfassen

  • Zubereitungen aus Gemüse, Obst und Nüssen
  • Fleischzubereitungen
  • Schokolade und Süßwaren
  • Wein, Wermutwein und Apfelwein
  • Olivenöl

Der Pazifikraum beliefert den EU-Markt mit einer Reihe von Agrarerzeugnissen:

  • Palm- und Palmkernöle
  • Kaffee
  • Tee
  • Zucker
  • tropische Früchte

Weiterführende Informationen

Handel zwischen der EU und dem Pazifikraum

Interims-Partnerschaftsabkommen

23. MAI 2023
Agri-food trade statistical factsheet – EPA (interim) Pacific countries
English
(376.44 KB - PDF)
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