Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Fragen und Antworten zum Vorschlag für die GAP nach 2027

  • Fragen und Antworten
  • 23. Juli 2025
  • Brüssel
  • Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Lesedauer: 17 Min
  1. Warum schlägt die Kommission jetzt eine neue GAP vor?
  • Der Vorschlag ist Teil des langfristigen EU-Haushalts, der auch als mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bezeichnet wird. Dieser stellt die finanziellen Möglichkeiten der Union dar und bildet die finanzielle Grundlage für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
  • Der MFR bietet die Gelegenheit, die GAP nach 2027 wirkungsvoller, einfacher und flexibler zu gestalten, damit sie auf künftige sozioökonomische wie auch klimatische, ökologische und geopolitische Herausforderungen reagieren kann.
  • Der Vorschlag setzt die Vision für Landwirtschaft und Ernährung um, baut auf den Erfahrungen der Vergangenheit auf und gibt eine Antwort auf die drängendsten Bedürfnisse von Landwirtinnen und Landwirten, ländlichen Gemeinschaften und der Gesellschaft insgesamt.

 

  1. Welche Mittel werden für Landwirtinnen und Landwirte, ländliche Gebiete und den Agrarsektor in der EU bereitgestellt?
  • Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten weiterhin eine sichere und verlässliche Einkommensstützung durch zweckgebundene Mittel von mindestens 300 Mrd. EUR. Die Einkommensstützung beinhaltet verschiedene Zahlungen zur Aufbesserung der Einkünfte oder für betriebliche Erfordernisse von Landwirtinnen und Landwirten, darunter flächenbezogene Einkommensstützung, Agrarumweltaktionen, Unterstützung für Kleinerzeuger und Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Investitionen im Betrieb wie Modernisierung, Diversifizierung oder Einführung neuer Verfahren und Technologien.
  • Die Mitgliedstaaten können außerdem den Fonds für national-regionale Partnerschaften – ausgestattet mit insgesamt 865 Mrd. EUR – nutzen, um die verbleibenden GAP-Maßnahmen zu finanzieren, die sie umsetzen müssen, beispielsweise um die Konnektivität in ländlichen Gebieten zu verbessern oder das Unternehmertum im ländlichen Raum im Rahmen von LEADER zu fördern.
  • Um Landwirtinnen und Landwirten zu helfen, die Auswirkungen von Störungen auf den Agrarmärkten zu bewältigen, hat die Kommission die Mittel für die Krisenreserve verdoppelt. Sie heißt künftig einheitliches Sicherheitsnetz, ist mit 6,3 Mrd. EUR ausgestattet und ausschließlich für Landwirtinnen und Landwirte vorgesehen.
  • Schließlich wird die Landwirtschaft auch weiterhin von europäischer Forschung profitieren – dank Horizont Europa und dem neuen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, aus dem Programme für Landwirtschaft, Gesundheit, Bioökonomie und Biotechnologie gefördert werden. Dadurch können beispielsweise Saatgut für klimaresilientere Pflanzen oder innovative Anwendungen im Bereich der Bioökonomie entwickelt werden, die den Landwirtinnen und Landwirten zusätzliche Einkünfte bringen.
  • Der neue Haushalt enthält auch neue Methoden zur Anpassung an die Inflation, sodass die Landwirtinnen und Landwirte besser vor unvorhersehbaren Preisschwankungen geschützt sind.

 

