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Agriculture and rural development
Presseartikel2. April 2020Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche EntwicklungLesedauer: 2 Min

Coronavirus: Die Kommission kündigt weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Ernährungssektors an

Die Europäische Kommission kündigt eine Reihe neuer Maßnahmen an, um den Agrar- und Ernährungssektor nach dem Ausbruch des Coronavirus in dieser beispiellosen Krise zu unterstützen.

Die heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) führt eine außergewöhnliche Flexibilität und Vereinfachung bei der Verwendung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ein, einschließlich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In Bezug auf den ELER, wird CRII+ Landwirte, ländliche Gebiete und EU-Mitgliedstaaten unterstützen, indem es die Flexibilität bei der Verwendung dieser Mittel erhöht, einschließlich:

  • Flexibilität beim Einsatz von Finanzinstrumenten: Landwirte und andere Begünstigte der ländlichen Entwicklung können Kredite oder Garantien zur Deckung von Betriebskosten von bis zu 200.000 EUR zu günstigen Bedingungen wie sehr niedrigen Zinssätzen oder günstigen Zahlungsplänen erhalten.
  • Umverteilung von Mitteln: Die EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) noch verfügbare Mittel zur Finanzierung einschlägiger Maßnahmen zur Bewältigung der Krise bereitstellen. Das Geld muss weiterhin im Rahmen des jeweiligen EPLR verwendet werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen und unverzüglich auf Anfragen nach Programmänderungen reagieren.
  • Verschiebung der Vorlage von Jahresberichten: Die Frist für die Vorlage dieser Berichte über die Umsetzung ihrer EPLR durch die EU-Mitgliedstaaten wird verschoben, damit die nationalen Behörden mehr Zeit für die Erstellung haben.
  • Änderungen der Partnerschaftsabkommen sind nicht erforderlich: Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Partnerschaftsabkommen nicht ändern, um ihre EPLR zu ändern, wodurch einige Verwaltungsverfahren aufgehoben werden.

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die im Rahmen des CRII+ direkt mit dem ELER verbunden sind, schlägt die Kommission eine weitere Flexibilität und Vereinfachung anderer Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor:

  • Verlängerung der Frist für GAP-Zahlungsanträge: Die Frist wird vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 um einen Monat verlängert, damit die Landwirte mehr Zeit haben, ihren Antrag auf Direktzahlungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums auszufüllen.
  • Höhere Vorauszahlungen: Um den Cashflow der Landwirte zu erhöhen, wird die Kommission die Vorauszahlungen für Direktzahlungen (von 50% auf 70%) und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums (von 75% auf 85%) erhöhen. Die Landwirte werden diese Vorschüsse ab Mitte Oktober erhalten.
  • Reduzierung der physischen Kontrollen vor Ort und Spielraum für zeitliche Anforderungen: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Beihilfevoraussetzungen erfüllt sind. Unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Umständen ist es jedoch entscheidend, den physischen Kontakt zwischen Landwirten und den Inspektoren, die die Kontrollen durchführen, zu minimieren. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Derzeit werden die letzten rechtlichen Schritte unternommen, um diese Maßnahmen zu erlassen.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. April 2020
Autor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung