Ziele
Ziel des EU-Schulprogramms ist es, für eine rentable Nahrungsmittelerzeugung und gesunde Ernährungsgewohnheiten bei Kindern zu sorgen, indem Schulkindern Obst und Gemüse, Milch und bestimmte Milcherzeugnisse schmackhaft gemacht werden. Diese Initiative steht im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), was Marktstabilität und ein ausreichendes Angebot betrifft. Da immer mehr verarbeitete Lebensmittel verzehrt werden und aufgrund schlechter Ernährung wie auch mangelnder Bewegung der Anteil fettleibiger Menschen steigt, fördert die EU aktiv eine gesündere Ernährung und eine gesündere Lebensweise bei Kindern.

Überblick
Durch das Programm werden Lebensmittel verteilt, aber auch Bildungs- und Informationsmaßnahmen durchgeführt.
Verteilung
Mit dem Programm wird die Verteilung von Obst, Gemüse, Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schulkinder vom Kindergarten bis zur Sekundarschule unterstützt. Die EU-Länder genehmigen eine Liste von Erzeugnissen (unter angemessener Einbeziehung ihrer für Gesundheit und Ernährung zuständigen Stellen), die Kindern dabei helfen soll, sich gesund zu ernähren.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf frischem Obst und Gemüse sowie Trinkmilch.
Um den Konsum bestimmter Erzeugnisse zu fördern oder den besonderen Ernährungsbedürfnissen von Kindern in ihrem Land gerecht zu werden, können die EU-Länder auch verarbeitetes Obst und Gemüse (z. B. Säfte) und bestimmte Milcherzeugnisse (z. B. Joghurt und Käse) auf die Liste setzen. Unter strengen Auflagen können auch Milchgetränke aufgenommen werden.
Die Erzeugnisse werden je nach saisonaler Verfügbarkeit und unter ökologischen Gesichtspunkten ausgewählt und sollen abwechslungsreich und gesund sein.
Wenn sie wollen, können die EU-Länder auch Erzeugnisse aus der Region mit kurzen Lieferwegen, Bio-Produkte oder Qualitätserzeugnisse in den Vordergrund stellen. Grundsätzlich nicht zugelassen sind Erzeugnisse, denen Zucker, Salz, Fett, Süßungsmittel oder künstliche Aromastoffe zugesetzt wurden. In Ausnahmefällen dürfen die für Gesundheit und Ernährung zuständigen Stellen in der EU jedoch geringe Mengen an zugesetztem Salz, Fett und bei Milcherzeugnissen auch Zucker zulassen.
Bildungsmaßnahmen
Im Rahmen des Schulprogramms werden auch anschauliche Bildungsaktivitäten durchgeführt (Unterrichtsstunden, Besuche auf Bauernhöfen, Schulgärten, Verkostungen und Kochworkshops), durch die die Schülerinnen und Schüler inspiriert und informiert werden sollen.
Durch praktisches Erleben lernen die Kinder, wie Lebensmittel vom Bauernhof auf den Tisch gelangen, lernen die harte Arbeit der örtlichen Landwirte zu schätzen und verstehen die Bedeutung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Dadurch erlangen sie nicht nur neues Wissen, sondern werden auch neugierig darauf, woher ihre Lebensmittel kommen, und wissen diese mehr zu schätzen.
Informationsmaßnahmen
Auch für Informationsmaßnahmen sind Mittel verfügbar, um für mehr Sichtbarkeit des Programms zu sorgen und den reibungslosen Ablauf zu überwachen und zu bewerten.
EU-Schulprogramm nach 2027
Mittelausstattung
Für das Programm stehen pro Schuljahr insgesamt 220,8 Mio. EUR an EU-Mitteln zur Verfügung, davon bis zu 130,6 Mio. EUR für Obst und Gemüse und bis zu 90,1 Mio. EUR für Milch.
Je nach Schwerpunkten und Bedürfnissen kann jedes Land einen Teil seiner EU-Mittel für Obst und Gemüse auf Milch übertragen und umgekehrt. Außerdem kann es auch lediglich einen Teil der vorgesehenen Mittel oder aber mehr als die vorgesehenen Mittel beantragen. Weitere Informationen finden sich im Bericht der Kommission über die Anwendung der Kriterien für die Mittelzuweisungen und die Auswirkungen der Mittelübertragungen.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Vorschüsse zu beantragen (anspruchsberechtigt sind bis zu 80 % der Antragsteller).