  1. Was sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen?
  • Die Struktur der GAP nach 2027 wird vereinfacht und gestrafft. Die zwei bestehenden Fonds, also der EGFL und der ELER, die auch als erste und zweite Säule bezeichnet werden, werden in einem einzigen, kohärenten politischen Rahmen zusammengeführt. Dadurch werden Dopplungen vermieden, können Mittel flexibler eingesetzt werden und wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen auf gemeinsame Ziele ausgerichtet sind.
  • Die Unterstützung für die Landwirtinnen und Landwirte wird gezielter und gerechter. Vereinfachte degressive flächenbezogene Zahlungen ersetzen das derzeitige komplexe System von Zahlungsregelungen. Direktzahlungen bleiben zwar erhalten, doch mit der Reform werden Maßnahmen eingeführt, um Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie kleine und familiengeführte Betriebe vorrangig zu unterstützen und gleichzeitig die Förderung für große Betriebe durch Deckelung und Degressivität zu verringern. Die gekoppelte Einkommensstützung wird ebenfalls erhöht, wobei die Ausgabenobergrenze von 13 % auf 20 % angehoben wird. Es ist möglich, weitere 5 % für Sektoren und Regionen aufzuwenden, die am dringendsten Unterstützung benötigen wie Tierhaltung und sensible Grenzregionen.
  • Umwelt- und Klimaschutz bleiben zentral, aber anstatt vorgeschriebener Bedingungen wird künftig positives Handeln belohnt. Die derzeitigen Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen werden in einer Kategorie zusammengefasst, den von den Mitgliedstaaten kofinanzierten Agrarumweltaktionen. Es werden klare Anreize gesetzt, Verfahren anzuwenden, die der Biodiversität, dem Klima und dem Tierwohl dienen. Durch eine neue Übergangszahlung von bis zu 200 000 EUR werden Betriebe unterstützt, die auf nachhaltigere Modelle umsteigen.
  • Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten mehr Unterstützung als je zuvor. Jeder Mitgliedstaat muss eine Strategie für den Generationswechsel verabschieden, durch die strukturelle, finanzielle und soziale Hürden für den Einstieg in den Beruf abgebaut werden. Ein verpflichtendes „Starterpaket“ von Maßnahmen wird jungen Menschen die Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern.
  • Auch ländliche Gebiete und Innovation werden profitieren. Alle bestehenden Instrumente für die ländliche Entwicklung bleiben erhalten und werden gestärkt, einschließlich des LEADER-Programms. Innovation, Forschung und Beratung werden ausgeweitet, wobei ein neuer Schwerpunkt auf psychischer Gesundheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben liegen wird. Erstmals werden Landwirtinnen und Landwirte Zugang zu Vertretungsdiensten haben und Aushilfen engagieren können, wenn sie krank oder im Urlaub sind oder familiären Verpflichtungen nachkommen müssen.
  • Schließlich enthält der Vorschlag für eine Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation gezielte Marktreformen. Dadurch sollen das Wachstum im Pflanzenproteinsektor angekurbelt, traditionelle Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse geschützt und eine Rechtsgrundlage für künftige Ursprungskennzeichnungen geschaffen werden. Im Rahmen der Schulprogramme erhalten Erzeugnisse aus der EU Vorrang. Dabei werden Obst, Gemüse und Milcherzeugnisse an Schulkinder verteilt und die Ernährungssicherheit sowie die örtliche Landwirtschaft gestärkt.
  • Die künftige GAP bietet eine ausgewogene, modernere Politik, durch die Einkommen geschützt, umweltbewusstes Handeln belohnt, der Generationswechsel unterstützt und die Krisenfestigkeit ländlicher Gemeinschaften in ganz Europa gestärkt wird.

 

  1. Bleiben die bisherigen zwei Säulen der GAP erhalten?
  • Der neue MFR soll für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis, mehr Synergien und einen einfacheren Zugang zu Finanzmitteln sorgen. In den Plänen für national-regionale Partnerschaften werden bestehende EU-Finanzierungsprogramme in einem harmonisierten Rahmen zusammengeführt, dessen Kernstück die GAP ist.
  • Für die GAP bedeutet das, dass die Zwei-Säulen-Struktur (bestehend aus dem EGFL und dem ELER) aufgegeben wird und die beiden bestehenden Fonds zusammengelegt werden, um ein einheitliches Instrumentarium zu erhalten. Die bekannten GAP-Instrumente aus beiden Säulen bleiben Teil des Instrumentariums, das den Mitgliedstaaten sowie den Landwirtinnen und Landwirten zur Verfügung steht. Durch diese neue Struktur gibt es keine Einschränkungen mehr bei der Übertragung von Mitteln zwischen den Säulen, keine Überschneidungen und unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen mehr bei Maßnahmen, die dieselben Ziele verfolgen, und vieles mehr.
  • Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten weiterhin Unterstützung, die bislang im Rahmen der zweiten Säule der GAP gewährt wird. Diese Unterstützung wird in einem einzigen Finanzierungsinstrument gebündelt. Dadurch verringert sich auch der Verwaltungsaufwand.

