Überblick
Die Expertengruppen für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums in der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind beratende Gremien, die die Europäische Kommission mit Rat und Fachwissen versorgen. Expertengruppen und alle einschlägigen Dokumente, die von diesen Expertengruppen und ihren Untergruppen erstellt werden, einschließlich der Tagesordnungen, der Protokolle und der Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen veröffentlicht.
Die Vorschriften für die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen sind im Beschluss C(2016) 3301 der Kommission festgelegt.
Expertengruppen beraten die Kommission in folgenden Fragen:
- der Vorbereitung von Rechtsetzungsvorschlägen und politischen Initiativen,
- der Erarbeitung delegierter Rechtsakte,
- der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften, Programme und Strategien der EU sowie der diesbezüglichen Koordinierung und Zusammenarbeit mit den EU-Ländern und Interessenträgern,
- der Vorbereitung von Durchführungsrechtsakten (falls erforderlich) in einer frühen Phase, d. h. bevor diese gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 dem Ausschuss vorgelegt werden.
Transparenz
Die Kommission veröffentlicht alle einschlägigen Dokumente zu den Tätigkeiten der Expertengruppen, zum Beispiel Tagesordnungen, Protokolle, Schlussfolgerungen, Auszüge aus Schlussfolgerungen oder Arbeitsunterlagen.
Ausnahmen von der systematischen Veröffentlichung gelten dann, wenn die Verbreitung eines Dokuments den Schutz eines öffentlichen oder privaten Interesses im Sinne von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission beeinträchtigen würde.
- 18. MÄRZ 2024