Die Kommission verabschiedet für jedes Schuljahr einen Beschluss, in dem die EU-Mittel für jedes Land festgelegt werden:
Vorläufige EU-Mittel nach Ländern für den Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Juli 2029
Schuljahr 2025/2026 – EU-Mittel nach Ländern
Schuljahr 2024/2025 – EU-Mittel nach Ländern
Schuljahr 2023/2024 – EU-Mittel nach Ländern
Umverteilung der Mittel für das Schuljahr 2022/2023 zur Unterstützung vertriebener ukrainischer Kinder
Im Juni 2022 veröffentlichte die Kommission eine Verordnung, in der die EU-Länder aufgerufen wurden, ihre Beihilfeanträge im Rahmen des Schulprogramms für das Schuljahr 2022/2023 zu überprüfen. Dies geschah vor dem Hintergrund der Ausnahmesituation infolge der russischen Invasion in der Ukraine. Hier war Solidarität zwischen den EU-Ländern gefragt, um diejenigen, die sich an vorderster Front um die Versorgung geflüchteter ukrainischer Kinder kümmerten, zu entlasten.
Die EU-Länder stellten entweder den Betrag bereit, den sie im Rahmen des Programms zusätzlich beantragt hatten, oder den Teil ihrer nationalen Zuweisung, der nicht benötigt wurde. Nicht verwendete Beträge wurden auf die Länder umgeschichtet, die die meisten ukrainischen Kinder aufnahmen. Insgesamt wurden so 2,9 Mio. EUR umverteilt, um geflüchtete ukrainische Kinder in Schulen in der EU zu versorgen.
Schulprogramm nach Ländern
Länder, die an dem Programm teilnehmen wollen, müssen eine nationale oder regionale Strategie für einen Zeitraum von sechs Jahren vorlegen.
Dieses Dokument muss die Ziele (z. B. Steigerung des Obst- und Gemüseverzehrs im Hinblick auf die empfohlenen fünf Portionen pro Tag), die Begünstigten (z. B. Grundschulkinder), die Erzeugnisse, die Bildungsaktivitäten und die Modalitäten für die Umsetzung des Programms umfassen.
Jedes teilnehmende Land muss die Durchführung des Programms überwachen und bewerten. Für jedes Schuljahr ist ein Überwachungsbericht zu erstellen. Ausgewählte Daten aus den jährlichen Überwachungsberichten der EU-Länder sind auf dem Datenportal für das Schulobst-, Schulgemüse- und Schulmilchprogramm der EU verfügbar.
Die Bewertungsberichte für den Zeitraum 2017-2022 wurden der Kommission vorgelegt, und die Berichte für alle EU-Länder sind online verfügbar. Detaillierte Informationen finden sich auch in der zusammenfassenden Auswertung der öffentlichen Konsultation und der Bewertungsberichte aus EU-Ländern.
Die Strategien der Länder und deren Überwachungs- und Bewertungsberichte werden nicht von der Kommission genehmigt. Sie veröffentlicht sie lediglich zusammen mit der Angabe einer Kontaktstelle in jedem Land, die über die Teilnahme und Einzelheiten zur Umsetzung Auskunft gibt.
| Land | Behörde | Kontaktdaten |
|---|---|---|
| Belgien (Flandern) | Departement Landbouw en Visserij, Ondernemen en ontwikkelen | Telefon: +32 2 552 74 97 E-Mail: schoolfruit-melk |
| Belgien (Wallonien) | Service Public de Wallonie, Département de l'Agriculture, ressources naturelles et environnement, Direction de la Gestion de l'Organisation Commune des Marchés | Telefon: +32 81 649 790 E-Mail: progecole [dot] dgo3 |
| Belgien (Brüssel) | Economie | Telefon: +32 2 2 800 34 82 E-Mail: fruit-ecole Web: Economie-emploi / Economie-werk |
| Bulgarien | Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft | Direktion Marktmaßnahmen und Erzeugerorganisationen, Referat Marktmaßnahmen Telefon: +35 9 298 511 357/+35 9 298 511 263 E-Mail: schoolscheme |
| Tschechien | Landwirtschaftsministerium, Abteilung tierische Erzeugnisse | Telefon: +420 221 812 278 E-Mail: ozk |
| Dänemark | Dänisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Dänisches Landwirtschaftsamt | Telefon: +45 33 95 80 00 E-Mail: euogprojekt |
| Deutschland | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Referat 212 | Telefon: +49 228 99529-0/+49 228 99529-4543 E-Mail: 212 |
| Estland | Estnischer Rat für Landwirtschaftsregister und Information | Telefon: +372 73 77 678 E-Mail: info |
| Irland | Food Industry Development Division, Department of Agriculture, Food and the Marine | Telefon: +351 6072780/+353 1 6072828 E-Mail: schoolscheme |
| Griechenland | Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung A. Generaldirektion Landwirtschaft – Direktion Anbausystemen und pflanzliche Erzeugnisse – Abteilung Obstbau | Telefon: +30 210 212 5071/+30 210 212 5040 E-Mail: schoolprogramme |
