Skip to main content
Agriculture and rural development

Cross-Compliance

Verknüpfung der Einkommensstützung mit der Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union

Ziele der Cross-Compliance

Die Cross-Compliance-Regelung bietet Landwirtinnen und Landwirten Anreize, die hohen Standards der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit, die Pflanzengesundheit, die Tiergesundheit und den Tierschutz zu erfüllen. Bei der nachhaltigeren Gestaltung der europäischen Landwirtschaft spielt die Cross-Compliance-Regelung eine wichtige Rolle.

Wie die Cross-Compliance-Regelung funktioniert

Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um eine Einkommensstützung von der EU zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit der den Landwirten gewährten Unterstützung wird als Cross-Compliance bezeichnet.

Zu den Vorschriften, die Landwirte einhalten müssen, zählen

  • Grundanforderungen an die Betriebsführung aller Landwirte, unabhängig davon, ob sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Unterstützung erhalten und
  • Anforderungen in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die nur an Landwirte gestellt werden, die Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.

Landwirte, die gegen EU-Recht in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Tierschutz oder Bodenbewirtschaftung verstoßen, erhalten weniger EU-Fördermittel und können mit weiteren Sanktionen belegt werden.

Grundanforderungen an die Betriebsführung

Alle Landwirte müssen, unabhängig davon, ob ihnen Beihilfen im Rahmen der GAP gewährt werden, die Grundanforderungen an die Betriebsführung einhalten.

Zu diesen Grundanforderungen zählen die EU-Vorschriften über die öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, der Tierschutz sowie der Umweltschutz.

Öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit

Tierschutz

Umweltschutz

Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Zusätzlich zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung müssen Landwirte, denen Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gewährt werden, die EU-Standards in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einhalten.

Diese Standards sind dafür konzipiert,

  • die Bodenerosion durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung und Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zu verhindern,
  • die organische Substanz im Boden und der Bodenstruktur zu erhalten,
  • Dauergrünland zu erhalten,
  • die biologische Vielfalt zu schützen und Landschaftselemente zu erhalten, z. B. durch ein Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln,
  • Wasser zu schützen und zu bewirtschaften durch die Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen, die Genehmigungspflicht für die Entnahme von Wasser zur Bewässerung und den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung.

Sanktionen bei Verstößen

Im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung können Landwirten, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, die folgenden Fördermittel gekürzt werden:

  • Direktzahlungen (entkoppelt oder gekoppelt),
  • die meisten Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums: flächenbezogene Zahlungen einschließlich Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen, Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen‚ Natura-2000-Maßnahmen, Aufforstungsmaßnahmen, Waldumweltmaßnahmen, Agroforstwirtschaft und ökologische/biologische Landwirtschaft,
  • Zahlungen im Bereich Weinbau: für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sowie die Ernte vor der Reifung.

Weiterführende Informationen

Einkommensstützung

Ländliche Entwicklung

Die neue GAP: 2023–2027

Im Juni 2021 wurde nach ausführlichen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission eine Einigung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Diese Vereinbarung wurde am 2. Dezember 2021 formell angenommen, und die neue GAP beginnt somit am 1. Januar 2023.

Im Rahmen der neuen GAP werden die bestehenden Konditionalitäts- und Ökologisierungssysteme überarbeitet, um die höheren ökologischen Ambitionen zu wiederspiegeln und zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beizutragen. Dazu gehört auch die Einführung von Öko-Regelungen, mit denen höhere Anreize für klima- und umweltfreundliche landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren geschaffen werden. Bis 2023 gelten gemäß den Bestimmungen der GAP-Übergangsverordnung die derzeitigen Maßnahmen.

Vorschriften

Die Cross-Compliance wird geregelt durch: