Übersicht
In der Europäischen Union gibt es über 70 Millionen Schafe und Ziegen (85 % Schafe und 15 % Ziegen), die häufig in wirtschaftlich gefährdeten Gebieten wie Bergregionen gehalten werden. Schwere Lämmer (über 13 kg) werden in Irland produziert, leichte Lämmer werden in südlichen Regionen wie Griechenland und Italien aufgezogen, während die spanische und die französische Produktion gemischt werden. Die wichtigsten Ziegenproduzenten sind Griechenland, Spanien, Frankreich und Rumänien. Die EU unterstützt ihre Landwirte durch Einkommensstützungszahlungen.
Auf die Einfuhren entfallen 20 % des Verbrauchs von Lamm-, Hammel- und Ziegenfleisch in der EU. Neuseeland ist mit rund 80 % der Importe der größte Lieferant der EU, gefolgt von Australien und den Mercosur-Ländern. Die EU-Ausfuhren machen rund 10 % ihrer Gesamtproduktion aus, und dort, wo lebende Schafe hauptsächlich in den Nahen Osten und Nordafrika gehandelt werden, wird Schaffleisch überwiegend in den Fernen Osten verschifft.
Marktmaßnahmen für Schaf- und Ziegenfleisch
Schaf- und Ziegenfleisch fällt unter die gemeinsame Marktorganisation. Daher kann die EU beschließen, Beihilfen für die private Lagerhaltung zu gewähren, und ist auch befugt, außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen anzuwenden, wenn besondere Umstände bedeuten, dass eine öffentliche Unterstützung erforderlich ist, z. B. bei Tierseuchen oder einem Vertrauensverlust der Verbraucher.
Ergänzende Informationen
Marktmaßnahmen erläutert
COVID-19: Notfallmaßnahmen zur privaten Lagerhaltung
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation.
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission zur Festlegung von Vorschriften für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten nach dem Grundsatz „first come, first served“.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1182 der Kommission sieht ein freiwilliges System für die Einstufung von Schafschlachtkörpern vor.
Marktüberwachung
Die EU unterhält ein System der Preisberichterstattung für schwere und leichte Lämmer sowie Produktions- und Handelsinformationen. Ein freiwilliges System für die Einstufung von Schafschlachtkörpern ist auch in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1182 der Kommission vorgesehen.
Die Europäische Kommission bietet ein wöchentliches Dashboard der Schaf- und Ziegenmärkte und erstellt kurz- und mittelfristige Berichte, in denen allgemeine Aussichten, Trends, Entwicklungen und Erwartungen für diesen Sektor dargelegt werden.