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Agriculture and rural development

Lamm-, Hammel- und Ziegenfleisch

Ausführliche Informationen über Einfuhren, Handel, Marktmaßnahmen, Rechtsgrundlagen, Marktüberwachung und Ausschüsse für Schaf- und Ziegenfleisch

Überblick

In der Europäischen Union gibt es über 70 Millionen Schafe und Ziegen (85 % Schafe und 15 % Ziegen). Diese werden häufig in wirtschaftlich schwachen Gebieten wie Bergregionen gehalten. Schwere Lämmer (über 13 kg) werden in Irland, leichte Lämmer werden in südlichen Regionen wie Griechenland und Italien gehalten, während die spanische und die französische Produktion gemischt sind. Die Länder mit dem größten Ziegenbestand sind Griechenland, Spanien, Frankreich und Rumänien. Die EU unterstützt ihre Landwirte durch die Zahlung von Einkommensstützung.

20 % des EU-Konsums von Lamm-, Hammel- und Ziegenfleisch entfallen auf Einfuhren. Mit etwa 80 % der Einfuhren ist Neuseeland der größte Lieferant der EU. Es folgen Australien und die Mercosur-Länder. Die Ausfuhren der EU machen etwa 10 % ihrer Gesamtproduktion aus. Lebende Schafe werden hauptsächlich in den Nahen Osten und nach Nordafrika verkauft, während Schaffleisch überwiegend in den Fernen Osten ausgeführt wird.

Marktmaßnahmen für Schaf- und Ziegenfleisch

Schaf- und Ziegenfleisch fallen unter die gemeinsame Marktorganisation. Daher kann die EU beschließen, Beihilfen für die private Lagerhaltung zu gewähren, und sie ist auch befugt, außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn besondere Umstände eine öffentliche Unterstützung erfordern, beispielsweise bei Tierseuchen oder einem Vertrauensverlust der Verbraucher. 

Weiterführende Informationen

Marktmaßnahmen erklärt

6. MAI 2020
COVID-19: emergency private storage measures

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1354/2011 zur Eröffnung von jährlichen EU-Zollkontingenten für Schafe und Ziegen sowie Schaf- und Ziegenfleisch

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1182 – sieht ein freiwilliges System für die Klassifizierung von Schafschlachtkörpern vor.

Marktbeobachtung

Die EU erhält ein System der Preisberichterstattung für schwere und leichte Lämmer, Produktions- und Handelsinformationen aufrecht. Eine freiwillige Regelung für die Einstufung von Schafschlachtkörpern ist auch in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1182 vorgesehen.

Die Europäische Kommission legt wöchentlich eine Übersicht über die Schaf- und Ziegenmärkte vor und erstellt kurz- und mittelfristige Berichte, in denen allgemeine Perspektiven, Trends, Entwicklungen und Erwartungen für diesen Sektor dargelegt werden.

Weiterführende Informationen

Wöchentliche Preise

Marktsituation

18. APRIL 2024
Dashboard: Sheep meat

Handel mit Nicht-EU-Ländern

Neben den pauschalen Einfuhrzöllen kann die Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch im Rahmen von Zollkontingenten erfolgen, die einem bestimmten Land zugeteilt werden oder allen offenstehen (sog. „Erga-Omnes-Kontingente“). Die Kontingentsmengen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1354/2011 festgelegt, und die Inanspruchnahme der verschiedenen Kontingente ist auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

Weiterführende Informationen

Datenbank für die Abfrage von Zollkontingenten

Länderkontingente

Ausschüsse

Verschiedene Ausschüsse, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt, treten regelmäßig zusammen, damit die Kommission ihre Aufgabe wahrnehmen kann, Durchführungsrechtsakte unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten zu verabschieden.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um über Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, Erzeugung und Handel in der EU und in Drittländern zu diskutieren.

DieGruppe für den zivilen Dialog und die Arbeitsgruppe zum Thema tierische Erzeugnisse unterstützen die Kommission weiterhin dabei, einen regelmäßigen Dialog über alle Fragen im Zusammenhang mit Schaf- und Ziegenfleisch zu führen.