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Agriculture and rural development

Nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren und Methoden

Liste möglicher landwirtschaftlicher Verfahren, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden könnten

Öko-Regelungen auf einen Blick

Landwirtschaftliche Verfahren müssen folgende Bedingungen erfüllen, um für Öko-Regelungen infrage zu kommen:

  • sie müssen Maßnahmen betreffend Klima- und Umweltschutz, Tierwohl und Antibiotikaresistenz umfassen,
  • sie müssen auf der Grundlage des Bedarfs und der Prioritäten auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt werden,
  • ihre Ziele müssen über die Grundanforderungen, einschließlich der Konditionalität, hinausgehen,
  • sie müssen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen.

Ziele des europäischen Grünen Deals

Bis 2030 Halbierung der Verwendung und der Risiken chemischer Pestizide und Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 %

Bis 2030 ökologische/biologische Bewirtschaftung auf mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU und erheblicher Ausbau der ökologischen/biologischen Aquakultur

Bis 2030 Halbierung des Verkaufs von antimikrobiellen Mitteln, die für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmt sind

Senkung der Nährstoffverluste um mindestens 50 % bei gleichzeitigem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Dies dürfte bis 2030 zu einem um mindestens 20 % reduzierten Einsatz von Düngemitteln führen.

Mit den GAP-Strategieplänen werden verstärkte Konditionalität, Öko-Regelungen, landwirtschaftliche Betriebsberatungsdienste, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Investitionen umgesetzt, um die Ziele des Grünen Deals, insbesondere diejenigen, die sich aus der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie für 2030 ergeben, zu erreichen und die spezifischen Klima- und Umweltziele der GAP zu erfüllen.

Spezifische Ziele der GAP

Spezifisches Ziel 4

Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie

Spezifisches Ziel 5

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft

Spezifisches Ziel 6

Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften

Spezifisches Ziel 9

Verbesserung des Tierwohls und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne

Die in den GAP-Strategieplänen aufgeführten Maßnahmen der EU-Länder erstrecken sich auf verschiedene Bereiche wie Umwelt, Klimawandel und Tierwohl:

a. Eindämmung des Klimawandels – einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung

b. Anpassung an den Klimawandel – einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung

c. Schutz oder Verbesserung der Wasserqualität – und Minderung des Drucks auf die Wasserressourcen

d. Verhinderung von Bodenschädigung – Bodensanierung, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Nährstoffbewirtschaftung

e. Schutz der biologischen Vielfalt – Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen

f. Maßnahmen für einen nachhaltigen und verringerten Einsatz von Pestiziden

g. Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls – oder zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

Beispiele für landwirtschaftliche Verfahren

Die Informationen über landwirtschaftliche Verfahren, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden können, bieten Landwirtinnen und Landwirten, Verwaltern, Forschenden, Interessenträgern und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, mehr über Öko-Regelungen zu erfahren und ihre Erfahrungen auszutauschen. Diese Liste wurde nach eingehender Diskussion mit Sachverständigen erstellt.

Die folgenden Verfahren entsprechen Maßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne in den oben genannten Bereichen Umwelt, Klimawandel und Tierwohl.

Verfahren, die in den politischen Instrumenten der EU festgelegt sind

  • Ökologische/biologische landwirtschaftliche Verfahren im Sinne der Verordnung (EU) 2018/848 (b, c, d, f, g)
    • Umstellung auf ökologische/biologische Produktion (b, c, d, f, g)
    • Erhaltung von ökologischer/biologischer Produktion (b, c, d, f, g)
  • Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes im Sinne der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (b, c, d, e, f), einschließlich:
    • Pufferstreifen, auf denen bestimmte Bewirtschaftungsverfahren angewendet und keine Pestizide eingesetzt werden (c, e, f)
    • Mechanische Unkrautbekämpfung (c, e, f)
    • Verstärkte Nutzung widerstandsfähiger, schädlingsresistenter Pflanzensorten und Arten (b)
    • Brachliegende Flächen mit einer Artenzusammensetzung für Biodiversitätszwecke (c, e, f)

Sonstige Verfahren

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.

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