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Agriculture and rural development

Pestizide und Pflanzenschutz

Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik wird die nachhaltige Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft der EU unterstützt.

Pflanzenschutz in der Landwirtschaft der EU

Pflanzenschutzmittel sind Pestizide, die in der Land- und Forstwirtschaft zum Schutz von Kultur- und anderen Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten eingesetzt werden. Sie helfen der Europäischen Union dabei, ihre Ziele hinsichtlich Pflanzengesundheit und Ernährungssicherheit zu verwirklichen.

Eine übermäßige oder in anderer Form unangemessene Verwendung von Pestiziden kann sich jedoch negativ auf Boden, Wasser und die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft auswirken. Auch die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und Menschen kann Schaden nehmen. Aus diesen Gründen ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch EU-Vorschriften über Pestizide streng reguliert.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ – einer der zentralen Säulen des europäischen Grünen Deals – ehrgeizigere Ziele für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden gesetzt. Eines dieser Ziele besteht darin, bis 2030 Verwendung und Risiko chemischer und gefährlicher Pestizide in der EU um 50 % zu verringern.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) trägt entscheidend zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft bei, da sie den Landwirtinnen und Landwirten hilft, die Gesundheit ihrer Kulturen bei ausreichendem Ertrag zu erhalten und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Ökosysteme zu schützen.

GAP-Maßnahmen

Die GAP fördert nachhaltige landwirtschaftliche Systeme in der EU und ermöglicht es den Landwirtinnen und Landwirten,

  • sichere, gesunde und nachhaltig erzeugte Lebensmittel für die Gesellschaft bereitzustellen,
  • unter Berücksichtigung aller von ihnen erbrachten öffentlichen Güter ein stabiles und faires Einkommen zu erzielen,
  • natürliche Ressourcen zu schützen, die biologische Vielfalt zu fördern und zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen.

Durch eine Reihe von Vorschriften und Maßnahmen unterstützt die GAP Landwirtinnen und Landwirte bei der nachhaltigen Nutzung von Pestiziden.

Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Im Rahmen der Vorschriften zur sogenannten Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) sind die Zahlungen an Begünstigte der GAP an eine Reihe von Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie an Verpflichtungen in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gebunden. Zu den Cross-Compliance-Vorschriften für Pestizide gehören:

Entwicklung des ländlichen Raums

Die nachhaltige Verwendung von Pestiziden kann auch im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, der sogenannte „zweiten Säule“ der GAP, unterstützt werden. Die EU-Länder können in ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Reihe nützlicher Maßnahmen aufnehmen.

  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können alternative Methoden für den Pflanzenschutz unterstützen, zum Beispiel nichtchemische Alternativen zu Pestiziden und integrierten Pflanzenschutz.
  • Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen/biologischen Landbaus fördern parallel auch Bewirtschaftungsmethoden mit geringerem Pestizideinsatz.
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Wissenstransfer und Information sowie Beratungsdienste und Zusammenarbeit können für die Verbreitung von Wissen über den Pflanzenschutz und zu mehr Innovation in diesem Bereich beitragen.

Marktmaßnahmen

Zu bestimmten sektoralen Maßnahmen gehören in den entsprechenden operationellen Programmen auch solche zum Wohle der Umwelt. Dies kann auch die Förderung der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden umfassen. Ein Beispiel dafür ist der Obst- und Gemüsesektor.

GAP: 2023–2027

Die GAP 2023–2027 fördert weitere Möglichkeiten für den nachhaltigen Pestizideinsatz, um die Landwirtschaft stärker an die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ anzunähern.

Spezifische Ziele der GAP

Für zahlreiche spezifische Ziele der neuen GAP ist die nachhaltige Verwendung von Pestiziden von großer Bedeutung, insbesondere in den Bereichen natürliche Ressourcen und biologische Vielfalt.

GAP-Strategiepläne

Im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne können die EU-Länder Strategien und Interventionen im Einklang mit den EU-Zielen flexibel gestalten, um ihre Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern.

Neue grüne Architektur

Zur GAP 2023–2027 gehört eine neue grüne Architektur, die Alternativen zu schädlichen Pestiziden ermöglichen wird. So wird die erweiterte Konditionalität der GAP 2023–2027 strengere Mindestvorgaben für rechtliche Standards hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung von Pestiziden anlegen. Überdies wird ein erheblicher Teil des GAP-Haushalts für Öko-Regelungen aufgewendet, mit denen freiwillige, über die rechtlichen Mindestvorgaben hinausgehende Tätigkeiten der Landwirtinnen und Landwirte zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden unterstützt werden können. Im Januar 2021 hat die Kommission eine indikative Liste von Öko-Regelungen veröffentlicht. Parallel dazu läuft die Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums weiter, zum Beispiel für Bodenbewirtschaftungszahlungen, Investitionen, Wissensaufbau, Innovation und Zusammenarbeit mit Bezug auf den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden.

Wissen, Forschung, Beratung und Innovation

Um neue Technologien, Methoden und Verwaltungssysteme zu entwickeln, unterstützt die Kommission Forschung, Innovation und Beratung in der Land- und Forstwirtschaft. Pflanzengesundheit und ökologische Bewirtschaftungsweisen gehören dabei zu den Schwerpunkten.

Das System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung vermittelt Kenntnisse über neue Entwicklungen und berät Landwirtinnen und Landwirte zu bewährten Verfahren für die Schädlingsbekämpfung.

Forschung in Aktion: integrierter Pflanzenschutz

Um die Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern, fördert die Kommission den integrierten Pflanzenschutz.

Eines der von der EU unterstützten Projekte ist IWMPRAISE, mit dem demonstriert werden soll, wie durch integrierte Unkrautbekämpfung nachhaltigere Anbausysteme unterstützt werden, die sowohl widerstandsfähig als auch ertragreich sind. An dem Projekt beteiligen sich 37 Partner aus acht europäischen Ländern, darunter 11 Universitäten und Forschungseinrichtungen, 14 kleine und mittlere Unternehmen und Industriepartner sowie 12 Beratungsdienste und Endnutzerorganisationen.

Die EU unterstützte auch die Schaffung des Instrumentariums mit Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes für Landwirte. Diese Datenbank enthält rund 1300 Beispiele für Verfahren, Techniken und Technologien betreffend die acht IPM-Grundsätze, die auf EU- und internationaler Ebene festgelegt wurden. Sie umfasst auch 273 „kulturspezifische Leitlinien“, die von den nationalen Behörden und öffentlichen Stellen der EU-Länder entwickelt wurden, um die Anforderungen des integrierten Pflanzenschutzes gemäß der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden umzusetzen. Dieses Instrumentarium stellt bewährte Verfahren vor, die dazu beitragen sollen, einige Techniken nach ihrer Anpassung an lokale oder regionale landwirtschaftliche und agroklimatische Bedingungen auch anderenorts umzusetzen. Es wird regelmäßig mit zusätzlichen Beispielen aktualisiert.

Studie zum Pilotprojekt „IPM-Instrumentarium für Landwirte“

Parallel zur Datenbank des Instrumentariums mit Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes für Landwirte untersucht eine Studie die derzeitigen IPM-Verfahren und ihr Potenzial zur Verringerung der Abhängigkeit von chemischen Pestiziden, ihre Umsetzungskosten und ihre Wirksamkeit allgemein.

Rechtsgrundlagen

Die Cross-Compliance wird durch Vorschriften über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik geregelt: Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission und Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission.

Die Vorschriften für Ökologisierungszahlungen sind in folgenden Verordnungen festgelegt: Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014 der Kommission.

EU-Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ausgezahlt: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.