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Agriculture and rural development
Presseartikel30. März 2020Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche EntwicklungLesedauer: 1 Min

Coronavirus: Saisonarbeiter werden in die neuen Leitlinien für die Freizügigkeit wesentlicher Arbeitnehmer einbezogen.

Die Kommission hat heute neue praktische Ratschläge veröffentlicht, um sicherzustellen, dass mobile Arbeitnehmer innerhalb der EU, die als wesentliche Arbeitnehmer im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie gelten, ihren Arbeitsplatz erreichen können. Der Lebensmittelsektor ist ein Schlüsselsektor, der in diesen Leitlinien enthalten ist, insbesondere in Bezug auf Saisonarbeiter.

Diese Leitlinien, die gestern von EU-Staats- und Regierungschefs angefragt wurden, beantworten die praktischen Bedenken von Bürgern und Unternehmen, die von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, sowie von den nationalen Behörden, die die Maßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen umfassen interne Grenzkontrollen und die Einschränkung des Personenverkehrs innerhalb der EU.

Der EU Agrar- und Ernährungssektor arbeitet hart daran, während dieser beispiellosen Krise eine effiziente Lebensmittelversorgungskette und Ernährungssicherheit in der gesamten EU zu gewährleisten. Dennoch wird es in den kommenden Wochen zu einem erheblichen Arbeitskräftemangel kommen, wenn Saisonarbeiter aufgrund restriktiver Maßnahmen ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können. Saisonarbeiter sind für den Agrarsektor von entscheidender Bedeutung für Ernte-, Pflanz- und Pflegefunktionen, insbesondere in der aktuellen Saison.

Mit diesen Leitlinien fordert die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezifische belastungsfreie und schnelle Verfahren festzulegen, um einen reibungslosen Grenzübergang für Grenz- und Saisonarbeiter zu gewährleisten, einschließlich angemessener Gesundheitsuntersuchungen.

In Bezug auf Saisonarbeiter im Agrarsektor sollten die Mitgliedstaaten auf technischer Ebene Informationen über ihre unterschiedlichen Bedürfnisse austauschen und spezifische Verfahren festlegen, um einen reibungslosen Grenzübergang für diese Arbeitnehmer zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten diese Personen als kritische Arbeitnehmer behandeln und den Arbeitgebern die Notwendigkeit übermitteln, für einen angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsschutz zu sorgen.

Die Kommission wird weiterhin bewährte Praktiken zusammen mit den Mitgliedstaaten ermitteln, die dann auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden können, um zu ermöglichen, dass Arbeitnehmer ihre Schlüsselberufe ungehindert ausüben können.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. März 2020
Autor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung