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Agriculture and rural development

Tabak

Detaillierte Informationen zu Erzeugern und Erzeugung von Tabak in der EU, zu Rechtsgrundlagen und zuständigen Ausschüssen.

Überblick

In der Europäischen Union ist der Tabakanbau seit 1991, als etwa 400 000 Tonnen in acht EU-Ländern angebaut wurden, ständig zurückgegangen und belief sich 2018, nachdem vier neue Erzeugerländer der EU beigetreten waren, noch auf 140 000 Tonnen. Im Jahr 2018 wurde in der EU auf rund 66 000 Hektar (halb so viel wie im Jahr 2001) von 26 000 spezialisierten Erzeugern Tabak angebaut.

Derzeit gibt es in 12 EU-Ländern Tabakanbau. Die wichtigsten Erzeugerländer sind Italien, Spanien, Polen, Griechenland, Kroatien, Frankreich, Ungarn und Bulgarien, auf die 99 % der Tabakproduktion in der EU entfallen. Auf europäischer Ebene sind die Anbauflächen im Rückgang begriffen, hauptsächlich wegen des abnehmenden Tabakkonsums.

Die Erträge schwanken je nach Sorte zwischen 1 und 3 Tonnen je Hektar. 71 % der Erzeugung entfallen auf heißluftgetrockneten („flue-cured“) Virginia-Tabak, 16 % auf hellen luftgetrockneten („light air-cured“) Burley-Tabak, 7 % auf sonnengetrockneten („sun-cured“) Tabak oder Orienttabak und 6 % auf schwarzen luftgetrockneten („dark air-cured“) und feuergetrockneten („fire-cured“) Tabak.

In der EU werden weniger als 2 % der globalen jährlichen Rohtabakproduktion erzeugt. 2018 führte die EU rund 420 000 Tonnen Rohtabak ein (steigende Tendenz) und 120 000 Tonnen Rohtabak aus (rückläufige Tendenz).

Rechtsgrundlagen

Die Tabakregelung der EU stützt sich auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013‚ in der Rohtabak (KN-Code 2401) definiert ist und nach der Branchenverbände im Tabaksektor vorgesehen sind.

Seit 1993 gilt in der EU eine Produktionsbeschränkung für Tabak, und seit dem 1. Januar 2010 gewährt die EU keine spezifischen Subventionen mehr für die Rohtabakproduktion. Die ehemalige Tabakbeihilfe wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Basisprämien und mit der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums umgewandelt.

Weiterführende Informationen

Einschlägige EU-Rechtsvorschriften für Tabak

Ausschüsse

Da es in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tabakerzeugung keine EU-Beihilfen mehr gibt, wurden der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und die Gruppe für den zivilen Dialog zum Thema Ackerkulturen seit der letzten Sitzungen im November 2015 bzw. im April 2017 nicht mehr zu Fragen im Zusammenhang mit Tabak konsultiert.