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Agriculture and rural development

Überblick

In der Europäischen Union gibt es mehr als 350 Millionen Legehennen. Diese produzieren jährlich fast 6,7 Millionen Tonnen Eier. Die EU unterstützt Eiererzeuger durch Vermarktungsnormen und gelegentlich durch Marktstützungsmaßnahmen.

Eier fallen unter die gemeinsame Marktorganisation; für sie gab es nie verbundene Zahlungen oder Produktionsquoten.

Vermarktungsnormen

In der EU gelten Vermarktungsnormen für Eier. Sie sollen eine gleichbleibend hohe Qualität des Erzeugnisses, den Schutz der Verbraucher und die Einhaltung einheitlicher Standards auf dem EU-Markt gewährleisten.

In den EU-Verordnungen sind detaillierte Vorschriften festgelegt, die Eier erfüllen müssen, damit sie in der EU vermarktet werden dürfen. Darin ist im Allgemeinen geregelt, wie

  • Eier und Verpackungen gekennzeichnet sein sollten,
  • Eier nach Qualität und Gewicht sortiert werden sollten,
  • Packstellen funktionieren müssen und
  • Eier verpackt, gelagert, befördert und für den Einzelhandel aufgemacht werden müssen.

Handelsregelung

Für aus Drittländern eingeführte Eier gelten Einfuhrzölle. Im Rahmen von internationalen und bilateralen Handelsabkommen gilt in der EU ein System von Einfuhrkontingenten, das spezifische Länderzuweisungen umfasst oder allen Erzeugern offensteht (erga omnes).

Die Einfuhr von Konsumeiern aus Nicht-EU-Ländern ist zulässig, dabei müssen jedoch bestimmte Bedingungen in Bezug auf Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit erfüllt sein. Tafeleier müssen zudem die Vorschriften im Zusammenhang mit den Vermarktungsnormen erfüllen.

Rechtsgrundlagen

Eier gehören zu den Erzeugnissen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte fallen. Die Vermarktungsnormen sind im Einzelnen in der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission, die Kriterien für die Marktbeobachtung in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission festgelegt.

Marktüberwachung

Die Europäische Kommission berichtet auf der monatlichen Sitzung des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte über die Marktlage im Eiersektor. Die EU beobachtet den Eiermarkt, um eine Instabilität des Marktes zu erkennen, Landwirten und Verarbeitern präzise Informationen über die Marktlage zur Verfügung zu stellen und zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen.

Marktbeobachtung in der Praxis

Jedes EU-Land muss der EU-Kommission jede Woche bis spätestens Mittwoch um 12.00 Uhr (MEZ) den Großhandelspreis pro 100 kg für Eier der Klasse A aus Käfighaltung (Durchschnitt großer und mittlerer Eier) mitteilen.

Mitgeteilt werden die Preise für Erzeugnisse bei den Packstellen. Wenn die Käfighaltung nicht länger repräsentativ ist, teilt das betreffende EU-Land den Großhandelspreis pro 100 kg für Eier der Klasse A von Legehennen in Bodenhaltung mit.

Dies ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission festgelegt.

Weiterführende Informationen

Marktlage bei Eiern (Englisch, PDF)

Wöchentliche Marktpreise für Eier (Englisch, XLSX)

  • 18. DEZEMBER 2024
Dashboard: Eggs
  • 10. MAI 2022
Laying hens by way of keeping

Ausschüsse

Verschiedene Ausschüsse, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt, treten regelmäßig zusammen, damit die Kommission ihre Aufgabe wahrnehmen kann, Durchführungsrechtsakte unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten zu verabschieden.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um über Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, Erzeugung und Handel in der EU und in Drittländern zu diskutieren.

Die Gruppe für den zivilen Dialog über die tierische Erzeugung unterstützt die Kommission dabei, einen regelmäßigen Dialog über alle Fragen im Zusammenhang mit Eiern zu führen.