 

  1. Welchen Nutzen bringt der neue Fonds?
  • Die Integration der GAP in die Pläne für national-regionale Partnerschaften sorgt für größere Synergien und wirkungsvollere Maßnahmen, wo es nötig ist. Gleichzeitig haben die Landwirtinnen und Landwirte Planbarkeit hinsichtlich der Einkommensstützung.
  • Dadurch entsteht ein umfassenderer und wirksamerer Ansatz bei der Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten und ländlichen Gebieten.
  • Dies kommt insbesondere jungen Menschen in der Landwirtschaft zugute, da sie sowohl Unterstützung aus der GAP erhalten als auch von den Reformen und Instrumenten profitieren, die die ländlichen Gebiete attraktiver machen. Beispielsweise umfasst das bessere Konnektivität, wesentliche Dienstleistungen und Bildung wie auch Reformen bei der Besteuerung und beim Zugang zu Land.
  • Die Kommission wird durch länderspezifische GAP-Empfehlungen dafür sorgen, dass die Pläne die Erfordernisse der einzelnen Länder abdecken, auch in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig bleiben zweckgebundene Mittel für die Einkommensstützung für Landwirtinnen und Landwirte in Höhe von mindestens 300 Mrd. EUR erhalten, was eine sichere und stabile Grundlage für den Sektor darstellt.

 

  1. Was bedeutet das in der Praxis für die Landwirtinnen und Landwirte?
  • Die GAP umfasst auch künftig zweckgebundene Mittel für die Einkommensstützung. Damit haben die Landwirtinnen und Landwirte Planbarkeit hinsichtlich der Beträge, die dazu dienen, ihre Einkünfte aufzubessern, die Finanzierung von Investitionen im Betrieb zu ermöglichen, Ökosystemdienstleistungen zu belohnen, Risikomanagement zu unterstützen, Junglandwirtinnen und Junglandwirte zu fördern oder Vertretungsdienste bereitzustellen und so zu einer angemessenen Lebenshaltung beizutragen.
  • Neue Möglichkeiten zusätzlicher Finanzierungen und Synergien für Investitionen innerhalb und außerhalb des Betriebes, Wissensaustausch und Innovation, digitale Lösungen, eine neue Übergangszahlung für den Umstieg auf resilientere Betriebe, Risikomanagement und Zugang zu Finanzierung stärken die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe.

 

  1. Inwiefern konzentriert sich die Unterstützung auf diejenigen, die sie am dringendsten benötigen?
  • Mit der GAP nach 2027 wird ein gezielteres Vorgehen bei flächenbezogenen Zahlungen vorgeschlagen, bei dem die besonderen wirtschaftlichen Gegebenheiten einzelner Betriebe und Gebiete berücksichtigt werden.
  • Mit dem Vorschlag werden Maßnahmen zur Umverteilung der Einkommensstützung eingeführt. Dabei wird kleinen Betrieben, Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie Betrieben in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen Vorrang eingeräumt. Größere Betriebe erhalten hingegen aufgrund der verpflichtenden Degressivität und Deckelung weniger Unterstützung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unterstützung an diejenigen geht, die sie am dringendsten benötigen.
  • Die Mitgliedstaaten erhalten auch Spielräume für gezielte Regelungen zur Einkommensstützung, durch die den besonderen Bedürfnissen ihrer Landwirtinnen und Landwirte – junger Menschen, Frauen, gemischter Betriebe mit pflanzlicher und tierischer Erzeugung – und ihrer Gebiete Rechnung getragen wird.
  • Kleinere Betriebe können spezielle Unterstützung in Form von flächenbezogenen Zahlungen, Pauschalen für einen Umstieg oder Investitionen oder Zusatzzahlungen erhalten, wodurch ein wettbewerbsfähiger und krisenfester Agrarsektor gefördert wird.

 

  1. Wie werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte in der GAP nach 2027 gefördert?
  • Der neue GAP-Vorschlag der Europäischen Kommission ist so konzipiert, dass er einer neuen Generation hilft, Fuß zu fassen und erfolgreich zu wirtschaften. Mit einer Vielzahl spezieller Instrumente und begleitender Reformen sowie gezielter Unterstützung sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte künftig besser gerüstet, erfolgreiche, innovative und nachhaltige Betriebe aufzubauen.
  • Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, die dafür erforderlichen Mittel einzuplanen. In der für den Herbst geplanten Strategie für den Generationswechsel wird ein Zielwert von 6 % auf EU-Ebene angestrebt, dessen Erreichen durch GAP-spezifische Empfehlungen befördert werden soll.
  • Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten gezielte Unterstützung, einschließlich flächenbezogener Zahlungen und eines „Starterpakets“ aus Maßnahmen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies soll helfen, die Herausforderungen, vor denen sie stehen, zu bewältigen und einen lebendigeren und vielfältigeren Agrarsektor zu fördern.
  • Die GAP wird Junglandwirtinnen und Junglandwirten zudem Zugang zu Training, Mentoring und anderen Formen der Unterstützung wie Wissen, Beratung und Kompetenzerwerb bieten und mit nationalen Reformen und Maßnahmen zusammenwirken, damit sie erfolgreich sein können und über die Instrumente und das Wissen verfügen, das sie benötigen, um zu florieren.
  • Förderfähige Investitionen können mit bis zu 85 % von der EU kofinanziert werden. Dieser höhere Satz sendet ein klares Signal aus, wo die Priorität der EU liegt.
  • Ziel ist es, die Landwirtschaft für die nächste Generation zugänglicher, attraktiver und rentabler zu machen.

 

  1. Wie begegnet der neue GAP-Vorschlag dem Problem der externen Konvergenz? Welche Maßnahmen gibt es, um die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Direktzahlungen pro Hektar abzubauen?
  • Durch den in der derzeitigen GAP bestehenden Mechanismus der externen Konvergenz werden Mittel zwischen den Mitgliedstaaten verteilt, um Unterschiede bei den Direktzahlungen zu verringern. Mitgliedstaaten, die weniger als 90 % des EU-Durchschnitts bekommen, erhalten einen Aufschlag, während diejenigen über dem Durchschnitt zu der Umverteilung beitragen.
  • Im Rahmen des neuen MFR wird diese Umverteilung innerhalb der GAP nicht mehr erforderlich sein, da sie bereits erfolgt, wenn den einzelnen Mitgliedstaaten die Gesamtmittel für die Pläne für national-regionale Partnerschaften zugewiesen werden. Konkret erhalten die Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen pro Hektar unter dem Durchschnitt liegen, einen Bonus.
  • Des Weiteren wird in der GAP nach 2027 eine Spanne (Mindest-/Höchstbetrag je Hektar) für die degressive flächenbezogene Einkommensstützung festgelegt, was zu einer Angleichung zwischen den Mitgliedstaaten und mehr Fairness bei der Umsetzung und Wirkung führt.
  • Durch diesen Ansatz können die Mitgliedstaaten Zahlungen entsprechend dem Einkommensbedarf differenzieren. Gleichzeitig wird eine Obergrenze dafür vorgegeben, wie viel für die Einkommensgrundstützung insgesamt aufgewendet werden darf. Dies soll einen Anreiz für die Mitgliedstaaten bieten, Unterstützung in andere GAP-Instrumente wie Agrarumwelt- und Klimaaktionen oder landwirtschaftliche Investitionen zu lenken.

 

  1. Was passiert mit den Umweltzielen der GAP?
  • In der GAP nach 2027 wird die entscheidende Rolle der Landwirtschaft beim Schutz und Erhalt der Umwelt uneingeschränkt anerkannt.
  • Der Vorschlag enthält starke Durchführungsmechanismen für die Umweltziele, einschließlich des neu eingeführten Konzepts der verantwortungsvollen Betriebsführung – Anforderungen als Voraussetzung für den Erhalt von Einkommensstützung – mit einfacheren und maßgeschneiderten Anreizen, Verfahren anzuwenden, die dem Klimaschutz, der Bewirtschaftung von Wasserressourcen, der Bodengesundheit, dem Erhalt der Biodiversität, einem geringeren Pestizideinsatz sowie der Tiergesundheit und dem Tierwohl zugutekommen.
  • Anstatt pauschale Konditionalitätsanforderungen vorzugeben, können die Mitgliedstaaten anhand von Empfehlungen der Kommission Maßnahmen erarbeiten, die ihren jeweiligen Gegebenheiten und Voraussetzungen entsprechen, sodass sichergestellt wird, dass unsere gemeinsamen Umweltziele erreicht werden.
  • Der vereinfachte Rahmen der künftigen GAP, der auf einem territorialen Ansatz basiert, ist an Ergebnissen ausgerichtet. Hierfür werden gezieltere Anforderungen auf EU-Ebene festgelegt und mit stärkeren Anreizen für die Landwirtinnen und Landwirte kombiniert, umweltfreundliche Verfahren anzuwenden. Durch diesen Ansatz können Landwirtinnen und Landwirte Verantwortung für ökologische Auswirkungen übernehmen, während sichergestellt wird, dass die Umweltziele der GAP erreicht werden.
  • Darüber hinaus wurde für den Gesamthaushalt der EU ein Zielwert von 35 % für Ausgaben für den Klima- und Umweltschutz festgelegt. Dies bedeutet im Rahmen der Pläne ein Ausgabenziel von 43 %, zu dem auch die GAP beitragen muss.
  • Die Kommission wird auch weiterhin die Umweltziele der GAP durch Länderempfehlungen, die Genehmigung von nationalen Plänen und die Nachverfolgung der Ergebnisse steuern. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die Mitgliedstaaten und die Landwirtinnen und Landwirte zu hohen Umweltstandards verpflichten und gleichzeitig flexibel auf sich ändernde Umstände reagieren können.