| Griechenland | Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung B. Generaldirektion Ernährung | 1. Direktion Lebensmittelverarbeitung und Lebensmitteltechnologie Telefon: +30 210 212 5072 2. Direktion Absatzförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Abteilung Ernährungspolitik Telefon: +30 210 212 4344 |
| Spanien | Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación- Subdirección General de Promoción de los Alimentos de España | Telefon: +34 91 347 51 20 E-Mail: planfrutaescuelas |
| Frankreich | Ministère de l'agriculture et de l'alimentation | Telefon: +33 1 49 55 40 58 E-Mail: programme [dot] fruitlait [dot] dgpe |
| Kroatien | Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, Direktion für landwirtschaftliche Flächen, Pflanzenerzeugung und -markt, Abteilung Erzeugerorganisationen | Telefon: +385 1 6106 175/+385 1 6109 528 / E-Mail: skolska [dot] shema |
| Italien | Ministero delle Politiche Agricole, Alimentari, Forestali e del Turismo | Telefon: +39 06 46652359/+39 06 46656067 E-Mail: fruttanellescuole |
| Zypern | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt – Abteilung Landwirtschaft | Telefon: +35 722 464030/+35 722 819725 / E-Mail: director |
| Lettland | Ministerium für Landwirtschaft, Abteilung für Markt- und Direktstützung, Referat Gemeinsame Marktorganisation | Telefon: +371 67027376 E-Mail: TKO |
| Litauen | Landwirtschaftsministerium | Telefon: +370 5 239 11 11 E-Mail: zum |
| Litauen | Landwirtschaftsagentur des Landwirtschaftsministeriums | Telefon: +370 616 46910 E-Mail: info |
| Luxemburg | Service d’Economie Rurale | Telefon: +352 247 83557 E-Mail: lait |
| Luxemburg | Administration des Services Techniques de l’Agriculture | Telefon: +352 457 171 200 E-Mail: fruits |
| Ungarn | Landwirtschaftsministerium, Abteilung für Handelspolitik und Marketing | Telefon: +36 1 7952108/+36 1 7959957 / E-Mail: apf |
| Malta | Amt für Landwirtschaft und Zahlungen für den ländlichen Raum, Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Klimawandel | Telefon: +356 22926148 E-Mail: arpa [dot] mesdc |
| Niederlande | Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur | E-Mail: secretariaatEIA minlnv [dot] nl (secretariaatEIA[at]minlnv[dot]nl) |
| Niederlande | Rijksdienst voor Ondernemend Nederland | Telefon: +31 70 3798000 E-Mail: schoolregelingen |
| Österreich | AMA Agrarmarkt Austria | Telefon: +43 50 3151-100 E-Mail: schulprogramm |
| Polen | Nationales Unterstützungszentrum für Landwirtschaft | Telefon: +48 22 376 76 76/+48 22 376 79 79 E-Mail: sekretariat_dwk |
| Portugal | Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung | Telefon: +351 21 323 4687 E-Mail: dsc |
| Rumänien | Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale Beziehungen | Telefon: +40 21 3072 492/+40 21 3078 570 E-Mail: roagricons |
| Slowenien | Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung | Telefon: +386 478 90 45 E-Mail: solsko-sadje [dot] aktrp |
| Slowakei | Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Abteilung Landwirtschaft | Telefon: +421 2 592 66 370/+421 2 592 66 552/+421 2 592 66 561 E-Mail: skolskyprogram |
| Finnland | Finnische Lebensmittelbehörde | Phone: +358 29 530 0400 E-Mail: koulujakelu Web: Koulujakelu (auf Finnisch) | Skolprogram (auf Schwedisch) |
| Schweden | Schwedisches Landwirtschaftsamt, Företagsenheten | Telefon: +46 077 102 232 23 E-Mail: skolmjolk |
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Diese Seite enthält Informationen über die Umsetzung des Schulprogramms, als das Vereinigte Königreich noch Mitglied der Europäischen Union war (Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019) bzw. weiterhin gemäß dem Austrittsabkommen an dem Programm teilnahm (Schuljahr 2019/2020).
Rechtsgrundlagen
Das Schulobst-, Schulgemüse- und Schulmilchprogramm der EU beruht auf den nachstehenden Verordnungen (bitte jeweils die konsolidierte Fassung heranziehen):
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Artikel 22 bis 25 und Anhang V;
- Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates, Artikel 5 und Anhang I;
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission mit Vorschriften für die einheitliche Durchführung des Programms;
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission mit zusätzlichen spezifischen Vorschriften für die Durchführung des Programms.



