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Agriculture and rural development

Anträge auf Eintragung neuer Erzeugnisse mit geografischer Angabe

Wichtige Hinweise

Den Antragstellern wird empfohlen, keinerlei personenbezogene Daten, auch keine Namen, privaten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen anzugeben. Eventuell angegebene personenbezogene Daten werden als rechtmäßig bereitgestellt betrachtet und könnten für die Bearbeitung eines Antrags auf eine g. A. herangezogen und veröffentlicht werden. 

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Formulare für das einzige Dokument für die Eintragung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geografische Angabe (g. g. A.) sowie das Formular für die Produktspezifikation einer garantiert traditionellen Spezialität (g. t. S.) sind in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 668/2014 enthalten.

Änderungen von Produktspezifikationen

Die Formulare für Änderungen der Produktspezifikationen der g. U. und g. g. A. im Lebensmittelsektor sowie der g. t. S. sind in den Anhängen der Verordnung (EU) 2022/892 enthalten.

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden der Europäischen Kommission folgendermaßen übermittelt:

  • von den zuständigen Behörden der EU-Länder über die von der Kommission zur Verfügung gestellten digitalen Systeme (e-Ambrosia);
  • von den zuständigen Behörden und Erzeugern von Nicht-EU-Ländern sowie von natürlichen oder juristischen Personen, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 ein berechtigtes Interesse haben, über AGRI-GEOGRAPHICAL-INDICATIONSatec [dot] europa [dot] eu (AGRI-GEOGRAPHICAL-INDICATIONS[at]ec[dot]europa[dot]eu) unter Verwendung der erforderlichen Formulare.
5. DEZEMBER 2022
National competent authorities – food sector
6. JULI 2023
Guide to applicants: How to compile the single document

 

Weinbauerzeugnisse

Die Formulare für das einzige Dokument zur Eintragung eines Weinbauerzeugnisses als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder geschützte geografische Angabe (g. A.) sind im Anhang der Verordnung (EU) 2019/34 enthalten.

Änderungen von Produktspezifikationen

Die Formulare für Änderungen der Produktspezifikationen der g. U. und g. g. A. für Weinerzeugnisse sind ebenfalls in den Anhängen der Verordnung (EU) 2019/34 enthalten.

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden der Kommission folgendermaßen übermittelt:

1. von den zuständigen Behörden der EU-Länder über die von der Kommission (e-Ambrosia) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1183 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 bereitgestellten Informationssysteme;

2. von den zuständigen Behörden und Berufsverbänden von Nicht-EU-Ländern sowie natürlichen oder juristischen Personen, die im Rahmen dieser Verordnung ein berechtigtes Interesse haben, über AGRI-GEOGRAPHICAL-INDICATIONSatec [dot] europa [dot] eu (AGRI-GEOGRAPHICAL-INDICATIONS[at]ec[dot]europa[dot]eu) mithilfe der erforderlichen Formulare.

Um Informationen zu:

  • den praktischen Schritten für den Zugang zu Informationssystemen,
  • den Kommunikationsmethoden,
  • der Art und Weise, wie die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sind, einzuholen,

wenden sich die von dieser Verordnung betroffenen Behörden und Personen an die nachstehende Funktionsmailbox der Kommission: AGRI-CONTACT-E-Ambrosiaatec [dot] europa [dot] eu (AGRI-CONTACT-E-Ambrosia[at]ec[dot]europa[dot]eu).

10. NOVEMBER 2020
Guide to applicants – How to compile wine PDO/PGI applications
20. MAI 2021
National competent authorities – wine sector
29. NOVEMBER 2019
Preparation of a single Document

 

Spirituosen

Das Formular für das einzige Dokument zur Eintragung einer Spirituose als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder geschützte geografische Angabe (g. g. A.) ist im Anhang der Verordnung (EU) 2021/1236 enthalten.

Änderungen von Produktspezifikationen

Die Formulare für Änderungen der Produktspezifikationen der g. U. für Spirituosen sind ebenfalls in den Anhängen der Verordnung (EU) 2021/1236 enthalten.

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden der Kommission folgendermaßen übermittelt:

  • von den zuständigen Behörden der EU-Länder über die von der Kommission zur Verfügung gestellten digitalen Systeme (e-Ambrosia);
  • von den zuständigen Behörden und Erzeugern von Nicht-EU-Ländern sowie für natürliche oder juristische Personen, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/787 ein berechtigtes Interesse haben, über AGRI-GEOGRAPHICAL-INDICATIONSatec [dot] europa [dot] eu (AGRI-GEOGRAPHICAL-INDICATIONS[at]ec[dot]europa[dot]eu) unter Verwendung der erforderlichen Formulare.
20. MAI 2021
National competent authorities – spirits sector