 

  1. Werden im Rahmen der GAP ländliche Gebiete auch künftig unterstützt?
  • Die GAP erkennt an, welch entscheidende Rolle lebendige ländliche Gebiete und Gemeinschaften bei der sozioökonomischen Entwicklung und dem territorialen Zusammenhalt in der EU spielen.
  • Im Rahmen der Pläne werden Mittel für Initiativen bereitgestellt, durch die territoriale Unterschiede abgebaut und ländliche Gebiete attraktiver gemacht werden sollen.
  • Durch eine bessere Abstimmung zwischen den Politikbereichen werden wichtige Herausforderungen im ländlichen Raum angegangen. Hierzu zählen ein verbesserter Zugang zu Dienstleistungen, bessere Konnektivität und digitale Tools und das Erschließen von Innovationen und Geschäftsmöglichkeiten. Ziel ist es, starke, lebendige und besser vernetzte ländliche Gemeinschaften zu schaffen, die zum Gesamterfolg der EU beitragen.
  • Die GAP schafft Synergien mit anderen Politikbereichen, und zwar durch stärker integrierte Ansätze für die ländliche Entwicklung. Hierzu sollen erfolgreiche Instrumente wie LEADER genutzt werden, um die örtliche Entwicklung zu fördern und Zugang zu einer größeren Bandbreite an Finanzierungsmöglichkeiten und Know-how zu bieten.

 

  1. Wie werden Innovationen für den Agrarsektor nutzbar gemacht?
  • Innovation, Forschung und Zugang zu landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdiensten bleiben in unserem Ansatz von zentraler Bedeutung.
  • Der Zugang zu Wissen, die Nutzung von Innovationen und die Beschleunigung der Digitalisierung sind für einen florierenden Agrarsektor entscheidend.
  • Hierzu müssen Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft gestärkt und der Zugang zu Beratungsdiensten, gezielten Schulungen und digitalen Lösungen gewährleistet werden.
  • In dem Vorschlag werden erfolgreiche Instrumente wie Kooperationsprojekte für Innovation (im Rahmen von EIP-AGRI) beibehalten und Möglichkeiten für Vereinfachungen sowie Synergien mit anderen EU-Instrumenten geschaffen.
  • Die GAP wird eng mit anderen Politikbereichen der EU verwoben, wie Berufsbildungs- und Digitalisierungsinitiativen, um technologische Fortschritte und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für Landwirtinnen und Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte, insbesondere Junglandwirtinnen und Junglandwirte, zu fördern und so für eine innovativere und resilientere landwirtschaftliche Gemeinschaft zu sorgen.
  • Auch aus anderen Fonds, wie dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit oder dem EU-Forschungsrahmenprogramm, können Mittel für den Agrarsektor bereitgestellt werden.
  • Zur Förderung von Innovationen gibt es einen Mix an Finanzierungsmöglichkeiten. Investitionen in Agrar- und Biotechnologieunternehmen werden zum Wachstum des Sektors beitragen. Dadurch erhalten kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe die finanzielle Unterstützung, die sie benötigen, um zu investieren, zu modernisieren und neue, innovative Methoden einzuführen.

 

  1. Inwiefern vereinfacht der Vorschlag die GAP für Landwirtinnen und Landwirte und die Mitgliedstaaten?
  • Mit unserem Vorschlag soll die GAP gestrafft werden, sodass sie sich leichter umsetzen lässt, flexibler wird und den Bedürfnissen von Landwirtinnen und Landwirten und Mitgliedstaaten besser entspricht.
  • Ein einziges, vereinfachtes System: Durch das Zusammenführen der beiden bestehenden Fonds, des EGFL und des ELER, werden starre Strukturen überwunden, und es wird größere Flexibilität bei der Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte und ländliche Gebiete geben. Zudem wird den nationalen Verwaltungen dadurch die Planung und Umsetzung von Maßnahmen erleichtert.
  • Dank eines territorialen Ansatzes, insbesondere bei den Umwelt- und Klimamaßnahmen, haben die Mitgliedstaaten mehr Freiräume, Unterstützungsinstrumente zu konzipieren und umzusetzen, die auf ihre spezifischen regionalen und sektoralen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Durch vereinfachte Verfahren wird es leichter, an Unterstützung zu gelangen. Dies umfasst die vermehrte Nutzung von Pauschalzahlungen, gezielte Aufstockungen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte oder Kleinerzeuger und eine einzige degressive flächenbezogene Zahlung.
  • Die Anforderungen in den verschiedenen Förderbereichen wurden stärker angeglichen, sodass es für Landwirtinnen und Landwirte einfacher ist, Unterstützung zu erhalten und sie mit Unterstützung aus anderen Politikbereichen, wie Energieerzeugung, Bewirtschaftung von Wasserressourcen oder Kompetenzerwerb, zu kombinieren.

 

  1. Wie hilft die vorgeschlagene GAP Landwirtinnen und Landwirten resilienter gegenüber Krisen und künftigen Herausforderungen zu werden?
  • Die GAP nach 2027 bietet einen starken Schutz für Landwirtinnen und Landwirte. Sie hilft ihnen dabei, Risiken zu bewältigen und dem Klimawandel wie auch der globalen Unsicherheit zu trotzen.
  • Die bisherige Agrarreserve wird nun gestärkt, wobei Mittel in Höhe von 6,3 Mrd. EUR garantiert sind. Das einheitliche Sicherheitsnetz wird helfen, den Auswirkungen von Marktstörungen standzuhalten, wobei der genannte Betrag zweckgebunden und ausschließlich für Landwirtinnen und Landwirte bestimmt ist.
  • Mit den GAP-Vorschlägen wird auch die Nutzung von Risikomanagementinstrumenten gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbau der betrieblichen Resilienz durch gezielte Unterstützung zur Anpassung, Diversifizierung und Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Schocks. Darüber hinaus können Landwirtinnen und Landwirte Krisenzahlungen im Rahmen der Pläne für national-regionale Partnerschaften erhalten, um Verluste infolge von Naturkatastrophen oder extremen Wetterbedingungen auszugleichen.

 

  1. Wie schützt die Kommission Landwirtinnen und Landwirte vor zunehmendem Druck aufgrund von geopolitischen Spannungen und Handelsstreitigkeiten?
  • Die Kommission wird auch künftig an der Seite von Landwirtinnen und Landwirten stehen, die Spannungen und Ungleichgewichten auf den Märkten ausgesetzt sind, auch infolge von Handelsstörungen.
  • Deshalb wurde ein neues einheitliches Sicherheitsnetz vorgeschlagen, das mit 6,3 Mrd. EUR ausgestattet ist und Landwirtinnen und Landwirten hilft, mit den Auswirkungen von Marktstörungen klarzukommen. Damit wird die derzeitige Agrarreserve effektiv verdoppelt.
  • Diese Reserve kann eingesetzt werden, um Landwirtinnen und Landwirten, die von Handelsstreitigkeiten oder anderen Marktschocks betroffen sind, eine direkte, gezielte Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie in dieser geopolitisch unsicheren Situation wettbewerbsfähig und resilient bleiben.

 

  1. Inwiefern steht die vorgeschlagene GAP mit der Vision für Landwirtschaft und Ernährung im Einklang?
  • Der Vorschlag untermauert die Bedeutung von Landwirtschaft und Ernährung im Haushalt der EU und sorgt dafür, dass Mittel für die GAP reserviert sind, damit die Landwirtinnen und Landwirte in Europa prosperieren und hochwertige Lebensmittel erzeugen können.
  • Der Vorschlag trägt zur Verwirklichung der Ziele der Vision bei, indem die Einkommensstützung gezielt an diejenigen ausgezahlt wird, die sie besonders benötigen, und indem Anreize für Klima- und Umweltaktionen gesetzt werden, die die Landwirtinnen und Landwirte belohnen, die im Einklang mit der Natur arbeiten und verstärkt nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren einsetzen.
  • Zur Umsetzung der Ziele der Vision enthält die vorgeschlagene GAP einfachere Vorschriften, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zu geben und eine breitere Palette an Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten.
  • Für die Landwirtinnen und Landwirte bedeutet das eine bedarfsgerechtere und leichter zugängliche Unterstützung.

 

  1. Wie wird die Verwaltung der GAP nach 2027 aussehen?
  • Wie die GAP verwaltet wird, wird ähnlich sein wie bei den derzeitigen GAP-Strategieplänen. Um diesen Prozess zu lenken, wird die Kommission auf der Grundlage von gemeinsamen Zielen und Schwerpunktbereichen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten. Auf dieser Basis arbeiten die Mitgliedstaaten dann ihre Pläne aus, die die Kommission einer abschließenden Gesamtbewertung unterzieht, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen gemeinsamen Beitrag zum Erreichen der auf EU-Ebene festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele zu gewährleisten.
  • Die Planung der GAP erfolgt gemeinsam mit anderen Politikbereichen. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht das Partnerschaftsprinzip, d. h., dass die nationalen Pläne in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Behörden sowie Interessenträgern, einschließlich Landwirtinnen und Landwirten sowie ländlichen Partnern, erarbeitet werden.

 

  1. Wie wurden Landwirtinnen und Landwirte und andere Interessenträger in die Erarbeitung des Vorschlags für die GAP nach 2027 eingebunden?
  • Die Kommission wählte einen kooperativen Ansatz, um den nächsten EU-Haushalt zu formen.
  • Interessenträger, Bürgerinnen und Bürger und andere EU-Organe wurden über mehrere Kanäle eingebunden, darunter öffentliche Konsultationen, eine Plattform für Bürgerbeteiligung und ein Bürgerforum.
  • Die Kommission war über die letzten zwei Jahre kontinuierlich im Gespräch mit Interessenträgern, unter anderem in Fach-Workshops, in einem Strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU und durch eine Konferenz zur Vision, auf der mehr als 6 500 Personen teilgenommen und über die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung in der EU diskutiert haben.
  • In den Konsultationsprozess einbezogen wurden auch zentrale Interessenträger wie der Europäische Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung und die Gruppe für den zivilen Dialog über die GAP, um sicherzustellen, dass ihre Ansichten und ihre Expertise in die Ausgestaltung des Vorschlags für die künftige GAP einfließen.

 

  1. Welche Änderungen an der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation werden vorgeschlagen?
  • Hierbei handelt es sich um eine sehr gezielte Überarbeitung der GMO-Verordnung, bei der nur Änderungen vorgeschlagen werden, die als Antwort auf Markbesonderheiten erforderlich sind.
    • Die Änderungen umfassen mehr Unterstützung für bestimmte Sektoren und den Schutz bestimmter traditioneller Fleischbezeichnungen, einschließlich einer Stärkung der Ursprungskennzeichnung.
    • Es wird einen neuen Sektor für Eiweißpflanzen geben, und bestehende Maßnahmen zur sektoralen Unterstützung werden gestrafft und zusammengefasst, um eine größere Wirkung zu erzielen.
    • Bei den Schulprogrammen werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, Erzeugnissen aus der EU Vorrang einzuräumen.
    • Durch neue Vorschriften, wie beispielsweise zum Anlegen von Lebensmittelvorräten, wird die EU auch besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet sein.

 

  1. Wann soll die vorgeschlagene GAP in Kraft treten?
  • Die MFR-Vorschläge treten voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft, sofern sie vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.
  • Sie werden für einen Zeitraum von sieben Jahren gelten, also bis zum 31. Dezember 2034.

Einzelheiten

More news on a similar topic