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Agriculture and rural development

Beihilfe für die private Lagerhaltung von Olivenöl

Einzelheiten zum Ergebnis der Ausschreibungszeiträume.

Ausschreibungszeiträume

Erster Zeitraum: 21.–26. November 2019

Im ersten Ausschreibungszeitraum gingen für die drei Kategorien lediglich Angebote von spanischen Marktteilnehmern ein. Die Europäische Kommission hat eine kleine Anzahl dieser Angebote bis zu einem Beihilfebetrag von 0,83 Euro pro Tonne und Tag für die Kategorien natives Olivenöl und Lampantöl genehmigt. Es ging dabei um insgesamt 3649,98 Tonnen Öl. Für natives Olivenöl extra wurden keine Angebote angenommen.

Zweiter Zeitraum: 12.–17. Dezember 2019

Im zweiten Ausschreibungszeitraum gingen für die drei Kategorien lediglich Angebote von spanischen Marktteilnehmern ein. Die Europäische Kommission hat eine kleine Anzahl dieser Angebote bis zu einem Beihilfebetrag von 1,10 Euro pro Tonne und Tag für die Kategorien natives Olivenöl und Lampantöl genehmigt. Es ging dabei um insgesamt 17 629,18 Tonnen Öl. Für natives Olivenöl extra wurden keine Angebote angenommen.

Dritter Zeitraum: 22.–27. Januar 2020

Im dritten Ausschreibungszeitraum gingen Angebote vor allem von spanischen Marktteilnehmern für die drei Kategorien ein, und eine kleinere Anzahl Angebote von italienischen Marktteilnehmern für natives Olivenöl extra. Die Europäische Kommission hat eine beträchtliche Anzahl dieser Angebote bis zu einem Beihilfebetrag von 0,88 Euro pro Tonne und Tag für die Kategorien natives Olivenöl extra, natives Olivenöl und Lampantöl genehmigt. Es ging dabei um insgesamt 150 521,66 Tonnen Öl.

Vierter Zeitraum: 20.–25. Februar 2020

Im vierten Ausschreibungszeitraum gingen Angebote von spanischen, italienischen und portugiesischen Marktteilnehmern ein. Die Europäische Kommission hat Angebote bis zu einem Beihilfebetrag von 0,83 Euro pro Tonne und Tag für die Kategorien natives Olivenöl extra, natives Olivenöl und Lampantöl genehmigt. Es ging dabei um insgesamt 41 644,28 Tonnen Öl.

Rechtsgrundlagen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 der Kommission vom 8. November 2019 zur Eröffnung von Ausschreibungen für den Betrag der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Olivenöl (ABl. L 290 vom 11.11.2019, S. 12).
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/1984 der Kommission vom 28. November 2019 zur Festsetzung des Beihilfehöchstbetrags für die private Lagerhaltung von Olivenöl im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens (ABl. L 308 vom 29.11.2019, S. 84)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/2187 der Kommission vom 19. Dezember 2019 zur Festsetzung des Beihilfehöchstbetrags für die private Lagerhaltung von Olivenöl im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens (ABl. L 330 vom 20.12.2019, S. 48)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/126 der Kommission vom 29. Januar 2020 zur Festsetzung des Beihilfehöchstbetrags für die private Lagerhaltung von Olivenöl
  • im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens (ABl. L 24 vom 30.1.2020, S. 5)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/278 der Kommission vom 27. Februar 2020 zur Festsetzung des Beihilfehöchstbetrags für die private Lagerhaltung von Olivenöl im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens (ABl. L 59 vom 28.2.2020, S. 4)