Liste der Begünstigten
Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt fast sieben Millionen Begünstigte in der gesamten Europäischen Union. Im Haushaltsjahr 2022 (Antragsjahr 2021) erhielten rund 5,9 Millionen Personen Einkommensstützung, 3,5 Millionen profitierten von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, und 0,11 Millionen wurden im Rahmen von Marktmaßnahmen unterstützt. (Die meisten Begünstigten von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums erhalten außerdem Einkommensstützung und werden bei der Gesamtanzahl der Begünstigten nur einmal berücksichtigt.)
Jede/r, der/die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Finanzmittel erhält, ist auf einer öffentlich einsehbaren Liste verzeichnet. Dies dient der Transparenz und dem Vertrauen in die EU-Fördermaßnahmen. Bei einer solchen Regelung ist jedoch darauf zu achten, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information über die Verwendung von Steuergeldern nicht mit dem Recht der/des Einzelnen auf Schutz personenbezogener Daten in Konflikt gerät. Deshalb wird nur eine begrenzte Auswahl von Daten für einen festgelegten Zeitraum öffentlich gemacht.
Begünstigte nach Ländern
Im Rahmen der Transparenzvorschriften der GAP müssen die EU-Länder Informationen über die Begünstigten von GAP-Mitteln veröffentlichen. Im Rahmen der GAP 2023-2027 muss die Veröffentlichung folgende Angaben enthalten:
- Name des/der Begünstigten. Ausgenommen sind Empfänger sehr kleiner Beträge (höchstens 1 250 Euro, für alle EU-Länder),
- für Rechtspersonen, wenn Teil einer Gruppe, Name des Mutterunternehmens und Umsatzsteuernummer,
- Gemeinde, in der der/die Begünstigte wohnt oder registriert ist,
- das spezifische Ziel des Vorhabens, also Maßnahme, Art der Intervention oder Sektor1,
- Anfangs- und Enddatum des Vorhabens,
- Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jedes Vorhaben, pro Fonds, sowie Gesamtsumme der Beträge,
- die jede/r Begünstigte im betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat,
- Code, Name und Zweck jeder Maßnahme oder Art von Intervention/Sektor, die Mittel aus den Fonds erhält.
1 „Vorhaben“ bedeutet Maßnahme, Art der Intervention oder Sektor.
Diese Informationen werden von den EU-Ländern selbst zur Verfügung gestellt und zusammen auf einer Website veröffentlicht. Sie sind ab dem 31. Mai jedes Jahres jeweils für Zahlungen des Vorjahres verfügbar. Die Informationen können nach ihrer Veröffentlichung während der nächsten zwei Jahre eingesehen werden.
Für diese Websites sind ausschließlich die betreffenden Länder verantwortlich. Die Europäische Kommission kann daher weder die Richtigkeit oder Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen garantieren, noch kann sie Gewähr oder Haftung für deren Verwendung übernehmen.
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Das Vereinigte Königreich sollte weiterhin Einzelheiten zu den Begünstigten der für zwei Jahre kofinanzierten Zahlungen des ELER veröffentlichen, bis die entsprechenden Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums abgeschlossen sind. Die Behörden des Vereinigten Königreichs übernehmen für die Bereitstellung und Richtigkeit dieser Daten die alleinige Verantwortung.
Finanzmittel für Informationsmaßnahmen
Die Europäische Kommission veröffentlicht jährliche Listen der für Projekte aufgewendeten Finanzmittel, mit denen die Öffentlichkeit über die GAP informiert werden soll.
- 3. SEPTEMBER 2024
- 18. AUGUST 2023
- 8. AUGUST 2022
- 20. JANUAR 2022
- 20. JANUAR 2022
- 19. AUGUST 2020
- 19. DEZEMBER 2019
- 19. DEZEMBER 2019
- 19. DEZEMBER 2019
- 19. DEZEMBER 2019
Alle zwei Jahre legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Berichte über die Durchführung der Finanzhilfen vor.
Rechtsgrundlagen
Für Zahlungen im Rahmen der GAP 2023-2027
Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik [Artikel 98-99]
Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz [Artikel 58–62, Anhang VIII, Anhang IX]
Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik [Artikel 49 3.]
Für Zahlungen im Rahmen der GAP 2014–2022:
Verordnung (EU) 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik [Artikel 111–114]
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz [Artikel 57–62]
Links zum Thema
Überblick über die für Projekte und Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über die Gemeinsame Agrarpolitik verfügbaren Zuschüsse.
Warum die Einkommensstützung für Landwirte wichtig ist, unterschiedliche Regelungen für Direktzahlungen
The civil dialogue group on rural development supports the monitoring and evaluation of the implementation of rural development policy.
Vorschriften und Maßnahmen zur Regulierung und Unterstützung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Indicative figures on the distribution of income support provided to farmers from the European agricultural guarantee fund (EAGF).
Reports on the distribution of income support made to farmers from the European agricultural guarantee fund (EAGF).