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Agriculture and rural development

Nachhaltige Verwendung von Nährstoffen

Die Gemeinsame Agrarpolitik unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte bei der sicheren und effizienten Verwendung von Nährstoffen.

Nährstoffe in der Landwirtschaft der EU

Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor sind für den Pflanzenbau unerlässlich. Sie können dem Boden sowohl durch handelsübliche Düngemittel als auch über organische Stoffe wie Gülle zugefügt werden.

Bei übermäßiger Verwendung können Nährstoffe jedoch erheblich zur Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser beitragen und sich negativ auf die biologische Vielfalt und das Klima auswirken.

Im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ – einer der zentralen Säulen des europäischen Grünen Deals – strebt die Europäische Kommission eine Verringerung der Nährstoffverluste um mindestens 50 % bis 2030 an, ohne die Fruchtbarkeit der Böden zu beeinträchtigen. Dadurch soll die Verwendung von Düngemitteln um mindestens 20 % gesenkt werden.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung der nachhaltigen Verwendung von Düngemitteln in der Landwirtschaft. Sie gewährleistet, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihre Produktivität aufrechterhalten und gleichzeitig die Auswirkungen der Umweltverschmutzung verringern können.

GAP-Maßnahmen

Die GAP fördert nachhaltige landwirtschaftliche Systeme in der EU und ermöglicht es den Landwirtinnen und Landwirten,

  • sichere, gesunde und nachhaltig erzeugte Lebensmittel für die Gesellschaft bereitzustellen,
  • unter Berücksichtigung aller von ihnen erbrachten öffentlichen Güter ein stabiles und faires Einkommen zu erzielen,
  • natürliche Ressourcen zu schützen, die biologische Vielfalt zu fördern und zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen.

Durch eine Reihe von Vorschriften und Maßnahmen unterstützt die GAP Landwirtinnen und Landwirte bei der nachhaltigen Verwendung von Nährstoffen.

Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Im Rahmen der Vorschriften zur sogenannten Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) sind die Zahlungen an Begünstigte der GAP an eine Reihe von Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie an Verpflichtungen in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gebunden. Zu den anderweitigen Verpflichtungen hinsichtlich der Nährstoffe gehören:

Entwicklung des ländlichen Raums

Die nachhaltige Verwendung von Pestiziden kann auch im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, der sogenannte „zweiten Säule“ der GAP, unterstützt werden. Die EU-Länder können in ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Reihe nützlicher Maßnahmen aufnehmen.

  • Die Maßnahmen zur Unterstützung von Wissenstransfer und Information, Beratungsdiensten und Zusammenarbeit können für die Gewinnung und Verbreitung neuer Erkenntnisse über die sichere und zielführende Verwendung von Nährstoffen genutzt werden.
  • Maßnahmen zur Förderung des ökologischen/biologischen Landbaus beinhalten eine Senkung der Verwendung von anorganischen Düngemitteln.

GAP 2023–2027

Die GAP 2023–2027 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie wird die Landwirtschaft im Hinblick auf die Reduzierung der Belastung durch Nähstoffe stärker an die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ anpassen.

Spezifische Ziele der GAP

Die nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung ist für eine Reihe der spezifischen Ziele der GAP 2023–2027 von Bedeutung, vor allem in Bezug auf Klimawandel, natürliche Ressourcen und biologische Vielfalt.

GAP-Strategiepläne

In ihren GAP-Strategieplänen erhalten die EU-Länder mehr Flexibilität, Strategien und Interventionen zur Verbesserung der Nährstoffbewirtschaftung auf nationaler Ebene im Einklang mit den EU-Zielen zu gestalten und an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Neue grüne Architektur

Die GAP 2023–2027 umfasst strengere Vorschriften und mehr Möglichkeiten für die Unterstützung eines effizienten Einsatzes von Nährstoffen. So beinhaltet die erweiterte Konditionalität der GAP 2023–2027 eine solidere Grundlage für verbindliche Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung von Nährstoffen. Überdies wird ein erheblicher Teil des Haushalts der GAP 2023–2027 für Öko-Regelungen aufgewendet, mit denen freiwillige, über die rechtlichen Mindestvorgaben hinausgehende Tätigkeiten der Landwirtinnen und Landwirte zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden unterstützt werden können.

Im Januar 2021 hat die Kommission eine indikative Liste von Öko-Regelungen veröffentlicht. Im Rahmen des Systems der landwirtschaftlichen Beratungsdienste werden die EU-Länder spätestens ab 2024 ein Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe (FaST) bereitstellen. Dieses digitale Tool kann über Smartphones, Tablets und Computer genutzt werden.

Im FaST werden Daten und manuelle Beiträge von Landwirtinnen und Landwirten zusammengefasst, um über einen Plan zur Nährstoffbewirtschaftung maßgeschneiderte Empfehlungen zur Pflanzendüngung abzugeben. Überdies wird die Unterstützung für die ländliche Entwicklung fortgesetzt, und zwar in Form von Zahlungen für Bodenbewirtschaftung, Investitionen, Wissensaufbau, Innovation und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Nährstoffbewirtschaftung.

Wissen, Forschung und Innovation

Die Kommission unterstützt Forschung und Innovation in Land- und Forstwirtschaft mit den Schwerpunktbereichen nachhaltige Primärproduktion sowie Wasser, Nährstoffe und Abfall.

Im Rahmen des Systems der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wird Wissen über neue Entwicklungen ausgetauscht, und Landwirtinnen und Landwirte erhalten Ratschläge für die besten Verfahren zur Verwendung von Nährstoffen.

Rechtsgrundlage

Die Cross-Compliance wird durch Vorschriften über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik geregelt: Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission und Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission.

Die Vorschriften für Ökologisierungszahlungen sind in folgenden Verordnungen festgelegt: Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014 der Kommission.

EU-Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ausgezahlt: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.