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Agriculture and rural development

Baumwolle

Detaillierte Informationen über die Entwicklung der EU-Baumwollpolitik, Rechtsgrundlagen, Marktsituation und eine spezifische Studie über Baumwolle. 

Übersicht

Baumwolle ist eine hauptsächlich für ihre Fasern angebaute Ackerkultur. Die Baumwollsaat, die nach dem Entkörnen übrig bleibt, wird für die Herstellung von Öl für den menschlichen Verzehr oder für Ölsaatkuchen für Tierfutter verwendet.

Derzeit wird Baumwolle lediglich in drei EU-Mitgliedsländern auf etwa 320 000 ha Fläche angebaut. Griechenland ist mit 80 % der europäischen Anbaufläche der wichtigste Baumwollerzeuger, gefolgt von Spanien (vor allem Andalusien) mit einem Anteil von 20 %. In Bulgarien wird Baumwolle auf weniger als 1000 ha angebaut.

Zwar steht der Baumwollanbau für weniger als 0,2 % der landwirtschaftlichen Wertschöpfung in Europa, doch für die beiden wichtigsten Erzeugerländer ist er von großer regionaler Bedeutung.

Für 2018 wurde die Baumwollerzeugung der EU auf weniger als 340 000 t geschätzt, was nur 1 % der weltweiten Baumwollerzeugung entspricht.

Die Einfuhren von entkörnter Baumwolle nach Europa sind in den letzten 10 Jahren stark gesunken: von 870 000 t im Jahr 2002 auf 130 000 t im Durchschnitt während der letzten fünf Jahre. Die EU-Ausfuhren hingegen blieben im selben Zeitraum relativ stabil. Sie liegen bei ungefähr 250 000 t pro Jahr.

Der EU-Markt ist vollständig offen für Baumwolle, da keinerlei Einfuhrzölle oder Ausfuhrsubventionen angewandt werden.

EU-Baumwollpolitik

Als Griechenland 1981 der seinerzeitigen Europäischen Gemeinschaft beitrat, wurde eine Beihilferegelung für Baumwolle eingeführt. Seither wurde die europäische Baumwollpolitik mehrfach reformiert, zum letzten Mal 2006.

Die derzeitige Regelung soll einen wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und marktorientierten Baumwollsektor fördern und gleichzeitig „die Baumwollproduktion in Regionen der Gemeinschaft unterstützen, in denen diese Erzeugung für die Landwirtschaft von Bedeutung ist“.

Genau wie andere Landwirte haben Baumwollanbauer Anspruch auf Direktzahlungen, wenn sie strenge Auflagen hinsichtlich Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit erfüllen („cross compliance“).

Überdies gewährt die EU einige kulturspezifische Beihilfen für Baumwolle, wenn auch auf eine bestimmte Fläche pro Mitgliedstaat begrenzt. Um diese Beihilfe zu erhalten, dürfen Landwirte die Baumwolle nur auf der Fläche anbauen, die von den Mitgliedstaaten für diesen Zweck bereitgestellt wird, und sie müssen dabei die zugelassenen Saatgutsorten verwenden sowie eine Mindestqualität für die tatsächliche Baumwollernte garantieren. Ziel der kulturspezifischen Beihilfen ist es, zu verhindern, dass in den Regionen, in denen Baumwolle für die ländliche Wirtschaft von Bedeutung ist, die Erzeugung aufgegeben wird.

Pro Jahr können maximal 302 000 Hektar durch gekoppelte Stützung gefördert werden. Davon liegen 250 000 Hektar in Griechenland und 48 000 Hektar in Spanien.

Um dafür zu sorgen, dass der EU-Baumwollsektor wirtschaftlich tragfähig bleibt, wurde 2009 ein Umstrukturierungsprogramm eingeleitet, mit dem verschiedene Maßnahmen unterstützt wurden: Unterstützung für den Abbau der Entkörnungsanlagen, Investitionen in die Entkörnungsindustrie, Beteiligung der Landwirte an Baumwollqualitätsregelungen usw.

Diese Programme von vier- oder achtjähriger Dauer wurden ohne die Möglichkeit einer Verlängerung für die Dauer ihrer Laufzeit durchgeführt. Die aus den Vierjahresprogrammen verfügbaren Mittel wurden in die ab 2014 verfügbaren Mittel der Union für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung einbezogen. Die aus den Achtjahresprogrammen verfügbaren Mittel wurden in die ab 2017 verfügbaren Mittel der Union für Maßnahmen zur Einkommensstützung einbezogen.

Rechtsgrundlagen

Für Baumwolle sind Rechtsvorschriften in Kraft, darunter die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 sind Vorschriften für die Anwendung der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 1308/2013 hinsichtlich Mitteilungen an die Europäische Kommission über Informationen und Dokumente sowie zur Änderung und Aufhebung mehrerer Verordnungen der Europäischen Kommission festgelegt.

Marktbeobachtung

Der Baumwollmarkt wird langfristig beobachtet. Dabei werden die Entwicklung der Erzeugung, des Verbrauchs und der Lagerbestände sowie der Ertrag der Erzeugung, Einfuhren und Ausfuhren in der EU dargestellt.

8. NOVEMBER 2012
Cotton market situation

Studien

Im Juli 2014 wurde eine Bewertung der Entwicklung agrarpolitischer Maßnahmen für den Baumwollsektor veröffentlicht, um die Auswirkungen der nach der Reform von 2006 durchgeführten Maßnahmen zu messen. Diese Bewertung befasste sich mit den drei Erzeugerländern Griechenland, Spanien und Bulgarien.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen befassten sich mit folgenden Aspekten:

  • Erzeugung nicht entkörnter Baumwolle,
  • Einkommen und regionale Wirtschaft,
  • Wirtschaftsstrukturen,
  • Produktionsstrukturen,
  • nachgelagerter Sektor,
  • Umwelt,
  • Wirksamkeit, Relevanz und Kohärenz.