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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Überblick

Die Europäische Union ist mit rund 50 % der Gesamtmenge der weltweit führende Rübenzuckererzeuger. Rübenzucker macht jedoch nur 20 % der weltweiten Zuckererzeugung aus, während die übrigen 80 % aus Zuckerrohr hergestellt werden.

Der größte Teil der Zuckerrüben in der EU wird in der nördlichen Hälfte Europas angebaut, wo das Klima besser geeignet ist. Die wettbewerbsfähigsten Produktionsgebiete befinden sich in Nordfrankreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen. Die EU verfügt auch über eine wichtige Raffinerieindustrie, die importierten Rohrohrzucker verarbeitet.

EU-Zuckerpolitik

Zucker ist Teil der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zwischen den EU-Ländern, die mehrere Funktionen hat, darunter die Bereitstellung eines Sicherheitsnetzes für die Agrarmärkte, die Zusammenarbeit durch Erzeugerorganisationen und Branchenverbände sowie die Festlegung von Mindestqualitätsanforderungen.

Zuckerrübenerzeuger können Einkommensbeihilfen in Form von Direktzahlungen erhalten, die weitgehend entkoppelt sind. Die EU-Länder haben auch die Möglichkeit, bestimmten Sektoren in Schwierigkeiten – einschließlich der Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeugung – eine fakultative gekoppelte Stützung zu gewähren. Elf EU-Länder haben beschlossen, Zuckerrübenerzeugern eine fakultative gekoppelte Stützung zu gewähren.

Die EU-Zuckermarktpolitik konzentriert sich auf zwei Hauptbereiche: Markt- und Handelsmaßnahmen.

Marktmaßnahmen innerhalb der EU

Die EU kann den Zuckersektor durch spezifische Marktmaßnahmen unterstützen, insbesondere durch Beihilfen für die private Lagerhaltung, Maßnahmen gegen Marktstörungen und Maßnahmen zur Lösung spezifischer Probleme.

Beihilfen für die private Lagerhaltung werden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen festgestellten Marktpreise in der Union, der Referenzschwellen und der Produktionskosten gewährt. Die Europäische Kommission kann diese Beihilfe gewähren, wenn eine besonders schwierige Marktlage oder wirtschaftliche Entwicklung erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinnspannen des Sektors hat, um eine bestimmte Zuckermenge während eines bestimmten Zeitraums vom Markt fernzuhalten. Die GMO-Vorschriften sehen unter anderem zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Falle schwerwiegender Marktstörungen vor, die auf einen starken Preisanstieg oder -rückgang zurückzuführen sind.

Marktüberwachung

Die EU-Beobachtungsstelle für den Zuckermarkt bietet eine Vielzahl von Daten und Informationen über Zucker, darunter Bilanzen, Marktlage, kurz- und mittelfristige Aussichten und die Sitzungsberichte der Beobachtungsstelle für den Zuckermarkt.

Handel mit Ländern außerhalb der EU

Die Handelspolitik ist eine ausschließliche Macht der Europäischen Union – daher kann nur die EU und nicht einzelne EU-Länder in Handelsfragen Rechtsvorschriften erlassen und internationale Handelsabkommen abschließen. Der internationale Handel unterliegt auch den Regeln der Welthandelsorganisation.

Als wichtiger Importeur von Rohrzucker gewährt die EU Entwicklungsländern im Rahmen des Abkommens "Alles außer Waffen" und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern zollfreien Zugang zum EU-Markt.

Ergänzende Informationen

Handelspolitik

Welthandelsorganisation

Abkommen "Alles außer Waffen"

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für Zucker umfasst Rechtsvorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Quoten, Ein- und Ausfuhren sowie andere geltende Rechtsvorschriften für Zucker.

Grundverordnung

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Wichtige Durchführungsvorschriften für Zucker

Übermittlung von Informationen und Unterlagen an die Kommission

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1183 der Kommission

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission

Einfuhren

Delegierte Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission – Vorschriften für die Verwaltung lizenzpflichtiger Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente

Ausfuhren

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2835 der Kommission hinsichtlich der Vorschriften für die Einfuhr in den Sektoren Reis, Getreide, Zucker und Hopfen

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2834 der Kommission mit Einfuhrvorschriften für Reis, Getreide, Zucker und Hopfen

Zuckerqualität

Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung

Ergänzende Informationen

Liste der geltenden Rechtsvorschriften im Zuckersektor

Ausschüsse

Verschiedene Ausschüsse, die sich aus Regierungsvertretern zusammensetzen und in denen ein Vertreter der Europäischen Kommission den Vorsitz führt, treten regelmäßig zusammen, um sicherzustellen, dass die Kommission ihre Verantwortung für den Erlass von Durchführungsrechtsakten unter der Kontrolle der EU-Länder ausübt.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um Bereiche wie die Entwicklung der Marktpreise, die Produktion und den Handel in der EU und in Drittländern zu erörtern.

Hochrangige Gruppe

Am 19. November 2018 kündigte das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissionsmitglied die Einsetzung einer hochrangigen Sachverständigengruppe für Zucker auf der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) an.

Die Hochrangige Gruppe hatte zwei Mandate:

  1. Erörterung der aktuellen Marktlage sowie der Bedenken der EU-Länder und Interessenträger in Bezug auf den EU-Zuckermarkt;
  2. Prüfung und Bewertung möglicher Lösungen und politischer Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Eignung zur Bewältigung der festgestellten Probleme.

Den Vorsitz der Hochrangigen Gruppe, die sich aus Vertretern aller EU-Länder zusammensetzt, führte der Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die Hochrangige Gruppe hielt zwischen Januar und Juni 2019 drei Sitzungen ab.

Sitzungen

Abschlussbericht

Der Bericht fasst die Arbeit der Hochrangigen Gruppe zusammen, beleuchtet die wichtigsten ermittelten Probleme, fasst die wichtigsten Standpunkte der EU-Länder zusammen, bewertet mögliche Lösungen und empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, von denen der Sektor kurz- und mittelfristig profitieren kann. Der Abschlussbericht wurde auf der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) vom 15. Juli 2019 erörtert.

Dokumente